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Ab wann gilt ein Song als Cover?

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Distel
Distel
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Hi,

mal eine Frage zur Gema. Hintergrund ist der folgende:
Wir spielen mit unsrer Band bald auf einem Nachwuchs-Festival zusammen mit anderen Bands. Da wir die Gema Gebühren nicht zahlen wollten, haben wir zusammen mit den anderen Bands beschlossen auf Covers zu verzichten.
Jetzt hat der Organisator gemeint, wenn wir evtl. einen unbekannteren Cover spielen, diesen danach aber auf dem Gema-Zettel einfach nicht erwähnen, dürfte es keine Probleme geben. Bzw. wenn vielleicht wirklich jemand von der Gema den Song kennen sollte wir sagen könnten, wir hätten den Text geändert, da gäbe es eine Regelung, dass ab einem gewissen Teil an eigenem Text der Song auch nicht mehr als Cover zählt?

Stimmt das? Gibt es eine solche Regelung? Was würdet ihr uns empfehlen? Wir würden den Cover schon sehr gerne spielen, ist kein sonderlich bekanntes Stück...
 
Eigenschaft
 
Zusammengefasst :
Cover sind gema-pflichtig !
Bearbeitung müssen vom Komponisten genemigt werden, was wohl schwer wird.

Ist für euch ganz wichtig, da der Veranstalter verantwortlich gegenüber der GEMA ist, nicht ihr !
Das sollte so auch in jedem Vertrag stehen.
Meistens merkt das keiner wenn man covert. Ich hab da was gefunden :

1.3 Brauche ich für eine Cover-Version die Genehmigung des Original-Interpreten oder des Komponisten?

Der Rechteinhaber ist in der Regel der Komponist eines Songs, nicht der Original-Interpret. Um einen Song originalgetreu nachzuspielen, ist keine Genehmigung erforderlich. Allerdings müssen bei einem urheberrechtlich geschützten Lied Tantiemen an den Komponisten gezahlt werden. In Deutschland sind die meisten Komponisten Mitglied bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Sie tritt für die Rechte der Komponisten ein und kassiert die Tantiemen, um sie an die Künstler weiterzuleiten.

Wird die Original-Version aber beim Covern verändert, das heißt, Melodie und/oder Text werden nicht unwesentlich verändert, so spricht man von einer Bearbeitung. Eine solche ist vom Komponisten genehmigungspflichtig.



http://www.coverinfo.de/main.php?page=faq
 
Man darf doch auch 8 Takte eines Liedes spielen, ohne Gema zahlen zu müssen, oder?
 
1.7 Stimmt es, daß Samples oder musikalische Zitate nicht genehmigungspflichtig sind, wenn sie eine bestimmte Länge nicht überschreiten?

Nein, das stimmt nicht. Es kommt nicht auf die Länge in Sekunden oder in Tönen an. Wenn einem Song erkennbar Teile eines anderen zugrunde gelegt werden sollen, so muß dies vom Rechteinhaber genehmigt werden.
 
Das der Organisator dafür hftet wissen wir, aber denn wollen wir ja auch nicht in die Sch.... reiten, ist en Kumpel!
Was würdet ihr denn machen? Sicherheitshalber strikt auf jeglichen Cover verzichten oder einen relativ unbekannten Cover spielen, ihn aber nicht groß als solchen anzukündigen und auch auf dem Gema-Zettel nicht zu erwähnen?
 
Was kostet denn der Titel ? Schon mal bei der GEMA angefragt ?
 
Distel schrieb:
Sicherheitshalber strikt auf jeglichen Cover verzichten oder einen relativ unbekannten Cover spielen, ihn aber nicht groß als solchen anzukündigen und auch auf dem Gema-Zettel nicht zu erwähnen?

Wie ihr das löst, ist eure Privatsache. Aber verleite bitte niemanden dazu, hier öffentlich eine Zustimmunug zu einem eigentlich rechtswidrigen Verhalten zu geben. Die Fakten dazu hat Deep_Impact ja bereits geliefert.
 
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