x-Riff
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Das Anhängen Deines Vertrages ist gut gemeint, @The Kev - aber problematisch.
Hier darf keine Rechtsberatung erfolgen. Und um eine Rechtsberatung handelt es sich spätestens dann, wenn auf individuelle Verträge und Rechtslagen eingegangen wird.
Das, was hier erfolgen darf, sind erstens allgemeine Schilderungen im Sinne von "Allgemein ist es so, dass ..." oder eigene Erfahrungen "Also bei uns war es so, dass ...". Damit bleibt notgedrungen eine Lücke zu jedem speziellen Fall und damit geht auch notgedrungen einher, dass es im individuellen Fall eben anders sein kann. Anders als das allgemein übliche oder anders als die anderen geschilderten individuellen Fälle.
Wenn man davon ausgeht, dass das Internet nicht vergißt und Ihr dort etwas hochladen wollt, sollte das einigermaßen rechtssicher sein. Es gilt also für Euch, Eure Rechte, die aus dem damaligen Vertrag rühren, zu klären, möglicherweise über das einfache hochstellen ins Internet hinaus. Zudem könnten andere Rechte berührt sein, beispielsweise GEMA. Wißt Ihr beispielsweise, wer dort wie und mit welchen Rechten bzw. Tantiemen eingetragen ist?
Von jemandem, der einen Vertrag schließt, erwartet man erstens, dass er ihn versteht und zweitens, dass er ihn einhält. Schließlich schließen wir schon, wenn wir Brötchen kaufen, einen Vertrag. Von daher sollten Verträge auch für "einfache" Bürger und Bürgerinnen verständlich sein. Genau so wie die Steuern.
Leider sieht die Realität anders aus - bei Verträgen und bei Steuern. Und tatsächlich kann man in dem einen wie dem anderen Fall ordentlich Lehrgeld zahlen, wenn man einfach mal so handelt, wie man denkt, dass es gut oder gerecht oder gerechtfertigt sei.
Dennoch werden täglich haufenweise Verträge geschlossen und viele Bürger*innen machen ihre Steuererklärung selbst.
Was also tun?
Der sicherste Schritt ist sicherlich, sich eine Rechtsberatung zu suchen. Wenn man kostengünstige oder -lose Rechtsberatungen, die es zuweilen gibt, in Anspruch nimmt, darauf schauen, wer die gibt. Meines Erachtens sind das alles zugelassene Anwälte, aber das läßt sich in Erfahrung bringen. Es kann auch Sinn machen, etwas Geld in die Hand zu nehmen.
Es gibt etwas, das ich mir auch vorstellen kann im allgemeinen Fall, dass man einen Vertrag hat, bei dem länger nichts passiert ist und für den es einen Rechtsnachfolger gibt. Und zwar wäre das, den Rechtsnachfolger anzuschreiben und in Erfahrung zu bringen, wie er den Vertrag sieht. Wichtig wäre, bei dem Anliegen einer reinen Auskunft zu bleiben - selbst nichts fordern und selbst nicht schreiben, wie man selbst den Vertrag interpretiert und sich allgemein bedeckt zu halten. Je mehr man schreibt, desto größer ist die Gefahr, dass man sich einseitig festlegt oder dem Vertragspartner unerwünschterweise Zugeständnisse macht. Der Sinn dieses Schreibens wäre, von dem Vertragspartner Auskunft darüber zu erhalten, wie er den geschlossenen und noch gültigen Vertrag interpretiert. Sollten sich die Auskünfte des Vertragspartners damit decken, wie man selbst den Vertrag sieht (und decken, was man selbst machen möchte), ist das Ziel errreicht und man kann handeln. Sollten sich erhebliche Differenzen ergeben, sollte man sich spätestens dann mit der Frage einer Rechtsberatung anfreunden. Ein solches Schreiben wäre also eine Art Zwischenschritt, den man selbst gehen kann und der im besten Fall den Aufschluss gibt, den man sich erwünscht.
Kernfragen einer solchen Anschreibens wären:
Ich schließe mal mit einem Beispiel aus einem anderen Gebiet. Über die Hälfte aller Menschen in Deutschland haben einen Arbeitsvertrag geschlossen. Und in vielen Fällen ergeben sich dabei keine Konflikte oder jedenfalls keine, die vor Gericht landen. Wenn ich als Arbeitnehmer Fragen zu meinem Arbeitsvertrag habe, versuche ich die erst mal "auf normalem Wege", das heißt in einem Gespräch, zu klären. Wenn das Gespräch zum erwünschten Ergebnis führt, ist alles in Ordnung. Wenn nicht, würde ich, sofern mir das Anliegen wichtig genug wäre oder der Arbeitgeber sich so verhält, dass ich das Gefühl habe, "ich müßte mich warm anziehen", würde ich mich an die Gewerkschaft richten (die es in Eurem Fall allerdings nicht gibt) oder eben eine Rechtsberatung aufsuchen.
Eine Anfrage bei der GEMA, falls noch nicht erfolgt, wie eigentlich die Rechte und Tantiemen bei Euren songs derzeit bei denen verzeichnet sind, könnt Ihr in jedem Fall machen.
