Sharkai
Registrierter Benutzer
Mal wieder ne Frage zur GEMA.
Folgendes Problem:
Wir haben ein Lied von uns auf einem Sampler explizit ohne GEMA veröffentlicht. Das ist ein Punk-Sampler und Bedingung das man mit drauf darf war, dass der veröffentlichte Sonng nicht bei der GEMA gemeldet ist.
Mittlerweil wollen wir eine eigene CD veröffentlichen. Da ist auch dieser Song mit drauf; nur neu aufgenommen.
Wenn ich jetzt im Nachhineine den Song bei der GEMA anmelde, gibt das dann Probleme mit dem Sampler?
Mein Gedanke ist eher Nein, denn zu dem veröffentlichten Zeitpunkt war das Lied ja noch nicht bei der GEMA gelistet.
Also ich will ganz sicher nicht das der Sampler, bzw der Akteur dahinter, im nachhinein Probleme bekommt.
Die Frage ist also, Wirkt sich die Anmeldung eines Liedes bei der GEMA auch rückwirkend aus, oder eben erst ab dem Zeitpunkt der Anmeldung?
Folgendes Problem:
Wir haben ein Lied von uns auf einem Sampler explizit ohne GEMA veröffentlicht. Das ist ein Punk-Sampler und Bedingung das man mit drauf darf war, dass der veröffentlichte Sonng nicht bei der GEMA gemeldet ist.
Mittlerweil wollen wir eine eigene CD veröffentlichen. Da ist auch dieser Song mit drauf; nur neu aufgenommen.
Wenn ich jetzt im Nachhineine den Song bei der GEMA anmelde, gibt das dann Probleme mit dem Sampler?
Mein Gedanke ist eher Nein, denn zu dem veröffentlichten Zeitpunkt war das Lied ja noch nicht bei der GEMA gelistet.
Also ich will ganz sicher nicht das der Sampler, bzw der Akteur dahinter, im nachhinein Probleme bekommt.
Die Frage ist also, Wirkt sich die Anmeldung eines Liedes bei der GEMA auch rückwirkend aus, oder eben erst ab dem Zeitpunkt der Anmeldung?