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Einnahmen - Rechnung nötig - GBR oder Einzelgewerbe?

midway.rs
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Hallo zusammen,

ich weiß, das Thema ist schon 5 mal diskutiert worden, und ich hab auch schon gefühlte 100 Threads dazu gelesen :)
Hab auch schon das Finanzamt angerufen, 100% konnten die mir leider auch nichts sagen - interessant!
Ich mach auch im Geschäft meiner Frau die Steuern, und hab da auch keine Berührungsängste mit, daher keinen Kontakt zu einem Steuerberater.

Zum Thema:
Wir sind eine 5-köpfige Coverband, und endlich gibts wieder Gigs. Inzwischen halt auch offizielle ordentliche Gigs,
bei denen der Veranstalter (z.B. ein Kerbverein oder eine Firma) anschließend eine ordentliche Rechnung von uns braucht.

Ich schwanke zwischen den beiden Notwendigkeiten hier, weiß aber nicht warum :)

Szenario 1
Z.B. der Drummer und ich melden eine GBR beim FA an und bekommen eine extra Steuer-ID dafür.
Schreiben wir hier die Rechnung dann trotzdem ohne MwSt/USt, wenn wir wissen dass wir weit unter 22.000 Einnahmen bleiben werden?
Oder muss die GBR MwSt erheben und UST-Erklärung machen.
Die GBR lässt sich die Auszahlungen an die Bandmitglieder quittieren - versteuern muss es jeder selbst.
Am Jahresende gibts eine EÜR.

Szenario 2
Ich melde ein EInzel-Gewerbe an und lasse das ganze über mich laufen. Ich mach eh irgendwie 90% der Orga in der Band.
Rechnung an den Varanstalter dann in meinem Namen, als Kleingewerbe ohne MwST.
Lasse mir dann Auszahlungen an die Bandmitglieder quittieren - und versteuern muss es jeder selbst.
Am Jahresende gibts eine EÜR.

Oder - wie macht Ihr das heutzutage?

Grüße
Rüdi
 
Wenn klar ist, dass der Umsatz unter der Grenze ist, können die Rechnungen auch ohne MwSt geschrieben werden.

Warum du ein Gewerbe anmelden willst, leuchtet mir nicht ein. Solange das Finanzamt nicht drauf besteht, würde ich als Freiberufler abrechnen, ob nun als Einzelunternehmer oder GbR.

Wenn Bandmitglieder die Gage einzeln auf Quittung ausgezahlt bekommen und die auf dem Papier nur Dienstleister sind, ist wichtig, dass dann für das Jahr noch der Beitrag für die Künstlersozialkasse abgeführt werden muss.

Praktischer ist es, wenn alle zusammen in der GbR sind.
 
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Wie Wurzlsepp als STB im Gutefrage Forum sagte, muß die GbR eine Steuererkärung abgeben. Die Anteile der einzelnen GbR Gesellschafter

http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=5&art=6&find=GbR_Gesellschaftsanteil

Gemäß Abgabenordnung AO

https://www.ihk.de/hamburg/produktm...xistenzgruender/gbr-gruendung-steuern-1157134

Szenario a) Kleinunternehmen nach § 19, 1 USTG. Bei höheren Investitionen wie PA Anlage (Abschreibungen 5 Jahre) lohnt evtl. auch ein Vorsteuerabzug bzw. -Überhang & die übliche Besteuerung mit Ausweis der UST

b) für Dich sind das ja dann quasi Kosten bzw. Provisionsaufwendungen, Fremd-Gagen oder was auch immer für die Bandmitglieder. Da gibt es ja den Kontenrahmen SKR 03
 
In solch einer Konstruktion wird vom Inhaber immer voll durchgehaftet. Bei einer GbR verteilt sich das Haftungsrisiko entsprechend auf alle GbR-Mitglieder, das meine ich nicht nur in Hinblick auf die Finanzen (z. B. Unfall mit verletztem Zuschauer etc.).

Alleine ist es aber weitaus übersichtlicher im Handling, da nur einer die Finanzen macht und es keine Probleme mit Abstimmungen und Mehrheiten etc. gibt.

Das Thema Sozialabgaben muss genau beleuchtet werden, da können eventuell kumulierte Nachzahlungen nach Jahren existenzgefährdend sein. Egal ob GbR oder Einzelunternehmen.
 
Alle in der Band-GBR scheint mir am schlüssigsten:
Ihr teilt nach Abzug der gemeinamen Kosten die Erträge unter den Mitgliedern auf und jede/r versteuert diese Einnahmen in seiner/ihrer Jahreseinkommenssteuererklärung.

Sobald Teile der Band nicht in der GBR sind, kann ein Problem mit Anstellung und Sozialabgaben auftauchen.

Gewerbe ist für mich raus - passt nicht und bringt keine Vorteile, höchstens Nachteile.

Das Ganze ist kein Hexenwerk und wenn es keine größeren gemeinsamen Anschaffungen gibt und unter der Umsatzsumme von 22.000 geblieben wird, macht UMST nur unnötigen Aufwand.
Zumal private Auftraggeber ja froh sind über die geringeren Kosten und kommerziellen Auftraggebern ist es egal.

