Och, ein wenig Ahnung habe ich schon.
Ich frage mich welche Installation? Die Kiste wird ins Rick gehängt oder steht auf nem Barhocker und leuchtet vor sich hin, um es mal ganz banal zu sagen. Viele Besitzer oder Nutzer machen sich über das hier geschriebene überhaupt gar keine Gedanken. Ich finde es also viel erschreckender, dass so etwas ohne Beschränkung zu erwerben ist. Zumindest sollte der Inverkehrbringer dazu angehalten werden eine solche Kiste nur an entsprechende Personen heraus zu rücken. Es passiert eben noch zu wenig oder es wird nicht publik gemacht.
Wenn ich an all die Chinakisten mit Leistungen deutlich jenseits von 500mW denke, ohne Blanking, Sicherheitsabschaltung, Leistungsbegrenzung....
Die werden von Hans Mustermann oder Susanne Sorglos gekauft, aufgestellt und in der Schuldisko eingesetzt.
So etwas halte ich für unseriös.
Ein Begriff wie Laserbereich sollte durch selbstständiges Nachdenken über den Begriff schon rational zugänglich sein, oder?
Der Bereich, den der Laser direkt oder indirekt durch Reflektion oder Streustrahlung erfaßt. Ist das denn so schwer?
Zitat von
yamaha4711
Laserschutzklasse 4 = kein Spielzeug mehr.
Generell sollte bei dieser Schutzklasse ein Laserschein in der Tasche stecken. Sach- und Fachkenntnis im Umgang mit einer solchen Waffe ist oberste Pflicht. Du solltest also deswegen schon mindestens Laserschutzbeauftragter sein.
Laser der Klasse 4 sind Hochleistungslaser, es ist alles andere als Spielzeug. Beim Betrieb eines Klasse 4 Showlasers ist die Anwesenheit eines LSB's Pflicht.
Deswegen schrieb ich ja, dass es kein Spielzeug ist. ;-)
und im Verlauf meiner Ausführungen findet man:
Solche Geräte dürfen nur im Beisein eines Laserschutzbeauftragten betrieben werden.
Dann beziehe ich mich hier auf LSK4, da das genannte Gerät dieser Klasse angehört. Dass auch bei LSK 3b dies so ist ist erstmal außen vor, aber vollkommen korrekt.
Der signifikante Uuterschied zwischen LSB und Lasersachverständigem sehe ich in der Ausbildung. Der Sachverständige ist meist Ingenieur oder hat sonst ein Studium mit naturwissenschaftlichem Hintergrund absolviert.
In meinen Augen sollten diese Schmalspurausbildungen zum LSB verboten werden.
Dem kann ich mich nur voll und ganz anschließen.