Hallo,
vielen Dank für die vielen Kommentaren- ganz herzlichen Dank!
Ich habe mit der Sängerin geschrieben, was leider sehr unschön war.
Ein Anruf bei der Gema bestätigte, was ich fürchtete: nachträglich kann ich als Arrangeurin der Stücke eingetragen werden, aber dann bekomme ich keine Tantiemen mehr.
Ein nachträglicher Eintrag geht nur 1Jahr lang, wenn auch die Ausschüttung geteilt werden soll.
Sollte das Album gewinnen, geht es um viel Geld.
Mir wurde auch gesagt, dass mich die Sängerin hätte nennen müssen, auch wenn ich nicht bei der Gema gemeldet gewesen bin.
Dann wäre eine nachträgliche Anmeldung so verlaufen, dass ich jetzt auch Tantiemen bekommen würden.
Es war also eine falsche Angabe ihrerseits, dass sie sich als alleinige Komponistin dort angemeldet hat.
Nach einem mailwechsel schrieb sie , dass ich selbst Schuld sei, dass ich damals nicht in die Gema wollte-sonst hätte sie alles 50/50 geteilt.
Damit habe ich jetzt schon mal einen schriftlichen Beweis meiner Mitautorenschaft.
Sie hat auch die Stücke erwähnt.
Insofern sollte es nicht schlimm sein , dass ich die Handschriften der Noten nicht mehr besitze.
sie tut nun so, als müsse ich mich nun damit abfinden, dass ich damals nicht in die Gema wollte- und auf dem Album könne sie mich eventuell noch als Bearbeiterin eintragen.
Da die. Veröffentlichung ohne mein Wissen geschah, und sie selbst jetzt nicht einwilligt, alles dafür zu tun, dass ihr Fehler korrigiert wird-nämlich der, sich als alleinige Komponistin auszugeben-werde ich wohl nun eine Rechtsberatung einholen, auch im Hinblick darauf, dass das Album nun durch die Nominierung erhöhte Aufmerksamkeit bekommt und die Stücke irgendwo öffentlich laufen werden.
Menschlich bin ich sehr enttäuscht von der Frau.
Sie hat mich nachunserer Korrespondenz auf Facebook blockiert, damit ich die Veröffentlichung nicht mehr kommentieren kann.
Ich finde das so arm.
Aber aus Fehlern lernt man.
Jede eigene Komposition muss man schützen lassen und kontrollieren, wer sie wo und wie anmeldet.
Viele Grüße