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Zoll für Merch, Schweiz

DirtyD
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Hallo zusammen,
habe jetzt schon ne ganze Weile gegoogelt und auch hier schon die Suchfunktion gequält, aber so richtig schlau bin ich nicht geworden...
Wir fahren über Ostern mit unserer Band in die Schweiz und spielen dort zwei Konzerte. So weit, so breit, jetzt stellt sich die Frage, in wie fern wir unser Merchandise verzollen müssen.
Der eine hat dies, der andere das gehört, hat jemand von euch verlässliche Infos zu dem Thema?
(Der Umfang beträgt 20 Schallplatten und 10-15 T-Shirts... Also gesamt verkaufswert um die 300 Euro...eigentlich kinkelitzchen, aber keine Ahnung... lieber einmal zuviel doof gefragt...)
grüße und danke
 
Eigenschaft
 
Soweit ich weiss ist bis 300 Euro zollfrei.
Da ihr ja mehrere Leute in der Band seid, sollte das kein Problem sein, da kommt ihr weit unter 300 Euro pro Person.
 
@Zelo01 Egal, ob die Zahl von 300 Euro nun zuverlässig ist: Sind solche Regelungen für Privatpersonen überhaupt anwendbar, wenn es um Waren zum gewerblichen Verkauf geht? Schon da hab ich die ersten großen Zweifel, das würde ich auf jeden Fall auch genau checken.
 
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Die Vorschriften in der Schweiz beziehen sich auf die eigene Währung, also Franken. Die Zahl 300 ist zwar korrekt, der Grenzwert von 300 Franken bezieht sich aber nur auf das, was zum privaten Verbrauch oder zum Verschenken bestimmt ist. Von daher...

Was immer problematisch ist, sind übrigens Instrumente, in denen Rio-Palisander (oder eine andere der hier genannten Holzarten) verbaut ist - auch wenn sie wieder ausgeführt werden sollen!

Mehr - und vor allem Definitives - zu Eurem Fall weiss natürlich der dortige Zoll...
 
Na man muss vielleicht nicht gleich aus einer Mücke einen Elefanten machen. Bei den marginalen Mengen und sollte tatsächlich ein Zöllner das Sichten, einfach angeben das ist zum verschenken an Fans. Fertig....... :D

Und ob Zöllner tatsächlich nachforschen ob Rio-Palisander in den Instrumenten verbaut ist?
 
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der offizielle weg wäre folgender:
bei der einreise habt ihr eine liste mit den waren die ihr mithabt. anzahl, verkaufswert etc.
darauf müsst ihr als kaution die schweizer mehrwertsteuer hinterlegen und bekommt dafür eine quittung.
dann spielt ihr eure konzerte und verkauft was ihr könnt.
bei der ausreise nun wird wieder gezählt. wenn ihr alles verkauft habt, alles paletti, der schweizer hat seine mwst und gut. wenn ihr sachen überhabt, gibt es die mwst dieser artikel zurückerstattet.
fertig.
 
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Ostern ist zwar schon vorbei, aber das Thema ist sicher auch für andere interessant. Ich würde mich in so einem Fall nicht auf Hörensagen verlassen oder ein Forum, sondern einfach mal beim schweizer Zoll nachfragen. Die sollten das auf jeden Fall ordentlich beantworten können.

Die Sache mit dem Angeben an der Grenze ist ja schön und gut - hat aber das Problem, dass die Schweiz auch dem Schengenraum angehört und daher keine Grenzkontrollen mehr stattfinden. Daher vorher direkt bei der Behörde die Informationen einholen.
 
schengen hat damit ja mal gar nichts zu tun. hier geht es um warenverkehr. da muss man schon selber tätig werden und den zoll aufsuchen an der grenze.
der von mir beschriebene weg ist der erfragte und oft praktizierte. das hat am ende nur eine grenze, wenn man sehr viele artikel mithat, die einen bestimmten wert übersteigen, dann muss man das über eine zollagentur/spedition machen, was extra kostet. aber definitiv nicht bei 20 t-shirts.
 
