Offenbar bist du mit dem Thema überhaupt nicht vertraut.
Richtig! Sonst hätte ich hier nicht Fragen dazu gestellt um mich zu informieren und Wissenslücken zu schließen.
Dazu ist dieses Forum meines Wissens nach gedacht.
Veranstalter würde nach deinen Vorstellungen
Noch mal, es sind nicht meine Vorstellungen, ich habe hier eine Frage dazu gestellt und auf Antwort gehofft.
Auf meine Nachfrage kam Dein durchaus provokativ zu verstehender Beitrag.
Warum Du so regierst weiß ich nicht. Ich habe nochmal den speziellen Fall erfragt, ob der Veranstalter auch zahlen muss, wenn der Urheber bei ihm auftritt.
paradox, sondern nur gerecht, wenn die Urheber der Stücke nicht nur dann bezahlt werden, wenn sie nicht selber die Aufführenden sind. Was soll denn eine solche Unterscheidung?
Auch hier werde ich von Dir missverstanden.
Es geht
nicht darum
nicht nur dann bezahlt zu werden, wenn sie nicht selber die Aufführenden sind, sonder exakt anders herum.
Muss der Veranstalter die Gema (
trotzdem) für den Urheber zahlen, auch wenn dieser bei ihm auftritt und er ihn dafür bereits entlohnt. Nur darum ging es mir.
Beispiel: Roger Hodgson singt ein Lied, dass er geschrieben hat auf einem Konzert.
Muss der Veranstalter dieses Lied nun dennoch bei der Gema angeben und dafür bezahlen, auch wenn der Urheber, Roger Hodgson, es selber singt und damit eigentlich keine Ansprüche stellen kann?
Das und nichts anderes war und ist meine Frage. Und wenn dem so wäre
finde ich das paradox. Nicht mehr, nicht weniger.
Mit gerecht oder ungerecht hat das für mich gar nichts zu tun.
Ich wollte nur diesen Fall wissen.
Ein einfaches
Ja, muss er, oder
Nein, muss er in dem Fall nicht
hätte meine Frage hinreichend beantwortet.