CallMeAstronaut
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Hallo Freunde
Da ich mich vor unwillkürlich Übergriffen seitens Veranstalter etwas absichern wollte, stelle ich hier nun mal eine Frage
Diese Situation ist jetzt fiktiv:
Eine Band macht mit einem Veranstalter einen Vertrag aus. Darin wird festgehalten: Die Band X spielt am XX.XX.XXXX in Ort Y.
Wir nehmen an, die band wird um 10 Uhr morgens zum Soundcheck bestellt. Der Veranstalter hat aber mit der Soundfirma Z ausgemacht, dass diese erst gegen 17 Uhr zu kommen brauchen. Also hat die Band X 5 Stunden nix zu tun und dort zu warten.
Der wehrte Herr Veranstalter gibt dann nach dem Check die mündliche Order an Band und Soundfrima, dass das Konzert gegen 19 Uhr beginnt.
Er verlegt dies allerdings kurz vorher dann auf 20 Uhr.
Um 20 Uhr wieder das selbe Spiel. Band X macht lange Gesichter, bleibt aber, da Veranstalter darauf hin weißt, dass band X einen Vertrag unterschrieben hat, heute hier zu spielen.
Gig dann auf neun verschoben (bei Band und Firma angekündigt)
Um 21 Uhr schon wieder das selbe Spiel.
Band X wird ungemütlich und weißt daurauf hin, dass wenn nicht in der näcshten halben Stunde begonnen wird, das Konzert nicht oder nicht vollständig gespielt werden kann, aufgrund Ruhestörung. Veranstalter meint er habe alles im Griff und es sei alles geplant. Gibt nochmals mündliche Order an Frima und Band kurz vor 10 zu beginnen.
Als die Band dann kurz vor 10 (also 22) auf die Bühne will, wird vom VA angemerkt, man solle noch kurz warten er habe noch ein kleines Problem.
Um 22.30 kommt er zum letzten Mal und sagt das ganze Konzert einfach ab.
Band X wartet nun schon seit 12 einhalb Stunden.
Zu guter letzt blockiert ein GetränkeTruck auch noch die Bühne, dass die Band erst nach 15 Stunden und ohne zu spielen den Veranstaltungsort verlassen kann.
Dürfte in einem solchen Fall die Herren und Frauen von X für diese Stunden entschädigung verlangen?
Danke
Da ich mich vor unwillkürlich Übergriffen seitens Veranstalter etwas absichern wollte, stelle ich hier nun mal eine Frage
Diese Situation ist jetzt fiktiv:
Eine Band macht mit einem Veranstalter einen Vertrag aus. Darin wird festgehalten: Die Band X spielt am XX.XX.XXXX in Ort Y.
Wir nehmen an, die band wird um 10 Uhr morgens zum Soundcheck bestellt. Der Veranstalter hat aber mit der Soundfirma Z ausgemacht, dass diese erst gegen 17 Uhr zu kommen brauchen. Also hat die Band X 5 Stunden nix zu tun und dort zu warten.
Der wehrte Herr Veranstalter gibt dann nach dem Check die mündliche Order an Band und Soundfrima, dass das Konzert gegen 19 Uhr beginnt.
Er verlegt dies allerdings kurz vorher dann auf 20 Uhr.
Um 20 Uhr wieder das selbe Spiel. Band X macht lange Gesichter, bleibt aber, da Veranstalter darauf hin weißt, dass band X einen Vertrag unterschrieben hat, heute hier zu spielen.
Gig dann auf neun verschoben (bei Band und Firma angekündigt)
Um 21 Uhr schon wieder das selbe Spiel.
Band X wird ungemütlich und weißt daurauf hin, dass wenn nicht in der näcshten halben Stunde begonnen wird, das Konzert nicht oder nicht vollständig gespielt werden kann, aufgrund Ruhestörung. Veranstalter meint er habe alles im Griff und es sei alles geplant. Gibt nochmals mündliche Order an Frima und Band kurz vor 10 zu beginnen.
Als die Band dann kurz vor 10 (also 22) auf die Bühne will, wird vom VA angemerkt, man solle noch kurz warten er habe noch ein kleines Problem.
Um 22.30 kommt er zum letzten Mal und sagt das ganze Konzert einfach ab.
Band X wartet nun schon seit 12 einhalb Stunden.
Zu guter letzt blockiert ein GetränkeTruck auch noch die Bühne, dass die Band erst nach 15 Stunden und ohne zu spielen den Veranstaltungsort verlassen kann.
Dürfte in einem solchen Fall die Herren und Frauen von X für diese Stunden entschädigung verlangen?
Danke
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