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CD veröffentlicht ohne dass ich erwähnt wurde

  • Ersteller sweetchocolate
  • Erstellt am
Von daher ist mein Tipp schleunigst eine abzuschließen (und in der Police sichergestellt zu haben, sofort diese RV nutzen zu können) und einen Fachanwalt Deine Rechte vertreten zu lassen.
Falls es nicht schon geschrieben wurde. Eine Rechtsschutzversicherung braucht idR eine Vorlaufzeit, ca 3 Monate sind wohl üblich. Wenn die RSV dann "verfügbar" ist, muss man klären, ob das ein laufendes Verfahren ist, das wird idR nicht übernommen. Oder eben die Vorlaufzeit abwarten.
 
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Es geht hier um das Urheberpersönlichkeitsrecht: Abschnitt 4, Unterabschnitt 2 im Urheberrecht (https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html)

§ 11 Allgemeines: Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.

§ 12 Veröffentlichungsrecht:
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
(2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.

und speziell natürlich um
§ 13 Anerkennung der Urheberschaft: Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Um es noch einmal zu sagen: Der Anspruch ist nachzuweisen!
Ob das hier der Fall ist, kann niemand beuurteilen! Erst ein (Fach-) Anwalt kann sich die vorliegenden Papiere anschauen und daraus seine Schlüsse ziehen. Ob er richtig liegt, wird ein Gericht entscheiden, so funktioniert das.
 
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Um es noch einmal zu sagen: Der Anspruch ist nachzuweisen!
Zum Glück habe ich einige Takes hier auf meinem Rechner, das sind Einspielungen einiger Songs ohne Gesag von damals. Kann man auch am Datum erkennen
Erledigt. Ehrlich jetzt, das ist hier nicht LA Law oder der Denver Clan. Richter sind doch keine Idioten, die nicht erkennen, was wahrscheinlich ist und was nicht.

Was genau du fordern kannst, wird dir ein Anwalt sagen, aber dass du zumindest ein Recht auf Nennung hast, können wir glaube ich vermuten, ohne in eine "Rechtsberatung" abzudriften.

Der Nachweis, dass genau das mit Zahlung der 250€ abgegolten wurde, dürfte schwerer zu führen sein, als der deiner Urheberschaft. VERMUTE ich als juristischer LAIE.
 
Sie hatte den Text geschrieben, ich habe den Charakter eingefangen und dazu Harmonien und einen Ablauf entwickelt und den Klavierpart für mich notiert. Zusammen haben wir dann an den genauen Abläufen gefeilt oder ich habe Passagen noch mal geändert. Die meiste Arbeit hatte ich mit den Stücken, da ich alle Harmonien geliefert habe, alle Intros, alle Zwischenteile, da es nur Klavier und Gesang war.
Das klingt so, als seien "Lieder" geschrieben worden, auch wenn das nicht ausdrücklich gesagt wird. Dafür spricht auch, dass die Kategorie Liedermacher genannt wird.

War mir nun nicht klar ist: von wem stammen denn nun die gesungenen Melodien? :gruebel:
 
Ich wundere mich. Über Ärger, Sorgen, Fragen, Zeitpunkte, Antworten, Wissen. Bevor ich mal irgendetwas unternahm, war ich bei einem Anwalt gewesen, was fast unnötig war. Motto: Erst unterschreiben, dann ans Recording.
Ich würde jeden Ärger meiden. Wer von der GEMA lebt, stellt keine Probleme öffentlich.
Wenn mir jemand zu Ruhm, Ehre oder gar Einkommen verhilft, dem danke ich und strebe eine Wiederholung an. Andere Gesinnung tut nicht gut, also meiden. Ein so erfolgreiches Duo sollte sich berappeln für weitere Aufgaben.
Allerdings: Wer komponieren kann, kann auch stehlen. Überall ist doch kostenlose Musik und ein Universum an Ideen. Das meiste im eigenen Kopf. Ein erfolgreiches Team zu sein, das ist ein Ziel. Mit Vertrag!
 
Hallo,

vielen Dank für die vielen Kommentaren- ganz herzlichen Dank!
Ich habe mit der Sängerin geschrieben, was leider sehr unschön war.
Ein Anruf bei der Gema bestätigte, was ich fürchtete: nachträglich kann ich als Arrangeurin der Stücke eingetragen werden, aber dann bekomme ich keine Tantiemen mehr.
Ein nachträglicher Eintrag geht nur 1Jahr lang, wenn auch die Ausschüttung geteilt werden soll.
Sollte das Album gewinnen, geht es um viel Geld.

