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CD veröffentlicht ohne dass ich erwähnt wurde

  • Ersteller sweetchocolate
  • Erstellt am
Naja, ich will ehrlich sein: Wenn das Material überhaupt nicht in dem Rahmen, sondern von einer Schülerband beim Abifest präsentiert worden wäre ( also ohne evtl. Kommerzialisierung) : Wären Dir die Details der Entstehung dann auch so wichtig ?
"...Ich habe eine Bekannte, die Fachfrau ist, die sagte mir schon, dass ich drohen kann..."
Dafür braucht es keine Fachfrau. Aber wenn Du doch schon jemandem vom Fach kennst, der diese Sache kennt: Was rät diese "Fachfrau" ? Was könnte man hier im Forum besser in Erfahrung bringen - ausser den Rat, einen Anwalt hinzuzuziehen?
Sorry, aber für mich klingt das eher nach persönlicher Enttäuschung und rate dazu, mir das vorher klar zu machen. Verletzter Stolz ist auch einem Gericht nicht fremd, und kostenlos wird so was nicht zu haben sein.
 
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Eine Sache die du unbedingt bedenken solltest ist die Tatsache dass du dir unabhängig vom Ausgang eines möglichen Verfahrens selber ins Bein schießen könntest.

Je schmutziger so ein Verfahren wird, desto schlechter wirst du an Ende öffentlich aussehen. Wenn es nicht gerade um Millionen geht die dir nun entgehen musst du eben abwägen ob es dir mehr nutzt oder schadet. Vor allem auch mit Blick auf die Zukunft willst du ja weiterhin vertrauensvoll mit anderen zusammenarbeiten, ohne dass einer dabei ständig Angst hat als nächstes vor Gericht zu landen.

Ach so, solche Prozesse über Urheberrecht können Jahre dauern und sehr teuer werden. Es wäre also sinnvoll vorab zu schauen ob die Wahrscheinlichkeit besteht dass du am Ende nicht nur auf dem Papier recht hast und dafür die nächsten Jahre zahlst weil bei der Gegenseite nichts zu holen ist.
 
Mal ganz abgesehen vom rechtlichen Faktor: Mir wär es peinlich, die Musiker, mit denen ich ein Album aufgenommen habe, nicht zu erwähnen, egal wie man zu denen steht.
 
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Nächste Woche berate ich mich mit einer Frau, die Gema-Spezialistin ist.
Weiteres dann nächste Woche.

Ich würde mir das alles genau überlegen und hab eine etwas andere Meinung als der Großteil hier.

Sehen wir das ganze doch mal aus pragmatischer Perspektive:
1. Für die Credits im Booklet interessiert sich kaum jemand so wirklich. Erst recht nicht im digitalen Zeitalter. Ob du da nun stehst oder nicht, wird so gut wie niemand lesen und wenn doch, dann hat die Person deinen Namen nach 10 Sekunden vergessen und/oder du hörst sowieso nichts von der Person.
2. Muss das Material dafür, dass die "Ausbeute" bei der GEMA Anmeldegebühr und Mitgliedsbeitrag übersteigt schon sehr sehr gut performen.

Solange es hier nicht um Welthits geht, würde ich mich an deiner Stelle fragen, ob der Aufwand die Sache auszufechten wirklich in einem vernünftigen Verhältnis zum Ergebnis steht.

Sich damit Tage/Wochenlang zu beschäftigen, wie man einer Person möglichst schaden kann, endet in 99% der Fälle damit, dass man am Ende selber der größten Schaden nimmt, weil es einfach extreme geistige Kapazitäten bindet, wenn man sich im "Krieg" befindet. Am Ende kommt auch selten etwas dabei heraus, was den ganzen Stress und die schlechte Laune rechtfertigt.


Mein Tipp:
Scheiß drauf und lern daraus für die nächste Zusammenarbeit.
 
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Ich bin kein Jurist und mache keine Rechtsberatung, ich habe nur ein Bauchgefühl ohne Begründung:

1. Die Rechnung reicht als Beweis, das du der Urheber bist.

2. Damit hast du das Recht, als Urheber genannt zu werden.

3. Die Rechnung beweist aber auch, das du die Nutzungsrechte verkauft hast. Geld wirst du nicht kriegen.

Nur mal so als Vermutung. Vor konkreten Schritten unbedingt einen Rechtsanwalt fragen.
 
1. Die Rechnung reicht als Beweis, das du der Urheber bist.

2. Damit hast du das Recht, als Urheber genannt zu werden.
Die Frage ist nur ob das Werk auch einen Schutz genießt, also eine entsprechende Schöpfungshöhe vorhanden ist. Beispiel eine simple Akkordfolge wird diesen Anspruch wohl nicht genügen. Aber auch simple Texte könnten schon schwierig werden. Wir wissen eben nicht was er beigetragen hat und ob daraus überhaupt etwas begründet werden kann.

Ein Anwalt ist also durchaus wichtig und richtig. Wobei auch da immer eine gewisse Gefahr besteht zu lukrativ für den Anwalt zu sein als dass er davon abraten wird :)
 
Also, Text und Melodie (plus grundlegende Begleitung) kommen von ihr? Du hast im Prinzip also nur das Vorhandene "ausstaffiert"? Oder habe ich da was falsch verstanden?
 
CDs machen mich immer nostalgisch.
 
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