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2 Fragen zum Urheberrech

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Ardis
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Ich habe schon wieder zwei Fragen:

1. Wie ist das, wen man ein Lied (Gesang, Akustikgitarre) geschrieben hat, bei dem man sich bei der Melodie stark von einem klassischen Soundtrackstück inspirieren hat lassen und der Text auch noch grob damit in Zusammenhang steht? Wäre sowas schon eine Urheberrechtsverletzung? Sollte man das betreffende Stück vor einer Veröffentlichung noch ändern um es weiter vom dem Soundtrack zu entfernen oder wäre es nicht schlimm, wenn sich die Melodie an manche Stellen ähnelt?

2. Angenommen man hat ein Lied geschrieben, bei dem man den Text zusammen mit einer Freundin ausgearbeitet hat Sie verzichtet auf sämtliche Rechte an dem Song. Kann man sie trotzdem als Texterin erwähnen oder gibt das Scherereien?
 
Eigenschaft
 
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1.
Kann und darf man hier nicht entscheiden.

2.
Auf Urheberrechte kann man nicht verzichten. Aber warum sollte eine Erwähnung Probleme geben?
 
1. Was kann ich dann tun, um das herauszufinden?

2. Wenn man irgendwas mit dem Lied machen will, braucht es dann jedesmal ihre offizielle Genehmigung, wenn man sie erstmal erwähnt hat?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
1. eigentlich nichts, außer den gesunden Menschenverstand walten lassen
Wenn einen der Urheber verklagen will, dann wird er das du tun, egal was man sich vorher überlegt hat oder wen man gefragt hat. Dann kommt ein Gutachter und der wird irgendwas feststellen. Was dabei rauskommt kann man vorher nicht wissen.
Wenn man also im Zweifel ist, dann sollte man es lassen. Oder den Urheber fragen und ggf. was an ihn zahlen.
Dann hängt es natürlich davon ab, was man damit macht. Wenn man einen Millionenhit landet wird man natürlich eher verklagt, als wenn man es im Jugendzentrum aufführt.

2. Der Urheber ist der Urheber, egal ob man ihn erwähnt oder nicht. Wenn eine Freundin auf Tantiemen verzichtet, dann ist alles erledigt. Eventuell wäre es gut, das schriftlich zu haben.
 
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moin

Nur eine Anmerkung zu zwei: ich gehe davon aus, man meldet ihren Namen bei der GEMA als Texterin. Mit der Weitergabe ihrer persönlichen Daten muss sie einverstanden sein. Ohne ihr Einverständnis oder sogar Wissen ist das ein klarer Verstoß gegen Datenschutzrecht, da derjenige, an den man die Daten weitergibt, diese für Geschäftszwecke nutzen wird, und das braucht immer die Einwilligung des Betroffenen.
 
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bitte die Regeln beachten, Beiträge die sich nicht danach richten werde ich in diesem Thread löschen
 
A
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: Ich hab davor gewarnt, bitte die Regeln beachten!
rbur
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: Folgepost

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