Mir wurde auch gesagt, dass mich die Sängerin hätte nennen müssen, auch wenn ich nicht bei der Gema gemeldet gewesen bin.
Dann wäre eine nachträgliche Anmeldung so verlaufen, dass ich jetzt auch Tantiemen bekommen würden.
Es war also eine falsche Angabe ihrerseits, dass sie sich als alleinige Komponistin dort angemeldet hat.

Nach einem mailwechsel schrieb sie , dass ich selbst Schuld sei, dass ich damals nicht in die Gema wollte-sonst hätte sie alles 50/50 geteilt.
Damit habe ich jetzt schon mal einen schriftlichen Beweis meiner Mitautorenschaft.
Sie hat auch die Stücke erwähnt.
Insofern sollte es nicht schlimm sein , dass ich die Handschriften der Noten nicht mehr besitze.

sie tut nun so, als müsse ich mich nun damit abfinden, dass ich damals nicht in die Gema wollte- und auf dem Album könne sie mich eventuell noch als Bearbeiterin eintragen.

Da die. Veröffentlichung ohne mein Wissen geschah, und sie selbst jetzt nicht einwilligt, alles dafür zu tun, dass ihr Fehler korrigiert wird-nämlich der, sich als alleinige Komponistin auszugeben-werde ich wohl nun eine Rechtsberatung einholen, auch im Hinblick darauf, dass das Album nun durch die Nominierung erhöhte Aufmerksamkeit bekommt und die Stücke irgendwo öffentlich laufen werden.

Menschlich bin ich sehr enttäuscht von der Frau.
Sie hat mich nachunserer Korrespondenz auf Facebook blockiert, damit ich die Veröffentlichung nicht mehr kommentieren kann.
Ich finde das so arm.
Aber aus Fehlern lernt man.
Jede eigene Komposition muss man schützen lassen und kontrollieren, wer sie wo und wie anmeldet.
Viele Grüße
 
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Hi @sweetchocolate
danke für Deine Rückmeldung!

Sehr gut, dass Du jetzt eine schriftliche Bestätigung der (Mit-) Autorschaft hast.
Tatsächlich ist es nicht unüblich, entweder eine einmalige Vergütung zu zahlen oder einen Anteil des möglichen späteren Gewinns. Die (Mit-) Urheberrechte sind allerdings davon unberührt.

Gut, dass Du Dir rechtliche Unterstützung holst! So kann geklärt werden, wie Du noch das Beste aus der Situation machen kannst.

Viel Erfolg!

x-Riff
 
Es wäre auch spannend herauszufinden, ob mit der finanziell abgegoltenen ´Auftragskomposition´ (so nenne ich es mal), auch Teile der üblichen Urheberrechte weggegeben wurden, die eine spätere Einflussnahme auf Veränderungen der Werke betrifft. Die Urheber müssen m. W. normalerweise ihre Zustimmung geben, wenn jmd. das Stück covern will o. ä. Auch können sie unterbinden, dass ihr Werk in unerwünschten Zusammenhängen veröffentl. oder aufgeführt wird; bsw. in einem polit. Werbespot, etc. Die Rechtsgrundlagen nennt z. T. ja auch schon der Post #22.

Und ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist, dass du, den Teil, den du tats. komponiert hast auch selber veröffentl. oder aufführen kannst. Dann natürl. ohne die Elemente, die die Sängerin beigesteuert hat. Aber das ist nur mein solides Halbwissen, das fachlicher Prüfung bedarf ;) Ich bin nicht sicher, ob man derartige Rechte verlieren kann, wenn die Komposition ´verkauft´ wird. Das müsste wohl auch ein Rechtsverdreher oder ein Forum-Spezi genauer wissen.
 
Menschlich bin ich sehr enttäuscht von der Frau.
So ist das leider in der Branche. Viele machen Musik mit Herzblut und Idealismus. Die Karriere treibt man damit aber nicht voran. Wer was werden will, muss über Leichen gehen können und hoffen, dass er diese Fähigkeit nie braucht.
 
Und ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist, dass du, den Teil, den du tats. komponiert hast auch selber veröffentl. oder aufführen kannst. Dann natürl. ohne die Elemente, die die Sängerin beigesteuert hat.
Das ist in der Regel kein Problem. Wenn erstmal beide als Urheber anerkannt sind, wird die Unterscheidung von Einzelteilen im allgemeinen nicht mehr gemacht. Dann gilt das Ergebnis der Zusammenarbeit als verbundenes Werk, und es ist sehr schwierig, der Miturheberin die Verwertung zu verbieten, wenn man keinen sehr gewichtigen Grund anführen kann.
 
