Wie umgehen mit Dryhire und wenn da mit dem Kunden was schief geht?

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Hallo!

Das ist alles sehr ärgerlich.
Traurig finde ich, das der Kunde nicht dazu steht.
Wenn mir etwas leihe und es geht daran etwas kaputt (kann immer passieren), dann stehe ich dafür grade.
Eigentlich sollte jeder eine private Haftpflicht-Versicherung haben. Die würde das ja übernehmen.

Mal als Idee:
Wenn geliefert wird, bzw. der Kunde sich was abholt, dann mit dem Kunden zusammen die Sachen anschauen.
Sollte die Sachen durch Gebrauch irgendwelche Spuren haben wird das dokumentiert. Fotos können hilfreich sein.
Dann den Kunden unterschreiben lassen für den Zustand und das Mängel etc. die beim leihen passiert zu lasten des Kunden gehen.
Bei Rückgabe oder Abholung wieder gemeinsam mit dem Kunden die Sachen anschauen.
Sollte dann etwas sein, was vorher nicht war, wird's in Rechnung gestellt,

Gruß
sven
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe mal vor Jahren genau einmal so ein Dry Hire Ding gemacht. Die (gut erhaltene, von mir sehr pfleglich behandelte) HK Actor Anlage, die ich damals hatte, wollte ich verkaufen, aber über zwei Hausecken hat eine Strandbar die dann für den Sommer gemietet. Nach den zwei Monaten war die Anlage aber ziemlich zerschunden und abgerockt. Letztendlich habe ich dann aber mit dem Mieter vereinbart, dass er die Anlage nach meinem ursprünglich angedachten Preis gekauft hat, weil er sowieso immer wieder die Anlage brauchte. Danach habe ich das Experiment "Dry-Hire" komplett aufgegeben. Mein zeug gibts nur mit mir in Kombination. Nur in Ausnahmefällen borge ich mein Zeug noch wenigen, ausgewählten, Freunden, von denen ich weiß, dass die mit dem Zeug genau so umgehen, wie ich es tun würde.
 
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Als Mieter gehört dir das Material nicht und es gibt eben solche Pappnasen, denen ist das vollkommen Humpe. Ist ja nicht meins, als darf ich es verwenden wie ich will. Es fehlt hier dann einfach der Respekt.

Rechnungen darf man auch schreiben so viel man will und selbst wenn man hieb und stichfest beweisen kann, dass der Kunde für die Schäden verantworlich ist, heißt das noch lange nicht dass dies auch bezahlt wird. Allein die Tatsache seine Finger zu heben entbindet den Gläubiger von der Pflicht zu bezahlen. Wo nichts ist, kann man nichts holen. So einfach ist das. Deswegen sich den Kunden genau ansehen, Fragen stellen, hilfsweise "Hilfestellung" beim Aufbau anbieten. Dann zeigt sich das Gesicht und die wahren Absichten.
 
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Hallo!

Am besten wäre eine Kaution.
Wird dann bei Rückgabe dann mit dem Mietpreis verrechnet.
Dann hat man Geld in der Hand.

Mein Zeug würde ich aber auch nur Leuten geben, denn ich vertrauen kann und wo ich eben weiß das die das pfleglich behandeln.

Gruß
sven
 
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In anderen Branchen (z. B Baugewerbe) ist eine Maschinenbruchversicherung gang und gebe. Da steht auf dem Mietangebot gleich der entsprechende Tagessatz für die Versicherung mit drauf und ohne gibt's nichts. Da wird das aber auch anstandslos akzeptiert.
 
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Da wird das aber auch anstandslos akzeptiert.
Genau das ist das Problem. In unserer Branche, vor allem DryHire ist das eher nicht an der Tagesordnung. Da gibt es schon gemaule wenn man eine Kaution verlangt.
 
Naja, es ist ja keiner gezwungen, Dry Hire anzubieten um dann noch das ganze Risiko auf sich zu nehmen. Es ist ja eine einfache Rechnung. Wenn es sich rentieren soll, muss man entweder so hohe Mieten verlangen, sich absichern (Kaution, Versicherung, eventuell mit definiertem Selbstbehalt), oder schlicht kein Dry Hire zu machen. Ich habe mich für letzteres entschieden, also die Variante, die am wenigsten Kopfweh verursacht. Wenn das alle so machen, dann hört sich das mit den Vandalen-Kunden irgendwann auch wieder auf. Die sollen mal probieren, ein Auto zu mieten und das dann abgerockt zurück geben.

