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Gema Gebühren bei Gesang

  • Ersteller Stargater
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Paradox. Wenn ich also ein Liedermacher bin, der sich durch die Gema vertreten lässt, müsste ein Veranstalter nicht nur mich für meinen Auftritt sondern noch zusätzlich Gebühren für die vorgetragenen Lieder an die Gema abführen, von denen ich dann einen teil wieder erhalte?
Wer denkt sich sowas aus?
 
Und wie soll das anders geregelt werrden? Wenn der Liedermacher nur ein einziges Lied spielt, das er nicht 100 % alleine geschrieben hat oder an dem ein Verlag beteiligt ist, ist die GEMA-Gebühr eh fällig. Warum zum Teufel soll ein Liedermacher anders behandelt werden als jeder andere Urheber?

Es würde übrigens nur dazu führen, dass die so Benachteiligten einfach ein Lied eines Kollegen ins Repertoire nehmen würden. Wurde ja schon mal so gehandhabt, als die GEMA ein neues Abrechnungssystem einführte, nach dem Titel höher berwertet wurden, wenn sie in verschiedenen Bundesländern gespielt wurden.
 
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Und wie soll das anders geregelt werrden?
Habe ich das denn in Frage gestellt? Ich denke nicht.
Ich finde es nur paradox und habe Gefragt, ob es so ist, dass der Veranstalter Gebühren an die Gema zahlen muss, wenn der Urheber bei ihm Auftritt.
Wenn der Liedermacher nur ein einziges Lied spielt, das er nicht 100 % alleine geschrieben hat
Von anderen Urhebern habe ich nichts geschrieben und das habe ich auch (ebenfalls) nicht in Frage gestellt.

Wenn der Urheber auftritt und dafür Geld bekommt, finde ich es seltsam, wenn der Veranstalter dafür nochmal an die Gema bezahlen muss.
Das war der Kern meiner Aussage bzw. Frage und nicht, was mit anderen Urhebern oder anderen Musikern ist.

Deiner Antwort entnehme ich jetzt aber, dass das also so der Fall ist.
 
Grund: Genauere Formulierung.
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe gerade mal bei der Gema geguckt und da sind diese Titel von Mozart in der Überarbeitung von Sarah Brightman nicht drin.
Ich kenne das konkret nicht, kann dir aber schon mal sagen, daß Frau Brightman das ganz sicher nicht bearbeitet hat. Das dürfte dann eher der Herr W. gewesen sein. Das ist aber auch egal, weil der Veranstalter einen Zettel ausfüllen darf auf dem nur der Text erwähnt ist. Die GEMA ordnet das schon zu. Außerdem könnte es sein, dass manche Veranstalter pauschale Absprachen mit der GEMA haben. Das ist z.B. der Fall in Gaststätten, wo die Radios dudeln oder CDs abgenudelt wird. Früher zahlten die angeblich einen Mischbetrag aus E und U und das wurde Gießkannenartig verteilt - egal was konkret gespielt wurde.
 
Habe ich das denn in Frage gestellt? Ich denke nicht.
Ich finde es nur paradox und habe Gefragt, ob es so ist, dass der Veranstalter Gebühren an die Gema zahlen muss, wenn der Urheber bei ihm Auftritt.

Von anderen Urhebern habe ich nichts geschrieben und das habe ich auch (ebenfalls) nicht in Frage gestellt.

Wenn der Urheber auftritt und dafür Geld bekommt, finde ich es seltsam, wenn der Veranstalter dafür nochmal an die Gema bezahlen muss.
Das war der Kern meiner Aussage bzw. Frage und nicht, was mit anderen Urhebern oder anderen Musikern ist.

Deiner Antwort entnehme ich jetzt aber, dass das also so der Fall ist.
Offenbar bist du mit dem Thema überhaupt nicht vertraut.

Der Veranstalter eines Konzerts bezahlt die auftretenden Künstler direkt, die Urheber der aufgeführten Musik und Texte über die GEMA (sofern diese nicht über 70 Jahre tot sind).

