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Ab wann schreitet die GEMA ein?

  • Ersteller greendream
  • Erstellt am
G
greendream
Guest
...oder gibt es so einen Zeitpunkt gar nicht?

Hi
Mal angenommen, eine kleine Band hat jetzt mal 3 Songs von der Band XY gecovert. Das ist auch schon alles was sie können. Jetzt will sie ihren Freunden etc. auch zeigen was sie tolles spielen können und spielen das auf irgendnem kleinen Dorffest vor. Nix großes, einfach nur n paar Bühnenelemente hin und vorspielen.

Ist sowas eigendlich noch erlaubt oder muss man sowas anmelden?
Würde mich mal interessieren.

Viele Grüße Nico
 
Eigenschaft
 
Klar, wenn das Dorffest eine öffentliche Veranstaltung ist, muss Livemucke vom Veranstalter angemeldet werden.
Die Rechnung von der GEMA kommt, wenn die das mitbekommen.

Wobei man sich nicht einbilden sollte, dass auf´m Dorf sowieso kein GEMAmensch rumläuft und das merkt.

Gruß
Geli
 
Zunächst einmal:
Ja man muss es Anmelden!

Und die Gema schreitet ein sobald, Sie es rausfindet :D Dass es GEMAmenschen auf auf Dorffesten gibt sagte Lama ja bereits. Die lesen zum Beispiel auch die örtliche Zeitung :rolleyes:

Bei uns im Jugendzentrum müssen wir jedes Konzert anmelden, und zwar auch wenn eingene Lieder gespielt werden. Ob die Band bei der GEMA ist oder nicht spielt dabei keine Rolle. Ersteres macht die Sache sogar noch komplizierter und teurer.

Anderes Beispiel:
Ein JZ der Nachbarstadt hatte 3 Jahre Ruhe vor der GEMA, bis die aufeinmal Geld für einen Mädchenabend einziehen wollten, weil da sicher auch CD's gespielt werden sollten. Die Erklärung des JZ an die Gema, dass dies eine Veranstaltung im geschlossenen Rahmen war, lies Gema davon absehen Geld einzuziehen. Doch seit dem muss das JZ wieder jedes (öffentliche) Konzert anmelden.

Noch ein Beispiel: Dorffest mit DJ und Live Band
Bei dem Gespräch war ich dabei, als der Veranstalter mit dem Mann von der Gema redete. Dj und Band wurden angemeldet, jedoch wurde bei der Besucherzahl und der Dauer der Veranstalung die Zahlen vom GemaMann nach unten korigiert :rolleyes:

Ich persönlich würde es immer in die Verantwortung des Veranstalters legen.

In der Hoffnung geholfen zu haben
mir Gruß
der catfishblues
 
Ahso, ok danke!
Heißt das denn, dass der Verantstalter das ganze anmelden muss?
Ich dachte die Bands sind da selber für verantwortlich?
 
genau: der Veranstalter muss anmelden und bezahlen
nicht: die engagierten Bands - die müssen "nur" den Bogen ausfüllen
 
Aaah ok Vielen Dank, wieder schlauer geworden
 
Vorsicht,
wenn der Veranstalter nicht willig oder nicht in der Lage ist GEMA zu zahlen oder die Veranstaltung anzumelden, hält sich die GEMA an die auftretenden Musiker.

Gruß
Geli
 
Vorsicht,
wenn der Veranstalter nicht willig oder nicht in der Lage ist GEMA zu zahlen oder die Veranstaltung anzumelden, hält sich die GEMA an die auftretenden Musiker.

Sorry, das ist so nicht ganz richtig. Das könnte man so verstehen, als könne der Veranstalter sich aussuchen, ob er an die GEMA zahlen möchte oder es lieber anderen überlässt. Es ist die Pflicht des Veranstalters die Rechte zur Aufführung zu erwerben und die Vergütung zu zahlen (§ 13 b Uhrheberrechtswahrnehmungsgesetz).

In Fällen, in denen der Veranstalter nicht greifbar ist, z.B. bei nicht ermittelbarem Sitz im Ausland o.Ä., ist die GEMA im Falle einer Urheberrechtsverletzung, also nicht erfolgter Anmeldung oder nicht gezahlter Vergütung, berechtigt, jeden der handelnd oder billigend agierenden Beteiligten gesamtschuldnerisch in Anspruch zu nehmen (Rauminhaber, Ausübende, Organisatoren etc.).

Grüße
Marc
 

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