Andererseits nervt es eben auch, wenn man sich etwas ausborgt um dann vom Vermieter ein Zeug zu bekommen, bei dem man froh sein muss dass es nicht beim Einladen schon auseinander fällt. Brauch ich auch nicht.
 
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es gibt beide seiten. schlechte kunden und schlechte vermietbuden.
da es doch mehr kunden als vermietbuden gibt....

und es gibt eben vermietbuden die auch viel dryhire machen
ich kenn keine autovermietung bei der ein mitarbeiter dieser mitfährt. ist auch dryhire
nur weiß die kundschaft, dass man bei einem verdreckten auto die reinigung bezahlt. zumindest ist das einleuchtend
 
Ich mache Dry Hire nur noch an ausgewählte Partner und an wenige Kunden, die ich persönlich kenne. Es gibt noch genug Anbieter, die das hier in der Gegend machen, an die ich Interessenten freundlich verweisen kann. Der Aufwand ist auch hoch, wenn man das nicht dauernd macht: Immer prüfen, zum Abholtermin am Lager sein, zum Rückgabetermin ebenfalls usw. – das lohnt sich eigentlich nur, wenn man tagtäglich Dry Hire rausgibt und reinkriegt und reguläre Öffnungszeiten hat.
 
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bei älteren Versicherungspolicen leider keine Haftung bei Privathaftpflicht, da die Klausel von gemieteten oder geliehenen Gegenständen nicht includiert ist.

Die haben einen Getränkeschaden verursacht & dann noch versucht, zu vertuschen. Beim Lösen der Torx sind denen lt. Hersteller im Werk noch am Eingangsmodul am Aktivsub dann noch Elkos abgebrochen.

Leider war der Schaden auch nicht erkennbar. Das hat dann der Hersteller herausgefunden, daß auf Platinen wohl Bier oder Cola war.

Meine Equipmentversicherung hat hier 500 € SB.

Bei der persönlichen Rückgabe nach § 584 BGB war der Sub leider erst mal unauffällig. Die Leute werden vielleicht auch nicht mehr ehrlicher.

Wenn es jetzt um Dry Hire geht, schrecken Viele schon ab bei 250 € Kaution. Dann muß man eben auf Vermietung verzichten.

Mittlerweile auch schwierig bei Dry Hire zur Unterschlagung. Man gibt vorübergehend sein Eigentum auf durch Überlassung an Dritte. Aus dem Mietverhältnis heraus ist es eben kein Diebstahl, an dem man kein Eigentum erwerben kann, sondern eben sog. Unterschlagung...

Der Clou. Der gutgläubige Käufer darf die Sache behalten. So Urteile des BGH

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...ument.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0138/22
 
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bei älteren Versicherungspolicen leider keine Haftung bei Privathaftpflicht, da die Klausel von gemieteten oder geliehenen Gegenständen nicht includiert ist.
Jo das ist das eine, das andere ist, wenn ein Gerät wirklich komplett kaputt ist… die Versicherung rechnet dann womöglich einen lustigen Restwert aus, den das mehrere Jahre alte Teil noch haben soll, während durch China-Krise und Inflation aber alles im Einkauf wesentlich teurer geworden ist, sodass Ersatzbeschaffung mehr ins Geld geht. Das heißt selbst wenn die Privathaftpflicht zahlt, zahlt der Verleiher immer drauf.

Insofern Dry Hire kein wesentlicher Bestandteil des eigenen Geschäftsmodells ist, kann man es – wie hier schon mehrfach geschrieben – auch einfach seinlassen.
 
Es gibt da ja welche, die Mieten jeden Sommer ein Analogmulticore, machen es kaputt und bezahlen es dann.
Ich habe auch noch eins,an wen kann ich das vermieten und am Ende bezahlen lassen?;)
Mein zeug gibts nur mit mir in Kombination. Nur in Ausnahmefällen borge ich mein Zeug noch wenigen, ausgewählten, Freunden, von denen ich weiß, dass die mit dem Zeug genau so umgehen, wie ich es tun würde.
Mach ich genau nur so,es gibt da nur einen einzigen den ich ohne bedenken mein ganzes Material überantworten würde.
 
