Für welchen Stundenumfang denn?
Das volle Gehalt gibt es natürlich nur bei einer Vollzeitstelle, logischerweise. Bei Teilzeitstellen ist das Gehalt anteilsmäßig.
Nach TVÖD gilt aktuell 38,5-Stunden Woche, wobei bei einer Vollzeitstelle an einer kommunalen Musikschule normalerweise 30 Unterrichtsstunden à 45 Minuten zu geben sind. Um den sog "Ferienüberhang" auszugleichen, also der Umstand, dass zwar die Schulferien auch von den Musikschulen eingehalten werden, Musikschullehrer aber als normale Angestellte im öffentlichen Dienst nur den üblichen Urlaubsanspruch haben (also max. 30 Urlaubstage), wird an vielen Musikschulen pauschal auf die 30 Unterrichtsstunden noch etwas drauf gepackt. Das ist mindestens 1 Unterrichtsstunde mehr, die in jeder Unterrichtswoche gegeben werden, manchmal auch etwas mehr. Manche Musikschulen haben andere, abweichende Regelungen (z.B. eine verpflichtende Anzahl Fortbildungstage im Jahr, natürlich ohne dass Unterricht ausfällt), was möglich ist, da der Ferienüberhang im Tarifvertrag nicht geregelt ist.
Die Differenz der nominell 22,5 Zeitstunden Unterricht zu den 38,5 Stunden Gesamtarbeitszeit nennt sich "Zusammenhangstätigkeiten", worunter neben der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Anfertigen von Arrangements das Üben, Elterngespräche, Konferenzen, Teilnahme, Organisation und Vorbereitung von Veranstaltungen aller Art u.a.m. fällt.
Bei Teilzeitstellen rechnen sich sowohl die Zusammenhangstätigkeiten als auch der Ferienüberhang anteilsmäßig zum vertraglich festgelegten Unterrichtsdeputat.
... oder die Zahl berücksichtigt, dass es auch bei kommunalen Musikschulen nur wenige Vollzeitstellen gibt. Teilzeit, auch oft unter 50%, ist nicht unüblich.
Das kann natürlich sein, ich bin spontan von einer Vollzeitstelle ausgegangen, für die 1500,- € brutto absolut unterirdisch wären.
Um welchen Umfang es sich handelt, muss aber
@music_forever aufklären. Vielleicht relativieren sich die 1500,- € - hoffentlich.