Welches Gehalt hat man als Klavierlehrer bei einer Festanstellung?

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music_forever
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Hallo,
ich wollte mich mal erkundigen, mit was für einem Gehalt als frisch festangestellter Klavierlehrer man rechnen darf?
Ein Bekannter sagte mir vor kurzem, dass er 1500 € brutto bekommt. Ist das eurer Meinung nach realistisch oder etwas wenig?
Ich bedanke mich schon jetzt für eure Antworten.
 
An einer kommunalen Musikschule wird normalerweise nach TVÖD bezahlt (Tarif-Vertrag Öffentlicher Dienst) und MusikschullehrerInnen sind in der Vergütungsstufe 9b eingestuft. Die dazugehörige Tabelle kannst du hier einsehen: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2024&matrix=1
Die niedrigste Einstufung haben in der Regel Berufseinsteiger (manche Kommunen bezahlen in der Probezeit noch eine Gehaltsstufe niedriger). Über 2 hinaus kommt man als Musikschullehre höchstens bei sehr aufwändigen Fächerkombinationen oder als Fachbereichsleitung/Bezirksleitung.
LeiterInnen und deren StellvertreterInnen liegen in deutlich höheren Gehaltsstufen, die wiederum von der Größe der Musikschule abhängig sind.

1500,- € brutto klingt eher nach einer (kleinen) privaten oder "e.V" Musikschule, die - erheblich - unter Tarif bezahlt. Private sind aber auch nicht an den TVÖD gebunden und bieten gerne mal "Hungerlöhne" an.
Lass´ dich nicht über den Tisch ziehen!
 
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Für welchen Stundenumfang denn?
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Ich nehme als freiberuflicher Lehrer 90,-- Monatspreis, dafür gibt es wöchentlich 30 min. Unterricht nach Schulferienregelung.

Ganz wichtig für mich ist, auch Gitarre zu unterrichten, Gruppenpreise kann man höher kalkulieren.

Und ich leite zwei Gospelchöre und trete auf. Sonst würde ich rammdösig werden.

90 eur ergeben aber erst "mein Brutto", wenn ich Betriebskosten abziehe.
 
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1500,- € brutto klingt eher nach einer (kleinen) privaten oder "e.V" Musikschule, die - erheblich - unter Tarif bezahlt.
Entweder so - oder die Zahl berücksichtigt, dass es auch bei kommunalen Musikschulen nur wenige Vollzeitstellen gibt. Teilzeit, auch oft unter 50%, ist nicht unüblich.
 
Für welchen Stundenumfang denn?
Das volle Gehalt gibt es natürlich nur bei einer Vollzeitstelle, logischerweise. Bei Teilzeitstellen ist das Gehalt anteilsmäßig.

Nach TVÖD gilt aktuell 38,5-Stunden Woche, wobei bei einer Vollzeitstelle an einer kommunalen Musikschule normalerweise 30 Unterrichtsstunden à 45 Minuten zu geben sind. Um den sog "Ferienüberhang" auszugleichen, also der Umstand, dass zwar die Schulferien auch von den Musikschulen eingehalten werden, Musikschullehrer aber als normale Angestellte im öffentlichen Dienst nur den üblichen Urlaubsanspruch haben (also max. 30 Urlaubstage), wird an vielen Musikschulen pauschal auf die 30 Unterrichtsstunden noch etwas drauf gepackt. Das ist mindestens 1 Unterrichtsstunde mehr, die in jeder Unterrichtswoche gegeben werden, manchmal auch etwas mehr. Manche Musikschulen haben andere, abweichende Regelungen (z.B. eine verpflichtende Anzahl Fortbildungstage im Jahr, natürlich ohne dass Unterricht ausfällt), was möglich ist, da der Ferienüberhang im Tarifvertrag nicht geregelt ist.
Die Differenz der nominell 22,5 Zeitstunden Unterricht zu den 38,5 Stunden Gesamtarbeitszeit nennt sich "Zusammenhangstätigkeiten", worunter neben der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Anfertigen von Arrangements das Üben, Elterngespräche, Konferenzen, Teilnahme, Organisation und Vorbereitung von Veranstaltungen aller Art u.a.m. fällt.