Herzliche Grüße
x-Riff
Hier darf keine Rechtsberatung erfolgen. Und um eine Rechtsberatung handelt es sich spätestens dann, wenn auf individuelle Verträge und Rechtslagen eingegangen wird.
Das, was hier erfolgen darf, sind erstens allgemeine Schilderungen im Sinne von "Allgemein ist es so, dass ..." oder eigene Erfahrungen "Also bei uns war es so, dass ...". Damit bleibt notgedrungen eine Lücke zu jedem speziellen Fall und damit geht auch notgedrungen einher, dass es im individuellen Fall eben anders sein kann. Anders als das allgemein übliche oder anders als die anderen geschilderten individuellen Fälle.
Wenn man davon ausgeht, dass das Internet nicht vergißt und Ihr dort etwas hochladen wollt, sollte das einigermaßen rechtssicher sein. Es gilt also für Euch, Eure Rechte, die aus dem damaligen Vertrag rühren, zu klären, möglicherweise über das einfache hochstellen ins Internet hinaus. Zudem könnten andere Rechte berührt sein, beispielsweise GEMA. Wißt Ihr beispielsweise, wer dort wie und mit welchen Rechten bzw. Tantiemen eingetragen ist?
Von jemandem, der einen Vertrag schließt, erwartet man erstens, dass er ihn versteht und zweitens, dass er ihn einhält. Schließlich schließen wir schon, wenn wir Brötchen kaufen, einen Vertrag. Von daher sollten Verträge auch für "einfache" Bürger und Bürgerinnen verständlich sein. Genau so wie die Steuern.
Leider sieht die Realität anders aus - bei Verträgen und bei Steuern. Und tatsächlich kann man in dem einen wie dem anderen Fall ordentlich Lehrgeld zahlen, wenn man einfach mal so handelt, wie man denkt, dass es gut oder gerecht oder gerechtfertigt sei.
Dennoch werden täglich haufenweise Verträge geschlossen und viele Bürger*innen machen ihre Steuererklärung selbst.
Was also tun?
Der sicherste Schritt ist sicherlich, sich eine Rechtsberatung zu suchen. Wenn man kostengünstige oder -lose Rechtsberatungen, die es zuweilen gibt, in Anspruch nimmt, darauf schauen, wer die gibt. Meines Erachtens sind das alles zugelassene Anwälte, aber das läßt sich in Erfahrung bringen. Es kann auch Sinn machen, etwas Geld in die Hand zu nehmen.
Es gibt etwas, das ich mir auch vorstellen kann im allgemeinen Fall, dass man einen Vertrag hat, bei dem länger nichts passiert ist und für den es einen Rechtsnachfolger gibt. Und zwar wäre das, den Rechtsnachfolger anzuschreiben und in Erfahrung zu bringen, wie er den Vertrag sieht. Wichtig wäre, bei dem Anliegen einer reinen Auskunft zu bleiben - selbst nichts fordern und selbst nicht schreiben, wie man selbst den Vertrag interpretiert und sich allgemein bedeckt zu halten. Je mehr man schreibt, desto größer ist die Gefahr, dass man sich einseitig festlegt oder dem Vertragspartner unerwünschterweise Zugeständnisse macht. Der Sinn dieses Schreibens wäre, von dem Vertragspartner Auskunft darüber zu erhalten, wie er den geschlossenen und noch gültigen Vertrag interpretiert. Sollten sich die Auskünfte des Vertragspartners damit decken, wie man selbst den Vertrag sieht (und decken, was man selbst machen möchte), ist das Ziel errreicht und man kann handeln. Sollten sich erhebliche Differenzen ergeben, sollte man sich spätestens dann mit der Frage einer Rechtsberatung anfreunden. Ein solches Schreiben wäre also eine Art Zwischenschritt, den man selbst gehen kann und der im besten Fall den Aufschluss gibt, den man sich erwünscht.
Kernfragen einer solchen Anschreibens wären:
- Sehen Sie sich als Rechtsnachfolger des hier beigefügten Vertrages und sind Sie dementsprechend unser aktueller Vertragspartner?
- Sind aus Ihrer Sicht alle Rechte auf uns übergangen?
Ich schließe mal mit einem Beispiel aus einem anderen Gebiet. Über die Hälfte aller Menschen in Deutschland haben einen Arbeitsvertrag geschlossen. Und in vielen Fällen ergeben sich dabei keine Konflikte oder jedenfalls keine, die vor Gericht landen. Wenn ich als Arbeitnehmer Fragen zu meinem Arbeitsvertrag habe, versuche ich die erst mal "auf normalem Wege", das heißt in einem Gespräch, zu klären. Wenn das Gespräch zum erwünschten Ergebnis führt, ist alles in Ordnung. Wenn nicht, würde ich, sofern mir das Anliegen wichtig genug wäre oder der Arbeitgeber sich so verhält, dass ich das Gefühl habe, "ich müßte mich warm anziehen", würde ich mich an die Gewerkschaft richten (die es in Eurem Fall allerdings nicht gibt) oder eben eine Rechtsberatung aufsuchen.
Eine Anfrage bei der GEMA, falls noch nicht erfolgt, wie eigentlich die Rechte und Tantiemen bei Euren songs derzeit bei denen verzeichnet sind, könnt Ihr in jedem Fall machen.
Herzliche Grüße
x-Riff
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