Man gibt vorübergehend sein Eigentum auf durch Überlassung an Dritte.
Ist das so? Gibt es dafür eine Quelle, weil für mich klingt das irgendwie komisch.
Was den Rest dieses Disputs angeht - der ist doch müßig. Wenn der Kunde Privatmann ist, wird sich dessen privater Haftpflichtversicherer erst mal bedeckt halten - weil kaum eine private Haftpflicht Schäden aus einer gewerblichen Vermietung decken wird. Das Fass wollen die gar nicht anstechen.
Unter Gewerbetreibenden bieten die üblichen Verdächtigen aus der Maklerzunft bestimmt etwas Passendes an. Ob sich das rentiert, wenn man zwei SM58 und eine aktive Box vermietet, mag jeder für sich entscheiden. Ab einem gewissen Betrag oder Wert steht das schlicht nicht mehr zur Debatte.
Und der ganze Schnickschnack mit Ausweis und Blabla wegen zwei Kisten vom Thomann? Kann man machen... Muss man aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man gibt vorübergehend sein Eigentum auf durch Überlassung an Dritte.
Auch mein Amateur-Rechtsfühl hat mit dieser Aussage ein Problem. Es gibt den gravierenden Unterschied zwischen Eigentum und Besitz. Bei Überlassung (egal ob per Miete = entgeltlich oder Leihe = unentgeltlich) geht der Besitz auf einen Dritten über, nicht aber das Eigentum. Dieses kann i.d.R. nur durch Verkauf oder Schenkung wechseln (zzgl. Sonderfälle wie Vererbung oder Pfändung). Und als nach-wie-vor Eigentümer hat man weiterhin einen Rechtsbezug zur Ware, auch wenn (übergangsweise) jemand Anderes der Besitzer ist.

Der Vergleich mit einer Autovermietung hinkt auch. Klar, es entspricht Dry Hire. Aber das Fahrzeug ist vollkaskoversichert. Ein abgerockt oder beschädigt zurückgegebenes Fahrzeug bringt Anlagenwertverlust mit sich. Den kann man dem Mieter in Rechnung stellen. Die üblichen Mietwagenverträge sehen das vor. Die Wiederherstellung des Fahrzeugs trägt die Versicherung des Vermieters. Bei der PA-Vermietung ist sowas alles wohl eher unüblich.
 
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@ skyworker. Sowohl beim 1. als auch mittlerweile 2. Urteil des BGH berufen sich die Käufer, die mittlerweile ermittelt wurden, aus meinen Unterschlagungen auf jene Urteile.

Das ergibt sich aus dem § 932 BGB: https://dejure.org/gesetze/BGB/932.html

Bei Vermietungen oder in jenen Fällen beim Autohaus gibt man seine Besitzrechte durch Vermietung-Verleih-Probefahrten auf. Demnach Unterschlagung & kein Diebstahl.

An Diebesgut kann man kein Eigentum erwerben. An unterschlagenen Sachen leider schon.

Auf Grund dieser Urteile berufen sich alle gutgläubigen Käufer auf o. g. Urteile. Das betrifft leider alle Branchen, da eben vermietet- zur Probefahrt überlassen oder im neuesten Urteil aus Leasing

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/bgh-kauf-gestohlener-fahrzeuge-bleibt-gueltig-a-418869/?p=2

https://www.lto.de/recht/nachrichte...kauf-gutglaubiger-erwerb-beweislast-eigentum/

Trotz dessen, daß auch Zulassungsbescheinigungen (KFZ Brief) gefälscht wurden, darf der Käufer die Autos behalten & der KFZ Händler der Probefahrt (M Viano für 50.000 €) muß sogar weitere Schlüssel aushändigen. Der Ausweis war gefälscht.

Bei mir u. a. ein Identätsdiebstahl. Der Typ sah dem Ausweisinhaber aber sehr ähnlich (Anzeige Polizei) Gestohlener Ausweis einer Person in einer Fußballvereins-Umkleide

Bei Musikanlagen etc gibt es ja nicht einmal Papiere, nur einen Mietvertrag bzw. eine Serial Nr.