Schon allein das macht ein Gegenrechnen von Zahlungen an Interpreten und Urheber sinnlos. Außerdem wird die gesamte GEMA-Gebühr fällig, wenn nur EIN geschütztes Wek gespielt wird. Der Veranstalter würde nach deinen Vorstellungen also nur Geld sparen, wenn sämtliche Rechte an Komposition, Text, Verlag und Bearbeitung aller aufgeführten Stücke bei den Interpreten lägen. Das kommt selten vor.

Außerdem ist es nicht paradox, sondern nur gerecht, wenn die Urheber der Stücke nicht nur dann bezahlt werden, wenn sie nicht selber die Aufführenden sind. Was soll denn eine solche Unterscheidung?
 
Offenbar bist du mit dem Thema überhaupt nicht vertraut.
Richtig! Sonst hätte ich hier nicht Fragen dazu gestellt um mich zu informieren und Wissenslücken zu schließen.
Dazu ist dieses Forum meines Wissens nach gedacht.
Veranstalter würde nach deinen Vorstellungen
Noch mal, es sind nicht meine Vorstellungen, ich habe hier eine Frage dazu gestellt und auf Antwort gehofft.
Auf meine Nachfrage kam Dein durchaus provokativ zu verstehender Beitrag.
Warum Du so regierst weiß ich nicht. Ich habe nochmal den speziellen Fall erfragt, ob der Veranstalter auch zahlen muss, wenn der Urheber bei ihm auftritt.
paradox, sondern nur gerecht, wenn die Urheber der Stücke nicht nur dann bezahlt werden, wenn sie nicht selber die Aufführenden sind. Was soll denn eine solche Unterscheidung?
Auch hier werde ich von Dir missverstanden.
Es geht nicht darum nicht nur dann bezahlt zu werden, wenn sie nicht selber die Aufführenden sind, sonder exakt anders herum.
Muss der Veranstalter die Gema (trotzdem) für den Urheber zahlen, auch wenn dieser bei ihm auftritt und er ihn dafür bereits entlohnt. Nur darum ging es mir.

Beispiel: Roger Hodgson singt ein Lied, dass er geschrieben hat auf einem Konzert.
Muss der Veranstalter dieses Lied nun dennoch bei der Gema angeben und dafür bezahlen, auch wenn der Urheber, Roger Hodgson, es selber singt und damit eigentlich keine Ansprüche stellen kann?
Das und nichts anderes war und ist meine Frage. Und wenn dem so wäre finde ich das paradox. Nicht mehr, nicht weniger.
Mit gerecht oder ungerecht hat das für mich gar nichts zu tun.
Ich wollte nur diesen Fall wissen.

Ein einfaches Ja, muss er, oder Nein, muss er in dem Fall nicht
hätte meine Frage hinreichend beantwortet.
 
Grund: Ergänzung
Zuletzt bearbeitet:
Da der Veranstalter bei GEMA-pflichtigem Repertoire des Künstlers neben der Künstlergage stets auch die GEMA-Gebühr zu bezahlen hat, ändert sich für ihn nichts, wenn der engagierte Künstler/Musiker auch in Personalunion der Autor ist. Der Künstler bekommt aber nicht 1:1 die an die GEMA bezahlten Gebühren ausbezahlt, sondern er sammelt eine Art Punktekonto, dessen Stand die Höhe der ausbezahlten Tantiemen bestimmt.
Für den Urheber lohnt sich jede öffentliche Aufführung, da dadurch sein Punktekonto anwächst, egal, wer der Interpret ist. Dass Künstler wie z.B. "Liedermacher" vorzugsweise ihre eigenen Stücke aufführen. ist mehr als üblich, da das Publikum ja gerade wegen dessen Stücke ins Konzert geht.
Ich kann daran nichts paradoxes erkennen.
 
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Muss der Veranstalter die Gema (trotzdem) für den Urheber zahlen, auch wenn dieser bei ihm auftritt und er ihn dafür bereits entlohnt. Nur darum ging es mir.
Der Veranstalter bezahlt die Urheber der gespielten Musik über die GEMA-Abgabe, nicht durch das Auftrittshonorar, das ausschließlich den Auftritt vergütet.

Wäre das anders, wäre es kein Vorteil für den Veranstalter, denn er müsste bei jedem Auftritt mit den Urhebern der Musik aushandeln, was sie dafür von ihm bekommen.
 
