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Inwiefern muss das Einschreiben denn versiegelt sein? Braucht man da spezielle Siegelkleber oder gilt ein ganz normal verschlossenes Kuvert auch schon als "versiegelt", wenn es offensichtlicherweise nicht geöffnet wurde?
Versiegelt heisst versiegelt, wie der Name schon sagt - nicht verschlossen. Ein Siegel muss man brechen. Das heisst also: zerstören. Ein Siegel wird mittels eines Stempels oder Siegelringes und einer Wachs-ähnlichen Masse aufgetragen, die an der Luft erhärtet (zumindest früher. Ob es da heute Alternativen gibt, weiss ich nicht)
Und: Gibt es da Erfahrungswerte wie Gerichte in einem Fall entscheiden, in dem als Beweis nur ein versiegeltes Einschreiben vorliegt? Bzw. wie oft kommt es in der Praxis überhaupt zu Fällen, wo man als Urheber in die Beweispflicht gerät??
Mir selber ist kein praktisches Beipeiel bekannt. Das Problem ist wohl: Rechtsstreits dieser Art kommen häufig erst zustande, wenn es um richtiges Geld geht.
Wenn du also glaubst, der Ex-Bassist aus deiner früheren Schülerband verwendet eine Idee von dir in seiner neuen Hobby-Band, dann geht es um nichts: kein Streitwert, kein öffentliches Interesse, kein großer Schaden. Jeder Anwalt würde dir abraten. Wenn dieser Ex-Bassist damit allerdings Millionen verdient, dann ist das was anderes. Aber sowas ist halt relativ selten. Und es wohl auch relativ selten, dass man sich jede Idee versiegelt zusendet.
Wie es dazu kommt? Das passiert sehr häufig. Jemand behauptet, ein anderer KÜnstler hätte deine Idee gestohlen. Der Unterschied zu oberem Fall: es geht viel seltener darum, nachzuweisen , DASS man der Urheber ist. Sondern meist darum, inwieweit der geistige Diebstahl überhaupt zutrifft.
Beispiel: Gilbert O'Sullivan vs HipHopper Biz Markie, der einen kleinen Part aus dem 70er Hit Alone Again sampelte, was damals (noch) üblich war. Nach diesem Fall nicht mehr: O'Sullivan bekam Recht.
Sowas ist an der Tagesordnung im neidvollen Popgeschäft. Wer Recht kriegt, entscheidet dann das Gericht.
Ist es sinnvoll zu irgendwelchen Texten, Partituren, Demos o.ä. (was man eben per Einschreiben verschickt) noch einen Vermerk hinzuzufügen mit Datum, Unterschrift, (Zeugen?), oder etwas in der Art?
Wichtig ist hier hauptsächlich der Poststempel. Zeugen, die unterschreiben, sind sicher nicht schlecht ...
Und: Gibt es da Erfahrungswerte wie Gerichte in einem Fall entscheiden, in dem als Beweis nur ein versiegeltes Einschreiben vorliegt? Bzw. wie oft kommt es in der Praxis überhaupt zu Fällen, wo man als Urheber in die Beweispflicht gerät??