Ich spiele nicht gerne die Rolle des Advocatus diaboli, aber wenn Du Dich schon um die Zollbehandlung Deiner mitgebrachten Geschenkartikel sorgst, dann solltest Du bei Deinem Telefonat mit dem Zollamt auch wegen des möglicherweise notwendigen Vormerkverkehrs der ganzen Instrumente und des Equipments nachfragen ...

Lg,
Thomas
 
Wir spielen ca 1x im Jahr in der Schweiz. Ich mache zwar nicht die Orga, aber soweit ich es mitbekomme braucht man:

- eine Liste mit dem Equipment welches man ein- und ausführt (Gitarren, Amps, etc)
- eine genaue Aufstellung mit dem Merch den man verkaufen will, mit Preisangaben. Bei/vor der Ausreise wird noch mal gezählt, und Ihr bekommt die vorab gezahlte Steuer für nicht verkaufte Waren zurück. Aufpassen wenn ihr Nachts zurück fahrt: Es sind nicht alle Übergänge 24h besetzt.

Und nicht davon ausgehen dass die sich nicht für Bands interessieren und keine Ahnung von Bandmerch haben. Wir mussten bei der Einreise einmal unseren kompletten Merch ausladen und vor den Augen des Zöllners neu zählen. Das hat eine Weile gedauert.

Ansonsten am besten vorher mal beim Schweizer Zoll anrufen, die geben gerne Auskunft.
 
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Ich spiele nicht gerne die Rolle des Advocatus diaboli, aber wenn Du Dich schon um die Zollbehandlung Deiner mitgebrachten Geschenkartikel sorgst, dann solltest Du bei Deinem Telefonat mit dem Zollamt auch wegen des möglicherweise notwendigen Vormerkverkehrs der ganzen Instrumente und des Equipments nachfragen ...

Lg,
Thomas


Merchendise (CD`s, Shirts, Vinyl, Pins, Aufnäher usw.) gelten als Handelswaren und können nicht als Privatwaren abgefertigt werden.
Es wird eine exakte Auflistung benötigt mit Wertangaben in CHF (Umrechnungskurs vom Vortag). Die Abfertigung von Handelswaren ist auf bestimmte Zollstellen beschränkt und nur während der Bürozeiten möglich.

Die Band fährt mit ihrem Fahrzeug während den Öffnungszeiten des Zollamts (z.B. Zollamt Basel Weil Autobahn) via Ausfahrt Handelswaren / LKW Spur in den Zollhof. Beim CH-Zoll meldet man das Merchendise schriftlich zur Einfuhr zum ungewissen Verkauf an. Eventuell werden die Waren noch überprüft, also von Vorteil das Merchendise nicht hinter dem Equipment verstauen. Sehr Wahrscheinlich muss man zuvor zum DE-Zoll, um eine vorübergehende Ausfuhr zu machen. Nach der Berechnung beim CH-Zoll zahlt man eine Hinterlage, die man bei der Ausfuhr während den Öffnungszeiten der Zollstelle zurückbekommt. Es werden dann bei der Ausfuhr die Abgaben der verkauften Waren berechnet.

Ausserhalb der Öffnungszeiten der Zollstelle (z.B. 21:00 Uhr) fährt man via den Grenzübergang zum Privatwaren-Abfertigungsschalter. Dort meldet man das Merchendise schriftlich zur Einfuhr zum ungewissen Verkauf an. Es wird ein Transitschein (Form. 11.61) ausgestellt. Man zahlt eine Hinterlage 15% des Warenwerts, die man bei der Ausfuhr während den Öffnungszeiten der Zollstelle (Handelswaren) zurückbekommt. Es werden dann bei der Ausfuhr die Abgaben der verkauften Waren berechnet.

Leider ist es sehr realitätsfremd, dass die Band bei der Ausfuhr an die Öffnungszeiten der Zollstellen gebunden werden. Die meisten Bands reisen ja nach dem Konzert in der Nacht aus der Schweiz.



https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-firmen/waren-anmelden/einfuhr-in-die-schweiz/voruebergehende-einfuhr.html
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
  • Musikinstrumente
Bei tragbaren Musikinstrumenten, die für Konzerte in der Schweiz (auch gegen Entgelt) oder für Unterrichtszwecke eingeführt werden, richtet sich das Vorgehen nach Zirkular 340.6/11.245 vom 27.6.2011. Dies gilt auch für Leihinstrumente, die einer im In- oder Ausland wohnhaften Person zur Verfügung gestellt werden.​
 

Anhänge

  • musikinstrumente_06_2011_d.pdf
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Hallo zusammen,
ich habe zu dem Thema "Auftritt Schweiz und Merchverkauf" auch noch ein paar Fragen. Ich weiß, dass Thema ist schon länger inaktiv und es gibt auch schon Posts dazu, aber die sind nun auch schon älter. Deshalb noch mal, wie ist denn Stand der Dinge in Bezug auf den Verkauf von Merch in der Schweiz? Leider ist der Schweizer Zoll zwar freundlich, aber jeder Mitarbeiter sagt was anderes - mal Carnet ATA, mal ZAVV, mal wie oben geschrieben, Einreise mit einer Liste "Waren zum ungewissen Verkauf" usw. Ruft man bei de IHK in Deutschland an, können die ebenfalls mit Merchverkauf einer kleinen Band in der Schweiz nichts anfangen, dafür kam dann gleich "aber für das Auslandsgeschäft müssen Sie aber dann Steuern zahlen". Wir haben mit der Band noch nie Gewinne erzielt und gehen auch mal davon aus, dass wir das nicht in naher Zukunft tun, denn die Investitionen übersteigen bei Weitem die Einnahmen aus dem Merchverkauf. Wie machen es denn andere (kleine!) Bands wenn sie in der Schweiz auftreten? Gage bekommt man ja auch nicht, sondern einen Spirt-Zuschuss... und dann nehmen wir ca. 20 CDs und LPs mit und ca. 30 Shirts... vielleicht hat ja jemand Erfahrungen und kann berichten. Schon mal vielen Dank!
 
Gage bekommt man ja auch nicht, sondern einen Spirt-Zuschuss...

Das wäre, im eigentlichen Sinne, auch eine Einnahme, von daher vergleichbar einer Gage zu behandeln...
und dann nehmen wir ca. 20 CDs und LPs mit und ca. 30 Shirts...

Würde ich so handhaben, wie in Post #6 beschrieben. Hört sich nach einem überschaubaren Aufwand an. Und wenn ihr bei der Einreise die ein- und später wieder auszuführenden Instrumente anmeldet, dann wird das kein allzu großer Mehraufwand sein.
 
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Danke Dir für Deine schnelle Rückmeldung!
 
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Und wieso nicht die eigenen Shirts zum Wechseln mitnehmen
;-)
 
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Das wird spätestens zum Boomerang, wenn jemand am merch stand auftaucht und die Einreiseanmeldung sehen will.
 
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Das wird spätestens zum Boomerang, wenn jemand am merch stand auftaucht und die Einreiseanmeldung sehen will.
Genau und deshalb wollen wir den legalen Weg gehen. Mir wurde oft gesagt, nehmt es einfach in euren Koffern und Taschen mit usw., aber eine mir persönlich bekannte Band wurde an der Grenze mal richtig "auseinander genommen" und mussten dann eine hohe Strafe zahlen.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Früher gab es da nen Vordruck für.
Macht die Sache erheblich einfacher.

Alles andere ist natürlich illegal, egal wie kreativ da man rangeht.
So ist es! Wir wollen den legalen Weg gehen, allerdings ist dieser wohl etwas komplizierter...
 
Hallo, da dieser Thread grad wieder aktiviert wurde und wir mit unserer Band vor dem gleichen Problem stehen, schildere ich mal kurz unsere Situation.
Wir spielen mit unserer Band an zweiter Station in der Schweiz, haben danach aber noch 5 weitere Konzerte im Anschluss, müssen daher entsprechend Merchandising dabei haben. Vermutlich so 5000€ Wert VK.
Wir reisen aus Deutschland ein, allerdings am Folgetag nach Italien aus.
Ich bin mit dem Schweizer Zoll in Kontakt getreten. Diese sagten mir ein ZAVV ausfüllen.
Sie wiesen aber auch auf den Zoll bei der Ausfuhr aus DE und Einfuhr in IT hin.
Dann den DE Zoll gefragt. Die sagen kompliziert und man brauch vermutlich eine EORI Nummer für die Wiedereinfuhr in EU IT und man solle da doch auch fragen.
Dann wiesen sie als erste drauf hin, dass wir unser Equipment auch melden müssen und ab 3000€ auch eine Anmeldung vorab beim Zoll notwendig sei. Sie haben nicht gesagt ob ab 3000€ ek Preis oder ob mit oder ohne Equipment.
Sie empfohlen ebenfalls eine Zollagentur zu involvieren, da wir wohl keine Erfahrung mit dem Zollumgang haben.
Hat damit jemand Erfahrung? Kennt jemand eine Agentur, die sich auch um solche Fälle kümmern würde? Wir gehen als kleiner Support Act von geringen Verkäufen aus, müssen aber trotzdem entsprechend Merch dabei haben, um eine Chance der Finanzierung zu haben und die bisherigen Kosten für CH sprengen schon alles.
Kennt sich auch jemand mit den Warte/Abfertigungszeiten beim DE/CH/IT Zoll aus? Wir müssen am Tag der Anreise auch die Load In Zeiten halten.
Falls jemand einen Tipp oder Erfahrung beim Umgang in unserem Fall hat, wäre ich euch sehr dankbar.
Vielen Dank!
 
So, da wir im Haus, in dem ich Arbeite, eine Import-Export Abteilung haben, habe ich mal den Spezialisten gefragt. Grundsätzlich müssen Equipment und andere Wertgegenstände mit einer Freipassabfertigung veresehen werden. Mit der kann man dann über den Grenzübergang zum Veranstaltungsort und wieder zurück.

Merchendasing Artikel müssen mit 7% verzollt wrden. Es gibt Argenturen, die darauf spezialisiert sind. Er hat mir die Daten für einen Ansprechpartner Schaffhausen und Basel gegeben, was wohl die häufigsten Übergänge sind, die benutzt werden. Und noch einige andere Daten dazu. Hier sind sie:

Grenzübergänge Weil/Basel:

Mr. Thierry Keller

PESA AG
Lustgartenstrasse 1
79576
Weil am Rhein
Tel: +41 61 633 95 00
tkeller@pesa.global

***

Grenzübergang Schaffhausen:



Mr. Christian Karrenbauer

t +41 52 644 80 09
f +41 52 644 80 10

christian.karrenbauer@holenstein-transport.ch

zollsh@holenstein-transport.ch

www.holenstein.eu

***

Zollanmeldungen/Dokumente:

Freipassabfertigung (für Bandequipment):

https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/h...einfuhrverfahren/voruebergehende-einfuhr.html

CH-Einfuhrabfertigung (für Merchandise), da Wiederverkauf in der Schweiz:
Bis CHF 300.00 Nettowert (ohne DE-MwSt / 0%) -> CH-Vorsteuer- und Zollfrei
Über CHF 300.00 Nettowert (ohne DE-MwSt / 0%) -> CH-Vorsteuer und ggf. Zollabgaben (je nach Zolltarifnummer)

Die oben genannten Zolldeklaranten können am besten Auskunft darüber geben, da ich diese Arte von Warenverkehr noch nie selbst abgewickelt habe.
 
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