Soweit aus meiner Sicht.

x-Riff
 
Vielleicht noch ein Ding zu beachten: Sofern nicht anders geregelt, gilt eine 10 jährige Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen (hier: insbesondere Rechnungen) für etwaige Buchprüfungen/Revisionen.
 
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Haftung wurde ja schon genannt. Wenn du alleine die Rechnungen schreibst, würdest du ja auch alleine Vertragspartner sein. Solange alles gut läuft, läuft alles gut. Die Erfahrung zeigt aber, dass sich die Umstände auch mal schnell ändern können. Das ist es von Vorteil, wenn alle in der Verantwortung sind, alles noch vernünftig abzuwickeln und nicht am Ende einer alleine mit noch zu erfüllenden Verträgen dasteht.

Desweiteren stelle ich mir die Abrechnung auch etwas umständlicher vor, wenn nur 1-2 Leute Teil der GbR sind. Proberaumkosten, Anschaffungen, Werbung,... müsste ja alles über die 2 laufen. Das wird dann von den ausgezahlten Gagen abgezogen? Mit gemeinsamem Bandkonto der GbR ist das leichter.

Wenn du sowieso schon 90% der Arbeit machst, würde ich nicht noch 100% der Verantwortung übernehmen. Ich persönlich würde eine gemeinsame GbR anstreben.
 
Zum Thema Umsatzsteuer würde ich sagen, dass sich das lohnen kann wenn ihr nicht nur private Auftraggeber habt. Proberaum, Werbung, Investitionen, gern auch heimische Büroausgaben oder mal ein Geschäftsessen etc. kann man über den Vorsteuerabzug abziehen, da kann in Zeiten mit mehr Ausgaben als Einnahmen auch gut Geld vom FA zurückkommen. Der Aufwand (4x bzw. 12x im Jahr Voranmeldung und 1x USt-Erklärung) hält sich in Grenzen, besonders wenn man keine Berührungsängste mit Steuern hat.
 
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... und wie immer der selbe Beitrag von mir. Es ist einfach nicht sinnvoll, hier mit nicht einmal Halbwissen Steuer- und Buchhaltungsratschläge zu geben.

keep on steuerzahlin´
 
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Ich würde da auch nochmal beim Steuerverein fragen.
Die kennen sich aus.

Was mir nicht einleuchtet: warum nicht einfach eine Privatrechnung schreiben, wenn ihr unter dem Satz bleibt?
 
Stichwort Scheinselbständigkeit/Sozialabgaben, nicht witzig.
 
Täusch Dich nicht, der DRV geht es häufig durchaus ums Prinzip, wenn man denen als Beifang unterkommt.
 
Es geht auf jeden Fall um eine Klärung, an welcher Stelle Einnahmen und Kosten erklärt werden: ob auf Ebene GbR und Einzelmusiker*innen oder nur auf Ebene Einzelmusiker*innen.

Wenn über die Anmeldung als GbR nachgedacht wird, wie es im Eröffnungsthread gemacht wird, dann sollte man das Verhältnis der GbR zu den Einzelmusiker*innen gleich mitklären.

"Mach Du mal - Du machst ja eh alles" ist ein bequemer Weg nur für die anderen. Wer sich darauf einlässt, sollte wissen, worauf er sich einlässt. Es muss nicht alles eintreffen, aber es kann eintreffen - vor allem noch Jahre später, wenn es die Band unter Umständen gar nicht mehr gibt.

x-Riff
 
Ja Hallo, und vielen Dank für Eure Beiträge!
Also es bleibt schwierig :)

Viel den Einnahmen gegenzusetzen haben wir nicht, wir haben keine Proberaummiete (1-2 Mal im Jahr ein Präsent an den Eigentümer) , keine laufende Werbung oder sonstiges.
Eine Hobbyband eben, die auf 2-3-4 bezahlte Gigs kommt.

Ich hätte jetzt ne Rg geschrieben, auf mich im Namen von Band und auch alle Mitglieder aufgeführt, und begründet warum keine USt.
Gegenzusetzen hab ich ne Rg. vom Tontechniker.
Wenn ich die Kohle an die Band auszahle, lass ich mir das Quittieren, damit es deren Steuer-Thema ist.

Dunkelgrauzone nehm ich an. :unsure:
 
Umst brauchst Du dann nicht.
Einfache Überschusrechnung (Einnahmen minus Kosten) ergibt den Gewinn der Band. Den teilt Ihr, Du lässt Dir von allen eine Quittung geben und gibst Deinen Teil der Einnahmen bei Deiner Jahreseinkommenssteuererklärung an.

Mach einen Dreizeiler, wie Du auf die Summe gekommen bist und das Finanzamt kann nachfragen oder einhaken, wenn es das für nötig erachtet.

Dann kann man das Ganze zeitnah klären und das, was im Zweifelsfall in den Brunnen gefallen ist, bekommt man wieder hochgezogen.

So würde ich es machen und ich sehe nichts, was dem in Deinem Fall großartig entgegenspricht.

x-Riff
 
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So würde ich es machen und ich sehe nichts, was dem in Deinem Fall großartig entgegenspricht.