Bei Teilzeitstellen rechnen sich sowohl die Zusammenhangstätigkeiten als auch der Ferienüberhang anteilsmäßig zum vertraglich festgelegten Unterrichtsdeputat.

... oder die Zahl berücksichtigt, dass es auch bei kommunalen Musikschulen nur wenige Vollzeitstellen gibt. Teilzeit, auch oft unter 50%, ist nicht unüblich.
Das kann natürlich sein, ich bin spontan von einer Vollzeitstelle ausgegangen, für die 1500,- € brutto absolut unterirdisch wären.
Um welchen Umfang es sich handelt, muss aber @music_forever aufklären. Vielleicht relativieren sich die 1500,- € - hoffentlich.
 
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ich bin spontan von einer Vollzeitstelle ausgegangen, für die 1500,- € brutto absolut unterirdisch wären.
Jupp. Ich habe seit einiger Zeit aus Gründen mal ein Auge auf die VDM-Stellenzeigen. Auch unabhängig davon, ob es TVL-zahlende Schulen sind, sind leider Vollzeit- oder auch nur 80%-Stellen die Ausnahme gewesen.
P.S.: Was dann zwar den Stundenlohn relativiert, nicht aber die Fähigkeit, damit den Lebensunterhalt zu bestreiten.
 
Dann gibt es ja noch private Musikschulen,
die 50 % der Gebühren, die die Kunden zahlen, an den Musiklehrer monatlich durchbezahlen. (Manche schließen die Ferienzeiten bei der Bezahlung aus.). Mit Handeln kann man mehr als 50 % (bis 75, 80 %) herausholen.

Sowas habe ich einen Tag pro Woche
7 Jahre lang gemacht. War ne Erfahrung. Man hatte mal Kollegen und sah, wie die Unterrichtsverträge formuliert waren.

Nun arbeite Ich aber nur noch selbständig freiberuflich. Hierfür empfehle ich das Buch

Marketing und Management für Musikpädagogen

von Stefan Linnemann.

Wenn ich mich richtig erinnere, geht er bei seiner Kalkulation von 24 Zeitstunden (Ich lese nachher nochmal nach) reiner Unterrichtszeit aus und listet auf, dass das 50 % vom Arbeitsaufwand wöchentlich wären.
 
Ich habe seit einiger Zeit aus Gründen mal ein Auge auf die VDM-Stellenzeigen. Auch unabhängig davon, ob es TVL-zahlende Schulen sind, sind leider Vollzeit- oder auch nur 80%-Stellen die Ausnahme gewesen.
Die Stellenanzeige bildet den Bedarf der Schule ab. Das bedeutet nicht, dass der spätere Stelleninhaber ewig in diesem Umfang arbeitet. Man wird zunächst für diesen Umfang eingestellt und kann diesen später nach oben und unten ändern, wenn das betrieblich möglich ist.

Faktoren zur Erhöhung des Unterrichtsumfanges sind oft die Anmeldezahlen, Umfangsänderungen bei den Fachkollegen und das Anbieten zusätzlicher Fächer über die in der Stellenausschreibung hinaus genannten. Wenn man bei 80% einsteigt, kann man durchaus die 100% erreichen, wenn man will und kann.

Es gibt auch die gegenteilige Tendenz, dass Unterrichtsumfang reduziert wird. Faktoren dafür sind meist persönlicher Art, Pflege von Angehörigen, kleine Kinder oder die eigene gesundheitliche Situation. Da ist der Öffentliche Dienst glücklicherweise ziemlich flexibel.

Da es in der Vergangenheit schon oft Teilzeitstellen gab, werden diese Umfänge dann auch ausgeschrieben. Daraus kann aber durchaus auch wieder eine Vollzeitstelle werden.
 
Die Stellenanzeige bildet den Bedarf der Schule ab.
Genau. Falls der Bedarf der Schule an Unterrichtsstunden also geringer ist als Dein persönlicher Finanzbedarf, gibt es hier einen Mismatch...
Klar kann man dann privat Stunden geben, bei Amazon als Fahrer anheuern etc., aber die reale Situation muss man auch berücksichtigen, wenn man sich überlegt, was man als angestellter Musiklehrer faktisch verdienen kann.
 
