Meine Meinung dazu:
Es ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Ein Werk, welches Teile eines anderen Werks übernimmt so dass das andere Werk noch (bestimmend) erkennbar ist, nennt man eine (unselbständige) Bearbeitung. Hierzu ist die Genehmigung des ursprünglichen Autors erforderlich. Wenn die Genehmigung vorliegt, genießt das neue Werk als -Bearbeitung- eigenständigen Schutz. Beispiel: Irgendein argentinischer Tango, der für ein europäisches Kammermusikensemble (kein Bandoneon, kein Akkordeon) umgeschrieben wird. (siehe Astor Piazzolla ...) Da steckt eine enorme eigenständige Arbeit des Bearbeiters dahinter, aber es bleibt dennoch eine (unselbständige) Bearbeitung.
Ein Werk, das einem anderen im wesentlichen nur nachgespielt wird, ist dann keine Bearbeitung, weil das (teilweise) Eigenständige des neuen Musikers fehlt. Das nennt man Cover.
Es kann aber zu einem Plagiat werden, wenn man das Nachgespielte nicht als solches kennzeichnet, Gema-Gebühren abdrückt, Credits vergißt etc. Lediglich nachgespielte Sachen (Cover) können übrigens bei der Gema ohne Zustimmung des Autors lizenziert werden.
Ein Plagiat in diesem Sinn ist umgangsprachlich eine nicht offen gelegte Verwendung fremder Quellen für das eigene "Werk" obwohl diese Offenlegung (Bearbeitung oder Cover) notwendig war.
Eine reine Melodiefolge an sich ist -entgegen einiger Meinungen hier- nicht von sich aus geschützt. Rhythmik und Takt können für den Hörer - und auf den kommt es an - ganz unterschiedliche Eindrücke ergeben. Es kommt also darauf an, wie es auf den Hörer wirkt. Ich könnte jetzt die Akkordfolge a/ C /F /D im Rhythmus der Animals spielen oder zupfen oder hier nicht gleichmäßig voranschreiten, sondern die Akzente nur auf zwei der vier Akkorde legen. Es kommt was ganz anderes dabei raus ...
Wo ich aber eine originale Melodiefolge in annähernd originaler Weise spiele und das ganze auch noch erkennbar und für das Lied bestimmend bleibt, muss ich damit rechnen, dass mir der ursprüngliche Autor oder seine Anwälte auf die Finger klopfen. Wenn ich sowas nur "zitiere" mag das noch passen, aber das sollte man besser nicht ohne versierte Rechtsabteilung machen
Edit:
Also ist quasi die hookline urheberrechtlich geschützt, da diese den song charakterisiert.
Hookline ist eine gute Näherung, danke. Sie beschreibt auch das urheberrechtlich "Individuelle" an einem Song.