lhennen
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Hallo zusammen,
mit Rigging haben wir ansonsten wenig zu tun, aber wir haben die Traversen noch hier rumliegen und würden diese gerne fix in unserem neuen Saal anschlagen; primär für den Beamer und sekundär für ein paar ältere Dimmer-Kannen und um für Gast-Veranstaltungen wenigstens eine grundlegende Traversenkonstruktion für die Standard-Bühnenbeleuchtung zu haben.
Unser Saal ist ein Holzständerbau. Die Leimbinder des Dachs wurden vom Hersteller durchbohrt und mit einem Ankerpunkt für Rigging versehen. Die Ausgangsbasis steht also und ist zulässig.
Nun habe ich mich 3 Wochen lang im Netz in einschlägigen Foren, Gruppen, Seiten und zahlreichen PDFs informiert und bin bei folgendem Resultat gelandet: An jeder Seite ein Stairville-Schäkel (2t WLL). Die Traverse wird über eine an einem einzelnen Hauptrohr einfach umgeschlagene 2m Stairville Steelflex-Rundschlinge (2t WLL) befestigt. Durch das einfache Umschlagen um ein einzelnes Rohr bleibt es beim Belastungsfaktor 1,0 (sprich: WLL 2t).
Die Anschlagmittel sind also allesamt mit 2t Traglast ausgezeichnet, unsere Belastungsgrenze nach den Normen ist dann also 1t. Wir werden durchschnittlich bei maximal 200-250kg (Lampen, Safetys, Beamer, Eigengewicht Traversen, etc.) liegen.
Wäre das so zulässig, norm- und fachgerecht?
Wie habe ich mich geschlagen?
Ich danke euch!
Mit besten Grüßen
Erik
mit Rigging haben wir ansonsten wenig zu tun, aber wir haben die Traversen noch hier rumliegen und würden diese gerne fix in unserem neuen Saal anschlagen; primär für den Beamer und sekundär für ein paar ältere Dimmer-Kannen und um für Gast-Veranstaltungen wenigstens eine grundlegende Traversenkonstruktion für die Standard-Bühnenbeleuchtung zu haben.
Unser Saal ist ein Holzständerbau. Die Leimbinder des Dachs wurden vom Hersteller durchbohrt und mit einem Ankerpunkt für Rigging versehen. Die Ausgangsbasis steht also und ist zulässig.
Nun habe ich mich 3 Wochen lang im Netz in einschlägigen Foren, Gruppen, Seiten und zahlreichen PDFs informiert und bin bei folgendem Resultat gelandet: An jeder Seite ein Stairville-Schäkel (2t WLL). Die Traverse wird über eine an einem einzelnen Hauptrohr einfach umgeschlagene 2m Stairville Steelflex-Rundschlinge (2t WLL) befestigt. Durch das einfache Umschlagen um ein einzelnes Rohr bleibt es beim Belastungsfaktor 1,0 (sprich: WLL 2t).
Die Anschlagmittel sind also allesamt mit 2t Traglast ausgezeichnet, unsere Belastungsgrenze nach den Normen ist dann also 1t. Wir werden durchschnittlich bei maximal 200-250kg (Lampen, Safetys, Beamer, Eigengewicht Traversen, etc.) liegen.
Wäre das so zulässig, norm- und fachgerecht?
Wie habe ich mich geschlagen?
Ich danke euch!
Mit besten Grüßen
Erik
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