Eine Versicherung habe ich. Neuwertentschädigung aber 25 % SB. Beim Pedelec habe ich auch eine Entschädigung bekommen, ebenso 25% SB aber das beste Pferd im Stall. Das ist momentan noch in der Asservatenkammer. So muß ein Staatsanwalt entscheiden, wer das nun bekommt. Freigabe an den Käufer oder mich.

Wobei man am Zustandekommen des Kaufs durchaus Zweifel haben könnte. Der Mieter wollte die Miete verlängern, hat das aber an jenem Dienstag schon verkauft. Gg. mittags hatte der "Verkäufer" das Ped für 2500 € reingesetzt. Das hat der Käufer gesehen. Dann mußte der Verkäufer das schnell loswerden. Hat den Preis gesenkt auf 1400. Daraufhin ist der Käufer gleich losgefahren

Traf sich nachts in einer bescheidenen Wohngegend auf der Straße, ohne beim Verkäufer zu klingeln. Anruf auf dem Handy & der kam dann nach 10 Minuten mit dem Ped um die Ecke geschoben. Schlüssel & Ladegerät habe ich zur Vermietung natürlich ausgehändigt (wie der Händler bei der Probefahrt natürlich auch)
 
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Besitz und Eigentum sind zwei ganz unterschiedliche Dinge. Wenn du einen Artikel vermietest oder verleihst, wechselt der Besitzer, nicht der Eigentümer. Du schreibst aber:
Man gibt vorübergehend sein Eigentum auf durch Überlassung an Dritte.
Und das geht nur durch Verkauf, Schenkung, Erbe. Das Problem bleibt: durch gutgläubigen Erwerb wird ein Dritter plötzlich auch Eigentümer.

Ich kenn die Problematik - ich jemand aus meinem Umfeld hat deshalb nach langem hin und her jetzt einen italienischen Sportwagen unterm Carport stehen.
 
Ihr könnt gerne Paragraphen und derlei nennen - aber die "Justiz" in diesem Land ist halt mit anderen Dingen (Falschparker, etc.) voll ausgelastet. Mein Kumpel hatte ein Gerichtsverfahren gewonnen und der andere wurde verurteilt zu zahlen. Zahlt nichts. Gericht: tut nichts. Gerichtsvollzieher: tut auch nichts. Viel Glück.
 
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Nebst Pedelec traf es mich auch bei Unterschlagung der Bose L 1, Funkmikrofonen, Lichteffekten.

Dann zitiere ich hier mal aus dem Urteil:

Zitat ["

a) Bei einer – wie hier – nach § 929 Satz 1 BGB erfolgten Übereignung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist (§ 932 Abs. 1 Satz 1 BGB). Nach § 932 Abs. 2 BGB ist der Erwerber nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört. Unter der hier nur in Betracht kommenden Alternative der groben Fahrlässigkeit wird im allgemeinen ein Handeln verstanden, bei dem die erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH, Urteil vom 18. Juni 1980 - VIII ZR 119/79, BGHZ 77, 274, 276). ] ... Zitat Ende [

Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, gibt man eben sein Eigentum durch Vermietung-Probefahrten auf.

Deshalb kann ein gutgläubiger Käufer auch Eigentümer werden, obwohl ich das Urteil auch ungerecht finde. Jeder echte Eigentümer ob Verleiher, Autohaus steht in der Gefahr, sein Eigentum zu verlieren, da es kein Diebesgut, sondern gutgläubig erworben wurde bei einer sog. Unterschlagung.

Ich habe mein Eigentum bei der Polizei nachgewiesen durch die Kaufrechnungen sowie Serien Nr. . Der / die Käufer hatte(n) die Papiere nicht.

Man kann natürlich wie o. g. an einem merkwürdigen Kauf nachts auf der Straße auch am Käufer zweifeln. Das habe ich ihm vorgeworfen
 
Ich gebe zu bedenken, dass wir uns vom ursprünglichen Thema schon recht weit weg bewegt haben. Da ging es darum, dass sich einer das Zeug ausleiht und in einem desolaten Zustand wieder zurückbringt. Von einer Unterschlagung/Diebstahl usw. war da nicht die Rede. Das hat zwar auch mit Dryhire zu tun, und ist sicherlich ein echter Mist, vor allem angesichts einer hier vorgetragenen rechtlichen Beurteilung. Bitte wenden wir uns lieber dem ursprünglichen Thema zu.
 
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