Ab wann gilt ein Ebay-Kauf?

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Bowhunter
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Hallo Zusammen,

ich wollte meiner Freundin bei eBay-Kleinanzeigen ein Einsteigerinstrument (Digitalpiano) erwerben. Habe ein passendes gefunden, Preis VB; habe also den Verkäufer angeschrieben und ihm ein Angebot gemacht - Barzahlung bei Abholung. Er antwortete mir: "Ja von mir aus gerne".

Leider hat es mit der Abholung nicht geklappt, weil wir an dem Wochenende keinen passenden Zeitpunkt gefunden haben (wir haben miteinander telefoniert) - er war ab Samstag 10 Uhr nicht mehr zu Hause. Ich habe ihn dann per Mail und per Whattsapp gefragt, wann ich das Teil abholen kann - keine Antwort! Auch die Frage, ob das Digitalpiano noch zu haben ist bekam ich keine Rückmeldung.
Nach über eine Woche Funkstille schrieb er mir gestern, dass er das Piano gestern verkauft hat.

Ich komme mir ein bisschen verarscht vor! Auf mein Angebot gibt er mir eine Zusage (sogar schriftlich) und dann macht er einen Rückzieher, taucht unter und verkauft das Instrument an einen anderen Käufer.
Da er mir bereits eine schriftliche Zusage (per Whattsapp) gegeben hat, bin ich der Meinung, dass ich das Vorkaufsrecht hatte.

Bin in juristischen Angelegenheiten kein Experte, aber vielleicht kennt sich der Eine oder Andere Forumsmitglied hier aus.
Habe ich eine Möglichkeit, dem Verkäufer einen Denkzettel zu verpassen?

Viele Grüße,
Bowhunter
 
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Habe ich eine Möglichkeit, dem Verkäufer einen Denkzettel zu verpassen?
sowas fände ich wenig zielführend, es ist ja am ende DEINE Energie und Zeit die dabei draufgeht und ob diesen Verkäufer damit umerziehen würdest? bezweilfe ich eher

ich sehe hier definitiv grosse Kommunikationsversäumnisse beim Verkäufer.. das ist nicht OK so, er hätte sagen können das er noch jemand anders habt, und ihr zb das Geld oder Anzahlung vorab leisten könnt und dann später kommen, oder ihr findet vorher einen Termin bevor er an den anderen verkauft.. als Beispiel.. dann könnt ihr selber schreiben
aber einfach nicht zu kommunizieren ist einfach eine sehr schlechte Art der Kommunkation
 
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Habt ihr den irgendwas schriftlich ausgetauscht, aus dem faktisch ein Kaufabschluß hervorgeht?
Ich schicke dem Käufer bei Ebay-Kleinanzeigen immer eine "Bestätigung des Kaufabschlußes zu den Konditionen eines Gebrauchtkaufes". So formuliere ich das.
Und bitte ihn dann noch mal um Bestätigung. Dann kann die Sache los gehen. Funktioniert bislang immer.
 
Theoretisch ist zwischen euch ein wirksamer Vertrag entstanden durch seine Zustimmung zu deinem Angebot (Verkaufsabsicht, Kaufabsicht, Preisabsprache, Bestätigung, alles gegeben, wonach die Anforderungen nach BGB gedeckt sind).

Einen 'Denkzettel' verpassen halte ich allerdings für kleinlich. Du hast die Möglichkeit, ihn erneut anzuschreiben und auf sein Fehlverhalten hinzuweisen (evtl. sogar eine schlechte Bewertung zu hinterlassen), aber alles darüber hinaus halte ich bei einem Kleinanzeigenverkauf mit vernachlässigbarem Streitwert für überzogen spießbürgerlich, Enttäuschung hin oder her.
 
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Habe ich eine Möglichkeit, dem Verkäufer einen Denkzettel zu verpassen?

Was hättest Du denn davon? Nix, außer Ärger und Stress. Persönliche Befriedigung?

Das Ding ist gelaufen und ich würde es einfach abhaken.

Versuche auch gar nicht das Ganze juristisch anzugehen, außer Geld und Nerven kosten bringt es Dir warscheinlich eh nix.

Ob er das durfte, was er durfte, wann er es durfte, wäre mir an diesem Punkt egal, da das Piano eh bereits verkauft ist.
 
