Hallo, bei einem 18-jährigen Verwandten und seinem gleichaltrigen Freund, ergeben sich aktuell durch relativ hohe Streamingzahlen der selbstproduzierten Songs vermutlich kleinere Einkünfte. [Hervorhebung von mir]
Bei einem aktuellen Steuer-Grundfreibetrag von 10.908,- € (ab 2024 11.604,- €) muss da erst mal viel ´Schotter´ fließen, bevor überhaupt Steuern bezahlt werden müssen. Wenn die Einkünfte dann auch noch durch zwei geteilt werden muss sogar das Doppelte rein kommen - wobei stets noch die Ausgaben, die zur Erzielung dieser Einkünfte angefallen sind, abgezogen werden müssen. Wenn die beiden nicht gerade Shootingstars sind, wird das wohl noch noch eine Weile dauern, bis aus den Einkünften Steuern bezahlt werden müssen.
Wobei ich dabei natürlich nicht berücksichtigt habe, in welchem Umfang noch aus anderen Quellen Einkünfte erzielt werden. Zur Berechnung des effektiv zu versteuernden Einkommens wird ja alles zusammen gerechnet.
Im Alter von erst 18 Jahren könnten die beiden noch Schüler sein und so gut wie keine anderen Einkünfte haben (Informationen dazu fehlen hier bislang, wenn doch, habe ich es überlesen).
Nichtsdestotrotz müssen die Einkünfte qua Steuererklärung dem Finanzamt angezeigt werden, auch wenn der Grundfreibetrag nicht erreicht wird. Die Steuererklärung wird dann aber faktisch folgenlos beim Amt abgeheftet. Wie eine Einnahme-Überschuss-Rechnung auszusehen hat, wurde ja schon verlinkt. Vorläufig dürfte eine einfache Excel-Tabelle dazu völlig ausreichen.
Mit der Steuererklärung ist aber die erste und wichtigste Pflicht erfüllt, denn bei Verdacht auf Steuerhinterziehung kann es schnell ungemütlich werden.
Sollte es aber wie ich vermute und im ersten Post auch so erwähnt, vorläufig bei
kleineren Einkünften bleiben, werden alle auch erst mal die Füße still halten.
Sprich, die Frage ob freiberuflich oder Gewerbe, ob die (geringen) Einnahmen erst mal auf ein Konto gehen und dieser Kontoinhaber dann die Hälfte an seinen Kumpel weiter überweist, welche Gesellschaftsform ideal ist oder ob jeder eigenständig bleibt, usw., diese Fragen würden erst dann relevant, wenn neben der Stetigkeit der Einkünfte diese auch eine gewisse Größenordnung erreichen.
Als ersten Schritt sehe ich hier daher für die beiden, sich schlau zu machen, wie eine Steuererklärung abgefasst werden muss, was absetzbar ist und wie, und allgemein die dazu erst mal anstehenden Fragen. Gerade, wenn die Einkünfte erst gering sind, bleibt alles noch sehr überschaubar und die beiden können da hinein wachsen.
Meiner vorwiegend positiven Erfahrung mit dem Finanzamt nach schätze ich auch, dass solch junger Steuerklientel ein freundlicher Finanzbeamte bzw. eine freundliche Finanzbeamtin gerne weiter hilft. Und im Zweifel auch anspricht und Hinweise dazu gibt, was weiter notwendig wird (z.B. Gewerbeanmeldung oder nicht usw.).
Einen Grund zur Panik sehe ich weit und breit nicht.
Die beiden haben das Thema Steuern offensichtlich in den Blick genommen und planen weder einen Steuerbetrug noch wollen sie blauäugig da hinein schlittern.
Also alles erst mal im grünen Bereich.
Noch etwas:
Auch die Freibeträge für Gewerbesteuer, Umsatzsteuer (sofern eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegt) und Mitgliedsbeitrag bei der IHK (wo man an eine Zwangsmitgliedschaft als Gewerbetreibender nicht vorbei kommt) liegen relativ hoch. Spätestens wenn man diese Grenzen reißt, spielen einige Hundert oder noch mehr Euro für eine professionelle Steuer- und Rechtsberatung ohnehin keine Rolle mehr.
Und zuguterletzt:
Mittlerweile hat sich ELSTER ganz gut gemausert und es braucht wohl keine weitere Software mehr zur Abfassung einer (normalen) Steuererklärung.
Da ich aber schon seit vielen Jahren mit dem "WISO Steuersparbuch" sehr vertraut bin, werde ich dabei bleiben. Die Einnahme-Überschussrechnung, AfA usw. lässt sich dort alles komplett erledigen und nach der endgültigen Bearbeitung und Abfassung lädt WISO die Erklärung nach ELSTER hoch. ich kann WISO daher durchaus empfehlen.