• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Ab wann dürfte man als Band entschädigung verlangen

  • Ersteller CallMeAstronaut
  • Erstellt am
CallMeAstronaut
CallMeAstronaut
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
08.06.24
Registriert
16.11.05
Beiträge
588
Kekse
1.486
Hallo Freunde

Da ich mich vor unwillkürlich Übergriffen seitens Veranstalter etwas absichern wollte, stelle ich hier nun mal eine Frage ;)

Diese Situation ist jetzt fiktiv:


Eine Band macht mit einem Veranstalter einen Vertrag aus. Darin wird festgehalten: Die Band X spielt am XX.XX.XXXX in Ort Y.

Wir nehmen an, die band wird um 10 Uhr morgens zum Soundcheck bestellt. Der Veranstalter hat aber mit der Soundfirma Z ausgemacht, dass diese erst gegen 17 Uhr zu kommen brauchen. Also hat die Band X 5 Stunden nix zu tun und dort zu warten.

Der wehrte Herr Veranstalter gibt dann nach dem Check die mündliche Order an Band und Soundfrima, dass das Konzert gegen 19 Uhr beginnt.
Er verlegt dies allerdings kurz vorher dann auf 20 Uhr.
Um 20 Uhr wieder das selbe Spiel. Band X macht lange Gesichter, bleibt aber, da Veranstalter darauf hin weißt, dass band X einen Vertrag unterschrieben hat, heute hier zu spielen.
Gig dann auf neun verschoben (bei Band und Firma angekündigt)
Um 21 Uhr schon wieder das selbe Spiel.
Band X wird ungemütlich und weißt daurauf hin, dass wenn nicht in der näcshten halben Stunde begonnen wird, das Konzert nicht oder nicht vollständig gespielt werden kann, aufgrund Ruhestörung. Veranstalter meint er habe alles im Griff und es sei alles geplant. Gibt nochmals mündliche Order an Frima und Band kurz vor 10 zu beginnen.
Als die Band dann kurz vor 10 (also 22) auf die Bühne will, wird vom VA angemerkt, man solle noch kurz warten er habe noch ein kleines Problem.
Um 22.30 kommt er zum letzten Mal und sagt das ganze Konzert einfach ab.
Band X wartet nun schon seit 12 einhalb Stunden.
Zu guter letzt blockiert ein GetränkeTruck auch noch die Bühne, dass die Band erst nach 15 Stunden und ohne zu spielen den Veranstaltungsort verlassen kann.

Dürfte in einem solchen Fall die Herren und Frauen von X für diese Stunden entschädigung verlangen?

Danke
 
Eigenschaft
 
Das hinge sicherlich davon ab, ob Entsprechendes im Engagementvertrag vereinbart wurde. Ohne eine solche Klausel könnte die Band sich wohl nur beim Veranstalter "bedanken", entgeltlos nach Hause fahren und das Ganze unter "Erfahrung" abhaken...

Grüße
Marc
 
Wenn ihr mit dem Veranstalter abgesprochen (bitte vor Zeugen!) oder schriftlich fixiert habt

- dass ihr dort spielen sollt
- wann ihr dort spielen sollt
- was ihr als Gegenleistung dafür erhalten sollt

dann könnt ihr mal drüber nachdenken, Schadenersatzforderungen zu stellen.

Solltet ihr nur abgemacht haben, dass ihr auf der Veranstaltung spielen sollt, also ohne definierten Zeitpunkt und ohne wie auch immer geartete Vergütung, wird es euch sehr schwer fallen, einen Schaden nachzuweisen, den euch der Veranstalter ersetzen sollte.

Wie schon so oft: Spielen nur mit Vertrag. Wer keinen Vertrag unterschreiben möchte, ist nicht seriös und kommt somit als Geschäftspartner nicht in Frage. Klingt hart, aber die Praxis zeigt, dass es anders einfach nicht geht.
 
vorher schriftlicher vertrag mit datum

dann am veranstaltungstag mündliche absprache (mit zeugen) mit genauer Uhrzeit
 
Wenn im Vetrag steht: "gespielte Stunden", dann hättet ihr Pech gehabt. Aber wenn ihr auf Zeit gebucht werdet, dann gibts zumindest den vereinbarten mindestbetrag. Und wenn der nicht festgelegt ist, dann ... ka :D
 
Im Prinzip ist es ganz einfach: Ist euch durch Verschulden des Veranstalters und durch Nichteinhaltung von Absprachen ein geldlich zu beziffernder Schaden entstanden?

Wenn ihr abgemacht hättet, ihr spielt z.B. eine Stunde und erhaltet dafür n Euro, die ihr jetzt nicht erhaltet, weil ihr durch Verschulden des Veranstalters nicht gespielt habt: Schadenersatz!

Ist euch nachweislich ein anderer Gig an diesem Tag entgangen, weil ihr auf der besagten Veranstaltung rumgehangen habt? Vielleicht Schadenersatz.

Ist euch ein Imageschaden durch das Nichtspielen entstanden? Evtl. Ausgleich z.B. durch anderen Gig in vergleichbarem Rahmen vom Veranstalter.

Verlorener Tag durch fehlende klare Absprachen und Fehlverhalten des Veranstalters? Pech. Unter Lehrgeld verbuchen und nächstes Mal besser machen.
 
@LeGato:

Ich fürchte, das letzte Deiner Statements wird es wohl am besten treffen, so sehr ich den Ärger des Threaderstellers verstehen kann (wegen eigener Erfahrung in einiger Vorzeit...).

Ich bin vor rund 15 Jahren in ähnlich gelagerter Angelegenheit sogar zum Rechtsanwalt gewatschelt und am Ende ist genau DAS dabei heruasgekommen. Alles, weil Vereinbarungen nicht vernünftig schriftlich fixiert wurden.

Empfehlenswert ist daher auf jeden Fall, Engagementverträge zu schließen, die entsprechende Klauseln beinhalten. Googeln hilft bei der Mustervertragssuche. Empfehlenswert ist weiterhin rockbuerosued zu kontaktieren ;)

Grüße
Marc
 
Empfehlenswert ist daher auf jeden Fall, Engagementverträge zu schließen, die entsprechende Klauseln beinhalten. Googeln hilft bei der Mustervertragssuche. Empfehlenswert ist weiterhin rockbuerosued zu kontaktieren ;)
Grüße
Marc

Hi Marc,

der ist nach bald zweimonatiger Board-Abstinenz wieder zurück und hat auch diesbezügliche praxis-relevante Vertragsmuster von Agenturen.
Bin ab MOntag wieder im Büro und werde dann sicherlich Zeit finden, die als Hardcopy vorliegenden Verträge einzuscannen und als pdfs auf Wunsch den Boardusern zuzumailen.

lg.

P.S.: Deine private Mail beantworte ich Montag oder Dienstag
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben