6. Wie schütze ich meinen Text?

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Gute Frage ...

Na ja - das erste was mir dazu einfallen würde wäre natürlich, dass in der Praxis meistens um Musik geht und dann müßte man ja quasi Noten und Text in einem Buch veröffentlichen ...

Dennoch - wäre mal wert, sich damit zu beschäftigen ...

x-Riff
 
Ich hätte da mal ein paar Fragen zur Sicherung von Texten per Einschreiben:

Inwiefern muss das Einschreiben denn versiegelt sein? Braucht man da spezielle Siegelkleber oder gilt ein ganz normal verschlossenes Kuvert auch schon als "versiegelt", wenn es offensichtlicherweise nicht geöffnet wurde?
Ist es sinnvoll zu irgendwelchen Texten, Partituren, Demos o.ä. (was man eben per Einschreiben verschickt) noch einen Vermerk hinzuzufügen mit Datum, Unterschrift, (Zeugen?), oder etwas in der Art?
Und: Gibt es da Erfahrungswerte wie Gerichte in einem Fall entscheiden, in dem als Beweis nur ein versiegeltes Einschreiben vorliegt? Bzw. wie oft kommt es in der Praxis überhaupt zu Fällen, wo man als Urheber in die Beweispflicht gerät??

Würde mich freuen, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte :)
Viele Grüße,
sepia-toned
 
LEST EINFACH DEN WORKSHOP!!! Das wiederholt sich doch nur noch!

Die einzig (!) sichere Methode ist die Hinterlegung beim Notar. Aus, Ende!
 
Ich hab den workshop und die Beiträge, die sich auf das Thema beziehen gelesen und finde nicht, dass sich da eine präzise Antwort auf die Fragen, die ich gestellt habe, finden lässt. Daran ändern für mich auch Großbuchstaben und Ausrufezeichen nichts. Trotzdem danke.
 
LEST EINFACH DEN WORKSHOP!!! Das wiederholt sich doch nur noch!

Die einzig (!) sichere Methode ist die Hinterlegung beim Notar. Aus, Ende!

Oder das Anmelden bei der GEMA/Verlag. Dort wird ebenfalls der Nachweis hinterlegt das der Text/Song von dir stammt.

Notare kosten ja auch Geld, da kann man auch zur GEMA gehen.

Cheers,

Tsala
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder das Anmelden bei der GEMA/Verlag
Dazu muss man aber GEMA-Mitglied sein oder einen Vertrag mit einem Verlag machen.

und sind bis 70 jahre nach deinem Tod geschützt.
Das sind sie durch das Urheberrecht, nicht durch das Anmelden bei GEMA/Verlag.
 
Das Urheberrecht hat man automatisch sobald man etwas erdacht hat. Es geht aber um die Nachweisbarkeit des Erdenkens. Ich wollte die Möglichkeiten der Nachweisbarkeit ergänzen.

War blöd ausgedrückt, ich habs Umformuliert.
 
I

Inwiefern muss das Einschreiben denn versiegelt sein? Braucht man da spezielle Siegelkleber oder gilt ein ganz normal verschlossenes Kuvert auch schon als "versiegelt", wenn es offensichtlicherweise nicht geöffnet wurde?

Versiegelt heisst versiegelt, wie der Name schon sagt - nicht verschlossen. Ein Siegel muss man brechen. Das heisst also: zerstören. Ein Siegel wird mittels eines Stempels oder Siegelringes und einer Wachs-ähnlichen Masse aufgetragen, die an der Luft erhärtet (zumindest früher. Ob es da heute Alternativen gibt, weiss ich nicht)

Und: Gibt es da Erfahrungswerte wie Gerichte in einem Fall entscheiden, in dem als Beweis nur ein versiegeltes Einschreiben vorliegt? Bzw. wie oft kommt es in der Praxis überhaupt zu Fällen, wo man als Urheber in die Beweispflicht gerät??

Mir selber ist kein praktisches Beipeiel bekannt. Das Problem ist wohl: Rechtsstreits dieser Art kommen häufig erst zustande, wenn es um richtiges Geld geht.

Wenn du also glaubst, der Ex-Bassist aus deiner früheren Schülerband verwendet eine Idee von dir in seiner neuen Hobby-Band, dann geht es um nichts: kein Streitwert, kein öffentliches Interesse, kein großer Schaden. Jeder Anwalt würde dir abraten. Wenn dieser Ex-Bassist damit allerdings Millionen verdient, dann ist das was anderes. Aber sowas ist halt relativ selten. Und es wohl auch relativ selten, dass man sich jede Idee versiegelt zusendet.

Wie es dazu kommt? Das passiert sehr häufig. Jemand behauptet, ein anderer KÜnstler hätte deine Idee gestohlen. Der Unterschied zu oberem Fall: es geht viel seltener darum, nachzuweisen , DASS man der Urheber ist. Sondern meist darum, inwieweit der geistige Diebstahl überhaupt zutrifft.

Beispiel: Gilbert O'Sullivan vs HipHopper Biz Markie, der einen kleinen Part aus dem 70er Hit Alone Again sampelte, was damals (noch) üblich war. Nach diesem Fall nicht mehr: O'Sullivan bekam Recht.

Sowas ist an der Tagesordnung im neidvollen Popgeschäft. Wer Recht kriegt, entscheidet dann das Gericht.


Ist es sinnvoll zu irgendwelchen Texten, Partituren, Demos o.ä. (was man eben per Einschreiben verschickt) noch einen Vermerk hinzuzufügen mit Datum, Unterschrift, (Zeugen?), oder etwas in der Art?

Wichtig ist hier hauptsächlich der Poststempel. Zeugen, die unterschreiben, sind sicher nicht schlecht ...

Und: Gibt es da Erfahrungswerte wie Gerichte in einem Fall entscheiden, in dem als Beweis nur ein versiegeltes Einschreiben vorliegt? Bzw. wie oft kommt es in der Praxis überhaupt zu Fällen, wo man als Urheber in die Beweispflicht gerät??
 
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Vielen Dank für die ausführlichen Antworten :) Hat mir sehr geholfen!! Ich finde den workshop grade an der Stelle zwar hilfreich, aber für Anfänger (und für die ist er ja wohl gedacht) doch auch teilweise lückenhaft. Und es kursieren sehr viele widersprüchliche Aussagen über die Sache mit dem Einschreiben und andere Methoden.

Oder das Anmelden bei der GEMA/Verlag. Dort wird ebenfalls der Nachweis hinterlegt das der Text/Song von dir stammt.

Notare kosten ja auch Geld, da kann man auch zur GEMA gehen.

Das heißt also (wenn ich das nochmal zur Sicherheit nachfragen darf, da ich auch dazu sehr widersprüchliche Meinungen gelesen habe):

Für ein Mitglied der GEMA, das seine Texte dort angemeldet hat, gilt das als Nachweis dafür, dass ein bestimmter Text zu einer bestimmten Zeit schon existiert hat und von der entsprechenden Person angemeldet wurde, sobald es um irgendeine rechtlich Auseinandersetzung geht hält sich die GEMA aber vollständig raus?
 
Für ein Mitglied der GEMA, das seine Texte dort angemeldet hat, gilt das als Nachweis dafür, dass ein bestimmter Text zu einer bestimmten Zeit schon existiert hat und von der entsprechenden Person angemeldet wurde, sobald es um irgendeine rechtlich Auseinandersetzung geht hält sich die GEMA aber vollständig raus?

Richtig:
Die GEMA beweist nicht zwingend deine Urheberschaft. Sie verwahrt sie nur und gilt als amtlicher Hinweis auf einen Zeitpunkt und Eigentümer. Ein Vergleich: Du klaust deiner Tante Geld und packst dies auf ein Zins-bringendes Bankkonto. Die Bank ist diesem Beispiel wie die GEMA. Sie verwahrt das Geld vor anderen und vermehrt es für dich (verdient selbst natürlich auch dran). Ob es dir wirklich gehört oder ob es geklaut ist - danach fragt die Bank nicht. Deine Tante muss erst beweisen, dass hr das Geld vorher gehört hat. Und zwar nicht der Bank - der ist es wumpe, wer die Zinsen kriegt - sondern dem Richter.

Allerdings ist die GEMA-Anmeldung eines Werkes eben immerhin eine offizielle, datierte und rechtsgültge Urkunde. Man muss also etwas gleichwertiges dagegensetzen, um seine frühere Urheberschaft nachzuweisen. Eine notariell beglaubigte Kopie zu einem früheren Zeitpunkt datiert wäre zum Beispiel so etwas.
 
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Uralt, aber zwei Dinge möchte ich nicht unwidersprochen stehen lassen:
Wie sichere ich meine Texte/Ideen?
Texte/Songs sind in Deutschland automatisch durch das Urheberrecht geschützt!
Ideen sind durch das Urheberrecht überhaupt nicht geschützt, nur ausgearbeitete Werke.

Und die Anmeldung eines Werkes bei der GEMA schützt wohl nur in sehr seltenen Fällen, schon weil bei der Anmeldung keine Texte und Noten eingereicht werden müssen (und die GEMA keine Lust hat, das rechtssicher zu archivieren).

Fun fact: Zupfgeigenhansel haben mal ihre Bearbeitung eines "Volksliedes" bei der GEMA angemeldet (und es gibt noch weitere solche Bearbeitungen des Liedes von anderen Musikern), es war aber ein Text von Kurt Tucholsky, wie wenig später in "Das Kurt Tucholsky Chanson Buch" (Rowohlt 1983) nachzulesen war. Der Komponist Hans May ist auch noch keine 70 Jahre tot, eine Bearbeitung darf also nur mit Genehmigung gemeldet werden. Ich habe die GEMA auf den Fehler hingewiesen, die kann das aber nur auf Antrag eines Urhebers oder rechtlichen Vertreters ändern. So wird nun auf ewige Zeiten "Auf Wiedersehn, Marie" dem Kanon des Tucholsky-Werkes entrissen. Wobei in vier Jahren das Lied eh gemeinfrei ist, aber halt immer noch kein Volkslied.
 
Uralt, aber zwei Dinge möchte ich nicht unwidersprochen stehen lassen:

Ich verstehe nicht ganz, wem oder was du nach 12 Jahren widersprechen willst. Steht hier doch alles genauso schon x-mal drin.

Sobald ein Text ein "Werk" ist [...], genießt es einen "automatischen" Schutz durch das Urheberrecht

Außerdem ist die GEMA eine Inkassogesellschaft und keine Urheber-Rechtsschutz-Firma.

1. Die GEMA "schützt" keine Songs
2. Die GEMA hält sich bei Urheberrechtsstreitigkeiten geflissentlich raus.

Die GEMA beweist nicht zwingend deine Urheberschaft.

Sicher, die Schlussfolgerung: "wenn der Titel bei der GEMA gemeldet ist, dann ist klar, dass er von mir komponiert wurde" liegt sehr nahe, ist aber leider ein Trugschluß.

Dass "Ideen" geschützt sind, hat im Workshop niemand behauptet. Lediglich ich habe den Begriff mal etwas ungenau als Synonym für "Werk" verwendet. Aber nur exemplarisch in einem Kommentar und nicht juristisch im Workshop.

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Dass "Ideen" geschützt sind, hat im Workshop niemand behauptet. Lediglich ich habe den Begriff mal etwas ungenau als Synonym für "Werk" verwendet.

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Und es steht in der Überschrift, also an prominenter Stelle.

Zur GEMA: Ich hab früher immer die erste Zeile des Liedes (für mehr war auf den Papierbögen kein Platz, digital gibt's die Option Inhalt) unter "weitere Titel" angemeldet. Die sind alle noch auffindbar, was ganz praktisch ist, wenn der eigentliche Titel zu allgemein ist.

Wie andere das handhaben, weiß ich nicht.
"Yesterday" ist unter "all my troubles" als der zweiter von 49 Treffern auffindbar (unter "Yesterday" gibt es 1204 Treffer, die werden einem aber nur angezeigt, wenn man eingeloggt ist, ansonsten gar nicht), "Hey Jude" unter "don't make it bad" nicht (da findet man nur ein einziges Lied: "Feel kind of bad".
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Beitragsüberschrift von x-riff
"Wie sichere ich meine Texte/Ideen?"

Und das durch Zitate immerhin fünf mal.
 
Ich kann in Beitrag #31 auch keinerlei Widerspruch zum alten Threadverlauf erkennen.

Und in "der" Überschrift steht auch nichts von "Ideen", da pflichte ich @antipasti bei.
Unter "der Überschrift" verstehe ich den Titel, keinen fettgesetzten Teil eines Textbeitrages.

Vorschlag: Wir rufen einen Mod, löschen das neue Geplänkel und versenken den Thread wieder in den Schlaf.
Gebracht hat es jedenfalls nix.
 
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Wir können das vielleicht abkürzen.

Das, was gerade ausgegraben wurde, ist der Arbeitsprozess zu verschiedenen Themen, die dann als fertiger Text als PDF-Dokument fertig gestellt, verfügbar und downloadbar gemacht wurde.
Letztlich ist dieser Text entscheidend. Ich persönlich war auch dagegen, nach dem Erstellen des PDF-Dokumentes noch die verschiedenen threads, die den Arbeitsprozess dazu darstellen (und somit dokumentieren) zugänglich zu machen. Aus genau dem Grund der hier gerade passiert ist: jemand gräbt ihn aus und hakt bei etwas ein, das längst obsolet ist. Gegenargumente waren - soweit ich mich erinnere - der Grundsatz, dass im MB niemals threads gelöscht werden und dass sie mit der Zeit - also wenn sie eine gewisse Zeit lang geruht haben und nicht mehr aufgerufen wurden - sowieso in die untersten Schichten absinken und dann auch nicht mehr gefunden werden. Möglicherweise hat sich durch google und co daran etwas geändert - zumindest fällt mir auf, dass zunehmend ältere threads wieder aus der Versenkung hervorgeholt werden, oft ohne Kenntnis darüber, wie alt sie schon sind.

Nichtsdestotrotz - im PDF-Dokument (auf das ich per link in meiner Signatur hinweise und wenn es angebracht ist, auch in einem post) steht im Kapitel 6:

"6. Wie schütze ich meinen Text?
Text: StayTuned, rockbuerosued, x-Riff
Wie schütze ich meine Texte/Ideen?
Grundsätzlich gilt:
Texte/Songs sind in Deutschland automatisch durch das Urheberrecht
geschützt!
Sobald ein Text ein "Werk" ist (also ein gewisses Maß an eigener Arbeit, Kreativität,
Kunst etc. enthält), genießt es einen "automatischen" Schutz durch das Urheber-
recht. Dazu bedarf es weder einer Veröffentlichung noch einer Anmeldung in
irgendeiner Form. ..."

Der geneigte Lesende bemerkt, dass in der dritten Zeile noch steht: "Wie schütze ich meine Texte/Ideen?" während der Titel aussagt "6. Wie schütze ich meinen Text?" und nach dem grundsätzlichen Verweis auf das Urheberrecht ab Zeile 7 präzise definiert wird, dass ein Text im Sinne des Urheberrechtes ein Werk zu sein hat - woraus sich ergibt, dass eine bloße Idee nicht durch das Urheberrecht geschützt ist. Den weiteren Verlauf, in dem nur noch auf "Werke" Bezug genommen werden, kann man gerne selbst nachlesen.

Vielleicht ist es an der Zeit, den workshop, soweit er die threads beinhaltet, die den Arbeitsprozess darstellen und dokumentieren, in so etwas wie einen "Archiv"-Bereich zu schieben. Möglicherweise hilft das dabei, die dort befindlichen threads gegen ein "Wiederaufleben" zu schützen.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
Möglicherweise hilft das dabei, die dort befindlichen threads gegen ein "Wiederaufleben" zu schützen.

Ich würde vorschlagen, die Mods zu bitten, die WS-Threads zu schließen. Wie du sagtest, haben sie damals nur einen Arbeitsprozess begleitet. Sie sind eigentlich keine Diskussionsthemen.

Ich persönlich störe mich nicht an der einmaligen Verwendung des Wortes "Ideen", habe es ja sogar überlesen. Dass eine Grundkadenz allein nicht schützenswert ist, sollte klar sein. Und der Hinweis, dass die Idee ein "Werk" sein muss, also eine gewisse Schöpfungshöhe benötigt, ist im Workshop ja unmissverständlich formuliert.


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Zuletzt bearbeitet:
dass sie mit der Zeit - also wenn sie eine gewisse Zeit lang geruht haben und nicht mehr aufgerufen wurden - sowieso in die untersten Schichten absinken und dann auch nicht mehr gefunden werden.

Das kann hier nicht klappen. Der "Workshop Lyrics" ist ein eigenes Sub, welches so klein ist, dass gar keine "untersten Schichten" entstehen können.
 
Ich denke es wurde alles gesagt. Deshalb Zu und die weiteren alten anhängenden vorsichtshalber auch!
 
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