Archivicious
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Solange der Kneipenwirt der Veranstalter ist, ist er für die Einreichung einer Musikfolgeaufstellung zuständig, wenn also jemand die Einnahmen veruntreut, dann der Veranstalter. Außerdem wird auch ohne eingereichte Musikfolgeaufstelung abgerechnet (mit Aufschlag) - sofern der Veranstalter der GEMA die Veranstaltung überhaupt meldet.Wie ich gehört habe, wird es unter Veranstaltern immer mehr Mode, die GEMA auf die Musiker abzuwälzen, selbst bei regulären Auftritten. Und wer Musikfolgen nur auf Anfrage einreicht, veruntreut die Einnahmen der Kollegen Komponisten und Textdichter. Welcher Kneipenwirt fragt denn bei einem Gig auf Hut nach einer Musikfolge?
Aber was mich spontan interessieren würde: ist bei einem Hut-Konzert (oder wenn der Kartenverkauf nicht über die Kneipe sondern über die Band erfolgt) eigentlich der Kneipenwirt rechtlich der Veranstalter, weil er ja zumindest der Band immer noch den Veranstaltungsort zur Verfügung stellt??? Oder gilt die Band dann als Veranstalter mit allen zugehörigen Pflichten?