Wir hatten ja Schriftwechsel, und ich sehe dass Sie meine Urheberschaft nicht abstreitet. Sie war tatsächlich der Meinung, dass es richtig ist, sich als alleinige Urheberin bei der Gema anzugeben, da ich damals nicht Gema Mitglied werden wollte.
(Jetzt habe ich gerade die Mitgliedschaft beantragt, das war natürlich überfällig).
Ich weiß jetzt, dass Sie mich, unabhängig davon ob ich Mitglied werden wollte oder nicht, mich hätte nennen müssen als Arrangeur.
Auch auf der CD.
Ich hoffe, die Gema erkennt mich nachträglich an, da die Sängerin ja falsche Angaben gemacht hatte.
Ich habe eine Bekannte, die Fachfrau ist, die sagte mir schon, dass ich drohen kann, dass Sie alles neu pressen lassen muss, weil ich nicht als Arrangeur angegeben bin.
Ich halte euch auf dem Laufenden!
Liebe Grüße und schöne Ostern
 
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Das ist wirklich ein spannender Fall. Ich freu mich nicht nur für dich, dass es so aussieht, dass es gut und gerecht ausgeht. Und vielen Dank, dass du das hier teilst.
 
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Mal was ganz anderes, unabhängig vom Ausgang. Glückwunsch zur anscheinend ja erfolgreichen Komposition bzw. zum erfolgreichen Arrangement. Und natürlich weiter viel Erfolg in der Sache.

Gruß,
glombi
 
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genau, bei allem negativem, auch von meiner Seite her auch herzlichen Glückwunsch für das bisher erreichte.

Ich habe eine Bekannte, die Fachfrau ist, die sagte mir schon, dass ich drohen kann, dass Sie alles neu pressen lassen muss, weil ich nicht als Arrangeur angegeben bin.
da gibts auch Möglichkeiten, zb das man nur die Booklets neu drucken lässt und dich dort dann entsprechend zuschreibt, und diese dann austauscht, dann muß man nicht alles vernichten, bzw oder auch den Fall das wenn die Erstpressung verkauft ist dann eh eine zweitpressung im Presswerk ordert, diese mit korrigierten Bookletdaten produzieren lässt.

Frohe Ostern und Gerechtigkeit für dich
 
Mal was ganz anderes, unabhängig vom Ausgang. Glückwunsch zur anscheinend ja erfolgreichen Komposition bzw. zum erfolgreichen Arrangement. Und natürlich weiter viel Erfolg in der Sache.

Gruß,
glombi
☺️ Vielen Dank.
Auch an exoslime und alle die mitschreiben.
Ich wünsche allen frohe Ostern 🐰
 
Gibt's hier was Neues..? Ist schon interessant...
 
Noch nicht wirklich.
Die Sängerin hat mir geschrieben, sie sei die Komponistin, da Melodie und Text von ihr sind, und man würde in ihrem Genre den Arrangeur nicht bei der Gema angeben. Das wäre nur in der Klassik so.
Sie hätte sich damals bei einem Anwalt für Medien beraten, und der hätte abgesegnet, dass sie sich als Komponistin bei der Gema einträgt.
Nächste Woche berate ich mich mit einer Frau, die Gema-Spezialistin ist.
Weiteres dann nächste Woche.
 
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Drücke weiterhin die Daumen. 🤞
 
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Die Sängerin hat mir geschrieben, sie sei die Komponistin, da Melodie und Text von ihr sind, und man würde in ihrem Genre den Arrangeur nicht bei der Gema angeben. Das wäre nur in der Klassik so.
Wenn ich mir das oben durchlese ...

und dann Dein Eingangsposting:

"Sie hatte den Text geschrieben, ich habe den Charakter eingefangen und dazu Harmonien und einen Ablauf entwickelt und den Klavierpart für mich notiert.
Zusammen haben wir dann an den genauen Abläufen gefeilt oder ich habe Passagen noch mal geändert.
Die meiste Arbeit hatte ich mit den Stücken, da ich alle Harmonien geliefert habe, alle Intros, alle Zwischenteile, da es nur Klavier und Gesang war."


scheint es mir auch so, dass es sich um Arrangements Deinerseits handelt. Aber ganz klar wir das nicht, zumal ich aus Erfahrung weiß, die Grenzen sind fließend. Bei "Intros/Zwischenteile" dann wohl zur Komposition hin überschritten.

Und wenn ich Dir einen praktischen Tipp geben darf: Wenn das auf einen Rechtsstreit hinausläuft, kann dieser Thread Dir deswegen schaden, weil Du hiermit schon festgelegt bist, was Dein Beitrag war, wenn "die Sängerin" das erfährt und es ist nie gut, wenn die anderen vor einem Rechtsstreit mehr wissen, als unbedingt sein muss. Besser wäre es, den hätte es nie gegeben.
 
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