Haftung zB.
Machst du das alleine haftest du. Das gleiche gilt bei der GbR. Macht ihr das zu zweit, haftet ihr beiden.
Eine GbR ist schnell gemacht kost fast nichts und ist unkompliziert.
Gesellschaftsvertrag kann man auch ohne Steuerberater oder Anwalt machen, man findet sogar Muster im Internet.

Grundsätzlich seit ihr wenn ihr ein gemeinsames Ziel verfolgt und das auch ohne große Gewinne juristisch eine GbR auch wenn es nichts schriftliches gibt.
Das Schlagwort nachdem du mal suchen solltest wäre GbR und Kleinunternehmerregelung.
Nicht die GbR ist steuerpflichtig, sondern jeder Gesellschafter für sich bei seiner Steuererklärung.
Wenn mans danach macht ist die Rechnung ohne aufführen der MWSt zu erstellen. Man kann dann natürlich auch die persönlichen Ausgaben im Jahresabschluss angeben.
Man muss nur aufpassen, wenn wiederrum zu wenig rum kommt wird man auf Liebhaberei gesetzt.

Mehr ins Detail geh ich aber nicht, da ja Beratung verboten ist.
 
Bei Verträgen und Rechnungen übernimmt der das Risiko, der unterschreibt. Das ist ja auch jetzt schon so.
Vollkommen richtig: die Band wird auch jetzt schon rechtlich als GbR betrachtet, ob sie das will oder nicht. Hat sie nichts eigenständig geregelt, werden vergleichsweise übliche Regelungen angelegt - wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzen kommt.

Ich spreche mich nicht dagegen aus, in der Band darüber zu sprechen und das gemeinsam festzuhalten, Vorlagen sind ganz gut geeignet.

Wenn aber ein oder zwei Leute aus der Band das für die anderen erledigen wollen wie bisher, sollen sie es machen. Das geht dann in erster Linie auf deren Risiko. Das erstreckt sich auch auf Haftungsfragen, wobei mir da laut dem bisher geschilderten nicht mehr einfällt als die Absage eines Auftritts aus eigenem Verschulden, was einen Regress des Veranstalters nach sich ziehen könnte. Anmietung eines Autos vielleicht noch oder von Equipment ... Da weiß der threadersteller am ehesten was da anfallen könnte und was dementsprechend bandseitig anzusprechen und zu klären wäre.

Solange die Kosten die Erträge nicht überschreiten und die Kosten notwendig oder vertretbar sind, sollte es seitens des Finanzamts keine Einwände geben.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
die GbR muß eine Steuererklärung abgeben, nicht jeder Gesellschafter. Darauf wurde ich auch im GF Forum hingewiesen von einem STB

  • Einkommensteuer: Die Gesellschaft gibt außerdem eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Grundlagen für die Einkommensteuererklärung ab. Das ist eine Erklärung, die die Anteilsverhältnisse der Gesellschafter in Bezug auf den Gewinn erläutert. Das dafür vorgesehene Formular ESt-1B ist Teil der Einkommensteuererklärung. Erfolgt in einer GbR die Gewinnverteilung nach einem Sonderschlüssel, ist auch noch die Anlage FE-1 hinzuzufügen. In diesem Formular wird detailliert erklärt, wie das Ergebnis des Unternehmens auf die einzelnen Gesellschafter, proportional zum Anteil, aufgeteilt wird. Diese Formulare sind bei der betreffenden Finanzbehörde des Unternehmens einzureichen. Hierbei muss immer die Steuernummer der jeweiligen GbR eingetragen werden. Insbesondere unter Berücksichtigung diverser absetzbarer Betriebsausgaben kann die Einkommensteuer der GbR gesenkt werden.
Leider auch: Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bzw. Hobby & Liebhaberei bei dauerhaften Verlusten
 
Bei Verträgen und Rechnungen übernimmt der das Risiko, der unterschreibt. Das ist ja auch jetzt schon so.
:unsure: Eigentlich bedeutet GbR erst mal einer für alle, alle für einen. Jeder haftet voll umfänglich, solidarisch ohne Limit mit seinem gesamten privaten Vermögen.
Wenn 2 das machen und die anderen von denen Geld bekommen sind das keine Gesellschafter. Gläubiger, Anwälte und das Finanzamt gehen immer den Weg des geringsten Wiederstands. Die interessiert nur wer auf dem Blatt greifbar ist.
Ist schon klar, dass das alles so kein RnR ist. Aber RnR ist immer nur bis eine Nachzahlung kommt oder ein Blödsinn passiert ... und der kann schneller passieren als du meinst. Dann ist der eine verzogen, der andere will von nix wissen ...

Die Gesellschaft gibt außerdem eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Grundlagen FÜR die Einkommensteuererklärung ab. Das ist eine Erklärung, die die Anteilsverhältnisse der Gesellschafter in Bezug auf den Gewinn erläutert.
Lies den Satz nochmals gaaaaaaaaaanz langsam durch.
Du könntest aber auch einfach Google aufmachen und GbR Steuererklärung suchen. Gleich der erste Satz ist auch für Laien einfach verständlich.
 
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