Danke. (y)
 
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Danke (y)
Ich kann daran nichts paradoxes erkennen.
Da ich von dem Punktesystem nichts wusste, ist es auch nicht mehr paradox. Wenn man weiß, wie das funktioniert, leuchtet es ein. Ich hätte es als quasi doppelten Bezahlung verstanden. So ergibt das dann Sinn.
 
Es ist eind doppelte Bezahlung, aber für verschiedene Tätigkeiten.
 
Ja. Das habe ich nun so verstanden. Das war der Punkt der unklar war. Einmal als Urheber, einmal als Vortragender.
 
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Um es noch etwas komplizierter zu machen, kann ich noch auf eine Besonderheit hinweisen:

Es gibt auch große acts, die die Wahrnehmung der Live-Rechte aus dem Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft gestrichen haben. Live Aufführungen sind damit für alle GEMA-frei. Als Urheber erspart man sich, dass da Verwaltungsaufwand abgezogen wird. Rammstein machen das wohl seit 2006 so.
 
Nützt dem Aufführenden nur, wenn er ein reines Rammstein-Programm aufführt (oder von Urhebern, die das gleich handhaben). Und wo erfährt man, bei welchen Titeln das der Fall ist?
 
Habe das so verstanden, dass es nur um die Auftritte von Rammstein selbst ging. Nach dem Motto: wir kriegen eh genug Gage, da brauchen wir den kleinen Anteil an Tantiemen nicht und entlasten dadurch die Veranstalter, bei denen wir auftreten.
 
Nach dem Motto: wir kriegen eh genug Gage, da brauchen wir den kleinen Anteil an Tantiemen nicht und entlasten dadurch die Veranstalter, bei denen wir auftreten.
Ich tippe, die schlagen das, was an GEMA fällig gewesen wäre, nicht ganz auf die alte Gage drauf, sind im Gesamtpaket für den Veranstalter immer noch günstiger und haben die Kohle direkt.
 
Wenn das im Vertrag mit der GEMA so geregelt ist, dürfte das auch für andere Interpreten gelten. Sie müssten halt den Inhalt des Vertrages kennen und wissen, welche Titel es betrifft.

Ansonsten gibt es für solche Großveranstaltungen die Möglichkeit der Einzelabrechnung, so dass die Urheber tatsächlich Anteile an den konkret bezahlten Gebühren bekommen und nicht nur an den durchschnittlich für Konzerte abgegoltenen Gebühren.

Und Rammstein darf nur Sachen spielen, die komplett von ihnen sind (keine Bearbeiter, keine Verlage beteiligt). Sonst wird trotzdem die volle Gebühr fällig und wandert in den Topf "Ausfall", aus dem u.a. die Renten der ordentlichen Mitglieder (die allerdings zuvor auf ihre Anteile an diesen Einnahmen verzichten) bezahlt werden.
 
Paradox. Wenn ich also ein Liedermacher bin, der sich durch die Gema vertreten lässt, müsste ein Veranstalter nicht nur mich für meinen Auftritt sondern noch zusätzlich Gebühren für die vorgetragenen Lieder an die Gema abführen, von denen ich dann einen teil wieder erhalte?
Wer denkt sich sowas aus?
Genau. Jeder der aufführt, muss abführen. Und das lohnt sich für viele kleine Musiker, deren Werke nur von ihnen selber gespielt werden nicht. Es sei denn sie treten im TV auf und haben mit einem Schlag eine Masse an Puiblikum. Frau Kebekus macht das ja exzessiv. Der Sender zahlt dann die GEMA für die Aufführung ihrer Stücke und die Kohle fließt hintenrum zurück.
 
Genau. Jeder der aufführt, muss abführen. Und das lohnt sich für viele kleine Musiker, deren Werke nur von ihnen selber gespielt werden nicht.
Kleinvieh macht auch Mist. Und damit sich das lohnt (wobei der Aufwand ja sehr gering ist, wenn man ein festes Programm spielt und immer den gleichen Bogen einreicht bzw. eine etwas längere Liste schreibt und nach dem Konzert die nicht gespielten Titel streicht), gibt es immer noch die Möglichkeit, ganz viele sehr kurze Lieder zu singen statt "Tankerkönig"-mäßige Halbstünder.
 

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