• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Darf man ein bereits veröffentlichtes Album bei einem Online-Vertrieb hochladen?

Das Anhängen Deines Vertrages ist gut gemeint, @The Kev - aber problematisch.
Hier darf keine Rechtsberatung erfolgen. Und um eine Rechtsberatung handelt es sich spätestens dann, wenn auf individuelle Verträge und Rechtslagen eingegangen wird.

Das, was hier erfolgen darf, sind erstens allgemeine Schilderungen im Sinne von "Allgemein ist es so, dass ..." oder eigene Erfahrungen "Also bei uns war es so, dass ...". Damit bleibt notgedrungen eine Lücke zu jedem speziellen Fall und damit geht auch notgedrungen einher, dass es im individuellen Fall eben anders sein kann. Anders als das allgemein übliche oder anders als die anderen geschilderten individuellen Fälle.

Wenn man davon ausgeht, dass das Internet nicht vergißt und Ihr dort etwas hochladen wollt, sollte das einigermaßen rechtssicher sein. Es gilt also für Euch, Eure Rechte, die aus dem damaligen Vertrag rühren, zu klären, möglicherweise über das einfache hochstellen ins Internet hinaus. Zudem könnten andere Rechte berührt sein, beispielsweise GEMA. Wißt Ihr beispielsweise, wer dort wie und mit welchen Rechten bzw. Tantiemen eingetragen ist?

Von jemandem, der einen Vertrag schließt, erwartet man erstens, dass er ihn versteht und zweitens, dass er ihn einhält. Schließlich schließen wir schon, wenn wir Brötchen kaufen, einen Vertrag. Von daher sollten Verträge auch für "einfache" Bürger und Bürgerinnen verständlich sein. Genau so wie die Steuern.
Leider sieht die Realität anders aus - bei Verträgen und bei Steuern. Und tatsächlich kann man in dem einen wie dem anderen Fall ordentlich Lehrgeld zahlen, wenn man einfach mal so handelt, wie man denkt, dass es gut oder gerecht oder gerechtfertigt sei.
Dennoch werden täglich haufenweise Verträge geschlossen und viele Bürger*innen machen ihre Steuererklärung selbst.

Was also tun?
Der sicherste Schritt ist sicherlich, sich eine Rechtsberatung zu suchen. Wenn man kostengünstige oder -lose Rechtsberatungen, die es zuweilen gibt, in Anspruch nimmt, darauf schauen, wer die gibt. Meines Erachtens sind das alles zugelassene Anwälte, aber das läßt sich in Erfahrung bringen. Es kann auch Sinn machen, etwas Geld in die Hand zu nehmen.

Es gibt etwas, das ich mir auch vorstellen kann im allgemeinen Fall, dass man einen Vertrag hat, bei dem länger nichts passiert ist und für den es einen Rechtsnachfolger gibt. Und zwar wäre das, den Rechtsnachfolger anzuschreiben und in Erfahrung zu bringen, wie er den Vertrag sieht. Wichtig wäre, bei dem Anliegen einer reinen Auskunft zu bleiben - selbst nichts fordern und selbst nicht schreiben, wie man selbst den Vertrag interpretiert und sich allgemein bedeckt zu halten. Je mehr man schreibt, desto größer ist die Gefahr, dass man sich einseitig festlegt oder dem Vertragspartner unerwünschterweise Zugeständnisse macht. Der Sinn dieses Schreibens wäre, von dem Vertragspartner Auskunft darüber zu erhalten, wie er den geschlossenen und noch gültigen Vertrag interpretiert. Sollten sich die Auskünfte des Vertragspartners damit decken, wie man selbst den Vertrag sieht (und decken, was man selbst machen möchte), ist das Ziel errreicht und man kann handeln. Sollten sich erhebliche Differenzen ergeben, sollte man sich spätestens dann mit der Frage einer Rechtsberatung anfreunden. Ein solches Schreiben wäre also eine Art Zwischenschritt, den man selbst gehen kann und der im besten Fall den Aufschluss gibt, den man sich erwünscht.