Wenn jemand mit einer 100%-Stelle in Rente geht, melden sich oft einige Schüler/Schülerinnen ab, weil sie keinen Lehrerwechsel wünschen und ohnehin nur noch eine kurze Zeit Unterricht gehabt hätten, weil sie z.B. kurz vor dem Abitur stehen. Dann kommt es auch vor, dass einige zu anderen KollegInnen wollen bzw. dorthin eingeteilt werden, weil dort noch Stunden frei sind und/oder jemand aufstocken will. Ob eine Warteliste vorhanden ist und wenn ja, in welchem Umfang, spielt dabei auch immer eine Rolle.
Daher kommt es regelmäßig vor, dass eine frei gewordene Vollzeitstelle nur als Teilzeitstelle ausgeschrieben wird, weil es aktuell nur eine geringere Anzahl Stunden zu vergeben gibt. Die Option, später aufzustocken wird aber üblicherweise auch immer angeboten.

Tatsächlich gibt es bei vielen den Wunsch, nur z.B. mit 80 Prozent beschäftigt zu werden, z.B. wenn jemand zusätzlich noch in einem größeren Umfang konzertiert.
So habe selber beim Erweitern meiner ursprünglich nach meinem Studiumsabschluss 50-prozentigen Stelle bei 80 Prozent mein Limit gesetzt, weil ich freischaffend regelmäßig Auftritte habe, und zusätzlich in einem Nebenerwerbs-Gewerbe ein wenig Tontechnik/Mitschnitte anbiete.
Mit einer Vollzeitstelle an der Musikschule könnte ich konditionsmäßig die anderen Tätigkeiten kaum durchhalten, hätte auch zu wenig Zeit für Proben/Üben usw. - und eine Familie habe ich auch!
Da Nebentätigkeiten beim Arbeitgeber zu melden sind und diese Zustimmungspflichtig sind, kann es bei einer Vollzeitstelle daher auch schon mal vorkommen, dass der Arbeitgeber Zustimmungen versagt und limitierend eingreift. Denn bei einer Vollzeitstelle hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zu 100% zur Verfügung zu stellen und seine freie Zeit soweit zur Erholung zu nutzen, dass er seine volle Arbeitskraft gewährleisten kann. Spätestens wenn jemand öfter an seinem Schreibtisch einschläft, wird ihn der Arbeitgeber zu möglichen Nebentätigkeiten befragen und nötigenfalls eingreifen (übertragen auf die Musikschule wo jemand eher nicht im Unterricht einschlafen wird, kann es aber bei ständiger Unkonzentriertheit zu Beschwerden von Schülern/Eltern bei der Musikschulleitung kommen - die dann ihrerseits tätig werden muss).
Tatsächlich wird es keine Probleme geben, solange jemand engagiert unterrichtet, und wenn Lehrkräfte erfolgreich nebenher konzertieren wird es eine kompetente Musikschulleitung eher als gute Werbung für die Musikschule mit Wohlwollen betrachten.
 
Grund: Typo
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Tatsächlich wird es keine Probleme geben, solange jemand engagiert unterrichtet, und wenn Lehrkräfte erfolgreich nebenher konzertieren wird es eine kompetente Musikschulleitung eher als gute Werbung für die Musikschule mit Wohlwollen betrachten.
Klar, das geht meist - die Probleme fangen eher an anderen Stellen an (KSK/Alterversorgung, ...)
Die Passung hängt, wie geschrieben, sehr vom individuellen Lebensmodell ab.
 
nach dem sog. "Herrenberg" Urteil des Bundessozialgerichts sollten Musiklehrer auch fest angestellt werden bei Musikschulen. Honorarkräfte sind somit fast ad acta gelegt.


Sonst kann man natürlich privat auch Unterricht erteilen. Zusätzlich als A-Organist unterwegs ist der Bruder meiner Freundin. Als B-C-D Organist gibt es weniger. Zu Hause gibt er noch Unterricht am neuen Digitalpiano oder am Schimmel Klavier. Chorleiter ist er auch noch.