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Hm...
Ist sicher nicht ganz einfach.
Oft ist gerade bei Abholung eine Verabredung zur Abholung nicht gleich auch ein kauf. Bei der Abholung wird ja immer nochmal angeschaut und geprüft, auch mit dem möglichen Ausgang, dass der Käufer nochmal nachverhandelt oder zurück zieht.
Da dies üblich ist, weiß ich nicht, ob du juristisch erfolgreich sein wirst, auch wenn ihr von "kauf" nicht " Besichtigen" geschrieben habt.
Es ist gut möglich, dass da ein Richter nicht mitgeht und grundsätzlich auch dir das Recht eingeräumt hätte, bei dem Abholtermin zurück zu treten oder nschzuverhandeln... eben, weil auch das üblich ist...

Auch passiert es häufig, dass der Abholer doch nicht kommt - auch hier kann das Gericht also der Argumentation folgen, dass es "ok" ist mit mehreren Käufern Kaufabsichten zu besprechen, so lange noch kein Abholtermin fix ist...sogar möglich dass mehrere ausgemacht werden dürfen, wenn rechtzeitig abgesagt wird...

Ich würde es also lassen. Auch wenn es deinem Rechtsgefühl wiederspricht, heißt das nicht, dass der Richter das auch so sieht und dann noch die entsprechenden Paragraphen so deutet, dass er dir auch Recht gibt.
 
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Verschwendete Lebenszeit... auch wenn du theoretisch eine Zusage hattest: Wenn da zwischendurch einer beim Anbieter klingelt und die Geldscheine in der Hand hat, ist das Ding weg. Das ist öfter so. Wäre so ne typische Situation wo ich jemandem ne neutral-Bewertung mit Beschreibung der Situation geben würde aber mehr auch nicht.
 
Zum einen darf hier niemand eine Rechtsberatung abgeben und zum anderen ist das auch nicht relevant.

Ich kann Dich sehr gut verstehen, weil es mir auch schon ähnlich ging. Das Internet hat Menschen leider dazu "erzogen", häufig notorisch unzuverlässig zu sein. Je länger Du Dich aber damit beschäftigst, desto mehr Energie und Lebenszeit verschwendest Du (dem anderen ist das völlig wurscht). Auch ein wie auch immer gearteter Denkzettel wird Dir nicht das Digitalpiano verschaffen. Es ist weg. Mir hilft es in solchen Fällen, mir bewusst zu machen, dass es überhaupt nichts Persönliches ist, sondern es jedem anderen an meiner Stelle genau so widerfahren wäre. Der Verkäufer kennt Dich nicht und wollte Dir keins auswischen. Er hat lediglich gesehen, dass Option 1 nicht gleich ging und mit Option 2 Zeit zu sparen war. Reine Bequemlichkeit. Aber solange hier kein Geld fließt, ist das einfach ein Fall schlechter Manieren, wie sie im Internet leider allzu häufig anzutreffen sind.

Es hilft also nix: Nase abwischen, aufstehen, Krönchen richten und weitermachen:).
 
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Kurz und knapp ....Mach einen Haken dran und akzeptiere es wie es ist !!!

Das Leben ist zu kurz, sich damit weiter auseinander zusetzen.
 
Habt ihr den irgendwas schriftlich ausgetauscht, aus dem faktisch ein Kaufabschluß hervorgeht?

Ich habe ihm per Whattsapp ein Angebot gemacht (Preis + Barzahlung bei Abholung) und er hat ebenfalls per Whattsapp zugestimmt mit den Worten: "Ja von mir aus gerne".
Das heißt für mich, es wurden von beiden Seiten positive Willenserklärungen abgegeben, was einen Kaufvertrag wirksam macht. Dass die Abholung nicht zu Stande kam, lag am Verkäufer, da er sich nicht gemeldet, bzw. auf meine Anfragen bezüglich Abholtermin nicht reagiert hat.


Oft ist gerade bei Abholung eine Verabredung zur Abholung nicht gleich auch ein kauf. Bei der Abholung wird ja immer nochmal angeschaut und geprüft, auch mit dem möglichen Ausgang, dass der Käufer nochmal nachverhandelt oder zurück zieht.

Die Ware war als "kaum benutzt" beschrieben und technisch okay. Im Falle eines technischen Defektes wäre ich vom Kauf selbstverständlich zurückgetreten. Mit Recht.
Wir haben keine Besichtigung, sondern Barzahlung bei Selbstabholung zu einem vorher festgelegtem Preis vereinbart; Die Preisverhandlung ist im Vorfeld erfolgt, da verhandelt man nicht nach. Wenn die Ware in dem beschriebenem Zustand ist, gilt das Geschäft.
 
Ich frage mich, was ein Piano mit Gitarren zu tun hat. Daher hier zu.
 
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