Bowhunter
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Hallo Zusammen,
ich wollte meiner Freundin bei eBay-Kleinanzeigen ein Einsteigerinstrument (Digitalpiano) erwerben. Habe ein passendes gefunden, Preis VB; habe also den Verkäufer angeschrieben und ihm ein Angebot gemacht - Barzahlung bei Abholung. Er antwortete mir: "Ja von mir aus gerne".
Leider hat es mit der Abholung nicht geklappt, weil wir an dem Wochenende keinen passenden Zeitpunkt gefunden haben (wir haben miteinander telefoniert) - er war ab Samstag 10 Uhr nicht mehr zu Hause. Ich habe ihn dann per Mail und per Whattsapp gefragt, wann ich das Teil abholen kann - keine Antwort! Auch die Frage, ob das Digitalpiano noch zu haben ist bekam ich keine Rückmeldung.
Nach über eine Woche Funkstille schrieb er mir gestern, dass er das Piano gestern verkauft hat.
Ich komme mir ein bisschen verarscht vor! Auf mein Angebot gibt er mir eine Zusage (sogar schriftlich) und dann macht er einen Rückzieher, taucht unter und verkauft das Instrument an einen anderen Käufer.
Da er mir bereits eine schriftliche Zusage (per Whattsapp) gegeben hat, bin ich der Meinung, dass ich das Vorkaufsrecht hatte.
Bin in juristischen Angelegenheiten kein Experte, aber vielleicht kennt sich der Eine oder Andere Forumsmitglied hier aus.
Habe ich eine Möglichkeit, dem Verkäufer einen Denkzettel zu verpassen?
Viele Grüße,
Bowhunter
ich wollte meiner Freundin bei eBay-Kleinanzeigen ein Einsteigerinstrument (Digitalpiano) erwerben. Habe ein passendes gefunden, Preis VB; habe also den Verkäufer angeschrieben und ihm ein Angebot gemacht - Barzahlung bei Abholung. Er antwortete mir: "Ja von mir aus gerne".
Leider hat es mit der Abholung nicht geklappt, weil wir an dem Wochenende keinen passenden Zeitpunkt gefunden haben (wir haben miteinander telefoniert) - er war ab Samstag 10 Uhr nicht mehr zu Hause. Ich habe ihn dann per Mail und per Whattsapp gefragt, wann ich das Teil abholen kann - keine Antwort! Auch die Frage, ob das Digitalpiano noch zu haben ist bekam ich keine Rückmeldung.
Nach über eine Woche Funkstille schrieb er mir gestern, dass er das Piano gestern verkauft hat.
Ich komme mir ein bisschen verarscht vor! Auf mein Angebot gibt er mir eine Zusage (sogar schriftlich) und dann macht er einen Rückzieher, taucht unter und verkauft das Instrument an einen anderen Käufer.
Da er mir bereits eine schriftliche Zusage (per Whattsapp) gegeben hat, bin ich der Meinung, dass ich das Vorkaufsrecht hatte.
Bin in juristischen Angelegenheiten kein Experte, aber vielleicht kennt sich der Eine oder Andere Forumsmitglied hier aus.
Habe ich eine Möglichkeit, dem Verkäufer einen Denkzettel zu verpassen?
Viele Grüße,
Bowhunter
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