Er hat dann auch in Kassel studiert an der Musikakademie. Noch besser angesehen sind Ausbildungen in Detmold etc.

1500 € brutto sind eher wenig. Kommt auf die Stundenanzahl an & die Ausbildung. Für eine Vollzeitstelle zu wenig.
 
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Erstmal vielen, vielen Dank für eure Antworten. Es handelt sich um eine private Musikschule. Im Vertrag stehen 12 bis 15 Zeitstunden, aber eigentlich sind es 22 (60 min). Das müsste sowieso geändert werden. 42 % der tatsächlichen Einnahmen bekommt man.
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Ich habe Instrumental- und Gesangspädagogik mit dem Hauptfach Klavier und Nebenfach Musiktheorie studiert.
 
Entweder es fehlen Details oder es handelt sich wirklich um schlechte Konditionen. Warum?
LoboMix hat weiter oben erläutert, dass 30UE à 45min einem vollen Deputat entsprechen. Das wären 22,5 Zeitstunden, die fürs Unterrichten zur Verfügung stehen. Du schreibst in deinem letzten Beitrag, dass 22 Zeitstunden Unterricht geleistet werden, was somit eher Voll- als Teilzeit entspricht. Außerdem schreibst du, dass die Lehrkraft 42% der tatsächlichen Einnahmen erhält. Das würde bedeuten, dass es sich eigentlich um einen Honorarstelle handelt? Bei einem Anstellungsvertrag darf der AG das Geschäftsrisiko nämlich nicht auf den Mitarbeiter abwälzen.

Stutzig würde ich auch werden, wenn "12-15 Stunden" vereinbart sind. Wie viele sind es denn nun?
 
Rechne Dir doch einfach mal Deinen Stundensatz aus.
Einschließlich Vorbereitung, Teamsitzungen Elterngesprächen und ähnlichem.

Im Vertrag stehen 12 bis 15 Zeitstunden, aber eigentlich sind es 22 (60 min).
Versteh ich jetzt auch nicht, aber Du kannst es ja mal auf die Zeitstunde umrechnen.

Du müsstest halt mal klären, was mit Ferien, Urlaub, usw. insgesamt rauskommt.
Und dann für dich entscheiden, ob das passt. Ein Vergleich mit dem TVÖD ist über die Webseite möglich.

Ich kenn mich nicht aus, was da üblich ist, aber ich glaube, eine E9 sollte schon mindestens drin sein, und dann je nachdem die Erfahrungsstufen. Du hast ja genau das studiert, was Du da machst.
 
Aus dem Satz "Im Vertrag stehen 12 bis 15 Zeitstunden, aber eigentlich sind es 22 (60 min)" werde ich auch nicht schlau. @music_forever, ist damit gemeint 12-15 Zeitstunden Unterricht (das wären 16-20 Unterrichtsstunden à 45 Minuten) und 22 Zeitstunden incl. Zusammenhangstätigkeiten?
Anmerkung: Wobei sich 12 Zeitstunden Unterricht auf 20 Zeitstunden inclusive Zusammenhangstätigkeiten rechnen und 15 Zeitstunden Unterricht auf knapp 26 Zeitstunden incl. Zusammenhangstätigkeiten. Jedenfalls ergibt sich diese rechnerisch pauschale Aufteilung aus den tariflichen Bestimmungen, aus denen man errechnen kann, dass das prozentuale Verhältnis Unterricht zu Zusammenhangstätigkeiten 58:42 ist (38,5 Stunden = 2310 Minuten vs. 30 Unterrichtsstunden bei Vollzeitstelle = 1350 Minuten netto Unterrichtszeit - der Ferienüberhang bleibt da außen vor).
Letztlich handelt es sich in der Praxis aber um eine pauschale Regelung, denn die genaue Stundenzahl der Zusammenhangstätigkeiten schwankt natürlich von Woche zu Woche je nachdem, was ansteht (und sie ist nicht zuletzt vom persönlichen Engagement jeder Lehrkraft abhängig, das ich aber aus eigener Erfahrung und nach dem, was ich so in unserem Kollegium mitbekomme, bei den meisten als hoch einschätze und erlebe).
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Ich kenne mich nicht aus, was da üblich ist, aber ich glaube, eine E9 sollte schon mindestens drin sein, und dann je nachdem die Erfahrungsstufen. Du hast ja genau das studiert, was Du da machst.
Weiter oben hatte ich ja schon erwähnt, dass die Einstufung der MusikschullehrerInnen im ÖD üblicherweise TVÖD (Kommunen) 9b ist. Leider meist auch darin die unteren Stufen, wobei es da durchaus eine Differenzierung geben kann je nach dem konkreten Umfang der Stelle.
 
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Mir wurde gesagt, dass die Stundenangabe ein Fehler im Vertrag war. Es werden nun 21 Zeitstunden eingetragen.
Außerdem hieß es, dass die Lehrer, die 4 volle Tage haben, eine Festanstellung kriegen sollten - ist das generell Pflicht?
Ja, es sind 42 % der Einnahmen, die man erhält (bei der Festanstellung). Gibt es eigentlich einen Prozentsatz, der nicht unterschritten werden darf von den Musikschulen?
Vorbereitung und Nachbereitung sind in den 1500 € brutto wohl bereits enthalten.
An den TVÖD sind sie ja nicht gebunden als private Musikschule.
 
dass die Lehrer, die 4 volle Tage haben, eine Festanstellung kriegen sollten - ist das generell Pflicht?
Das hat mir den Tagen nichts zu tun, sondern mit der Einbindung in die Schule.
Dazu gibt es das sog. Herrenberg-Urteil, was gerade die Musikschullandschaft auf den Kopf stellt. Es gibt auch einen Thread dazu.
 
An den TVÖD sind sie ja nicht gebunden als private Musikschule.
Und genau deswegen ist der Müßigkeitsfaktor der Diskussion hier hoch. Es geht hier um ein tarifungebundenes Arbeitsverhältnis zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und dir persönlich. Da könnt ihr beide vereinbaren, was ihr wollt.

Deine Frage „Welches Gehalt hat man […] bei einer Festanstellung“ ist aber nicht genauer als mit der TvÖD-Tabelle aus Beitrag #2 beantwortbar.

Falls du dein kommendes Arbeitsverhältnis mit einer Festanstellung nach TvÖD vergleichen willst, musst du alle Vertragsdetails mit den TvÖD-Vertragsdetails abgleichen. Der TVöD regelt neben dem Gehalt (dem Kern deiner Frage) halt noch vieles andere, was für die Vergleichbarkeit von Arbeitsverhältnissen aber extrem wichtig ist.
 
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Es werden nun 21 Zeitstunden eingetragen.
Vorbereitung und Nachbereitung sind in den 1500 € brutto wohl bereits enthalten.
hm, "wohl" oder steht das auch drin?
Und ist die Vorbereitung auch in den 21 Zeitstunden enthalten?

Wieviel Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche, Teamsitzungen, Klassenvorspiele usw. werden denn kalkuliert?
Und was kommt am Ende für ein Stundensatz raus? Und bist Du damit zufrieden?

Wenn ich es mal im Kopf überschlage, kommen irgendwas um die 1500 Euro raus, je nachdem, wie die Vorbereitung läuft.
Dein Stundensatz dürfte also um die 15 .. 18 Euro liegen.

Mein 17jähriger Neffe geht grade Kellnern und macht bisschen Einlass beim Fußball, er kriegt so ziemlich das Gleiche, ungelernt.
Und Du musst es noch versteuern. Dafür dass Du einen passenden Studienabschluss hast, finde ich es eher zu wenig.
Du kannst natürlich jederzeit nachverhandeln, wenn du erstmal anfangen willst und weiterschauen.

Ja, es sind 42 % der Einnahmen, die man erhält (bei der Festanstellung).

Das sollte für Dich eigentlich egal sein - oder ist Dein Vertrag an die Einnahmen gekoppelt?
Dh. wenn eine Erhöhung der Gebühren kommt, erhöht sich auch Dein Gehalt und umgekehrt auch?
 
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