Kernfragen einer solchen Anschreibens wären:
  • Sehen Sie sich als Rechtsnachfolger des hier beigefügten Vertrages und sind Sie dementsprechend unser aktueller Vertragspartner?
  • Sind aus Ihrer Sicht alle Rechte auf uns übergangen?
Das ist meine Meinung. Die erfolgt ungeschützt, da ich Euch nicht kenne. So ein Anschreiben kann Euch auch Nachteile bringen, besonders wenn ihr bereits schleche Erfahrungen mit dem vorherigen Vertragspartner gemacht haben solltet und es bereits Konflikte gegeben hat. Und wenn Ihr selbst sehr unsicher seid, ob ein solcher Schritt für Euch gangbar wäre.
Ich schließe mal mit einem Beispiel aus einem anderen Gebiet. Über die Hälfte aller Menschen in Deutschland haben einen Arbeitsvertrag geschlossen. Und in vielen Fällen ergeben sich dabei keine Konflikte oder jedenfalls keine, die vor Gericht landen. Wenn ich als Arbeitnehmer Fragen zu meinem Arbeitsvertrag habe, versuche ich die erst mal "auf normalem Wege", das heißt in einem Gespräch, zu klären. Wenn das Gespräch zum erwünschten Ergebnis führt, ist alles in Ordnung. Wenn nicht, würde ich, sofern mir das Anliegen wichtig genug wäre oder der Arbeitgeber sich so verhält, dass ich das Gefühl habe, "ich müßte mich warm anziehen", würde ich mich an die Gewerkschaft richten (die es in Eurem Fall allerdings nicht gibt) oder eben eine Rechtsberatung aufsuchen.

Eine Anfrage bei der GEMA, falls noch nicht erfolgt, wie eigentlich die Rechte und Tantiemen bei Euren songs derzeit bei denen verzeichnet sind, könnt Ihr in jedem Fall machen.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
Das halte ich für unseriös. Der Mandant / Kunde muss vorher wissen, dass und wieviel die Dienstleistung kostet.
WENN der Anwalt "500€+" für eine Erstberatung abrechnen will, dann MUSS er es mit dem potenziellen Mandanten vorher vereinbaren! SO wird ein Schuh daraus.
Die Anrechnung steht im Gesetz (hast Du § 34 RVG -von Dir zitiert- nicht gelesen?)
Wie kommst du bloß darauf? Ich schreibe doch nur, dass es so kam, wie es auch im Gesetz steht! Woher kommt da der Vorwurf, das nicht gelesen zu haben?! Ehrlich - bist du auch Anwalt? Ich hoffe ggf. für eure Mandanten, dass ihr vor Gericht nicht so argumentiert, wie hier. Das macht einem ja Angst.

Was wirklich geschah:
MEIN TIPP: Ruf' einen Anwalt oder eine Anwältin an und frage nach Kosten für eine Erstberatung.

MEINE ERFAHRUNG: Du findest mindestens eine(n), die/der es entweder sogar kostenlos macht, oder für einen überschaubaren Preis!
 
@Tremar , ich glaube Du solltest langsam etwas runterfahren.
Für den TE sind deine Verbalattacken gegen die anderen User völlig bedeutungslos. Wir sind uns doch alle darüber einig, dass er nur von einem Anwalt eine für ihn rechtssichere Auskunft erhalten kann. Ob oder wieviel Geld sie ihn kosten wird ist unerheblich, es wird auf jeden Fall deutlich weniger sein als ggfs. ein anderer Rechteinhaber für widerrechtliches Verwerten der Stücke aus ihm „herausklagen“ könnte.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Die "Attacken" kamen imho recht eindeutig aus der anderen Richtung. Aber im Wesentlichen hast du recht, das Gezänk hilft niemandem wirklich.

Ich nehme daher den Kommentar oben zu dem "Argumentieren vor Gericht" zurück. Ohne zu editieren - der Nachvollziehbarkeit wegen. Das war drüber. Entschuldigung. Hier ist ein Olivenzweig.

EDIT: Habe jetzt doch meinen eigenen Beitrag gemeldet und die Moderation um Einschätzung gebeten. Möglicherweise möchte die doch editieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Das Anhängen Deines Vertrages ist gut gemeint, @The Kev - aber problematisch.
Hier darf keine Rechtsberatung erfolgen. Und um eine Rechtsberatung handelt es sich spätestens dann, wenn auf individuelle Verträge und Rechtslagen eingegangen wird.
So ist es :opa:! Und willst Du, @The Kev, wirklich persönliche Daten von Dir/Euch/Dritten hier (via z.B. PDF-dateien) zu Markte tragen :gruebel:??

Gezänk hilft niemandem wirklich.
Wir würden es jedenfalls stark begrüssen, wenn dieses Thema nicht zu unnötigen Netiquette-Vergehen verführt - und bei Gefahr im Verzug weiterhin eine "Selbstheilung" erfolgt ;)!

LG Lenny (für die Moderation)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
oh. da gab es einige Optionen zum Erstverwertungsrecht in einer Reihe im Tastenwelt Heft von einem spezialisierten Anwalt für Musikrecht. Da fragst Du besser einen Fachanwalt wie Musikrecht Meyer.de
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
ich habe den Vertrag mal angehängt
Euch als Künstler geschwärzt, aber den Vertragspartner nicht - vielleicht entfernst Du den Angang besser. Oder Du hast die Freigabe zum Teilen persönlicher Daten in einem öffentlich zugänglichen Internetforum.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben