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CD veröffentlicht ohne dass ich erwähnt wurde

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sweetchocolate
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Hallo lieber User,

ich bin gerade etwas geschockt und wende mich an Euch:
Ich habe vor 4 Jahren mit einer Sängerin zusammen Stücke geschrieben.
Es waren ca. 12 Titel. Sie hatte den Text geschrieben, ich habe den Charakter eingefangen und dazu Harmonien und einen Ablauf entwickelt und den Klavierpart für mich notiert.
Zusammen haben wir dann an den genauen Abläufen gefeilt oder ich habe Passagen noch mal geändert.
Die meiste Arbeit hatte ich mit den Stücken, da ich alle Harmonien geliefert habe, alle Intros, alle Zwischenteile, da es nur Klavier und Gesang war.
Dann hatten wir 2 Auftritte und danach gab es Krach, weil sie, wir ich finde, eine sehr komplizierte Persönlichkeit ist-aber sie wird das Gleiche von mir sagen, deshalb ist es auch unwichtig.
Sie hat mir 250 Euro gegeben, damit sie die Stücke weiter verwenden kann.
Jetzt hat sie eine CD rausgebracht mit all diesen Titeln, aber mich nirgends erwähnt auf der CD.
Unter jedem Titel steht auf Spotify ihr Künstlername.
Das Album ist nun Nominiert für den Schallplattenpreis bestes Album in der Kategorie Liedermacher.

Ich bin noch nicht mal bei der GEMA angemeldet, will das nun aber unbedingt tun.

Frage: Ist es überhaupt zulässig, dass ich überhaupt nicht erwähnt wurde auf dem Album?
ALles was ich habe ist ein Schreiben, also eine Rechnung, da steht dass ich ihr 250 Euro berechne dafür, dass ich die Stücke komponiert habe.

Es steht da nicht, dass ich Ihr die Rechte gegeben habe oder sonst was.

Ich bin echt gespannt was jetzt kommt und wie das GEMA rechtlich aussieht.

Liebe Grüße
 
Eigenschaft
 
Bauchgefühlantwort:
Rechtsschutzversicherung nutzen, Anwalt mandatieren und juristisch klären, ob hier etwaige Rechte deinerseits vorhanden sind.
Wenn nichts wirklich schriftlich verfügt ist, also auch Ausschlüsse oder vollständige Überlassung der Komposition, ist zu bewerten, ob die 250 EUR nicht trotzdem eine Kompensation für Deine Leistungserbringung ist.
 
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Vielen Dank für die Antwort!
Ja das ist wohl die Frage.
Was mich wirklich ärgert, ist, dass die Sängerin sich selbst als alleinige Komponistin ausgibt.
Dabei kann sie noch nicht mal Noten schreiben-es liegen aber Patituren vor (die ich geschrieben habe).

Ich bin nicht rechtsschutzverichert.
Aber ich habe gehört, es gibt über den Verein für Musiker, in dem ich bin, ehrenamtliche Mitarbeiter die auch Rechtsfragen klären-das werde ich mal erörtern.

Aber vielleicht hat ja noch jemand Infos.

Vor allem wie es Gema-technisch aussieht.
 
In der Regel kostet eine Rechtsschutzversicherung nicht viel und sie ist auch für andere Sachverhalte höchst sinnvoll (Arbeitsrecht, Mietrecht, ...).
Ein Verein ist kein Jurist. Von daher ist mein Tipp schleunigst eine abzuschließen (und in der Police sichergestellt zu haben, sofort diese RV nutzen zu können) und einen Fachanwalt Deine Rechte vertreten zu lassen.
 
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Gerade im Netz gefunden:​

"Ist das Urheberrecht von Musikern übertragbar?​

Nein! Ein Komponist kann das Urheberrecht an einem Musikwerk nicht als solches übertragen. Das geht auch nicht durch einen Vertrag. Es besteht jedoch die Möglichkeit, anderen ein Recht zur Nutzung des Werkes einzuräumen. Dazu wird ein Lizenzvertrag abgeschlossen, der die wichtigsten Informationen über den Umfang der Nutzung und die Vergütung enthält."

Ich bin sehr gespannt wie es nun aussieht bei der Gema-denn da ich die Musik geschrieben habe, müsste ich ja nun unabhängig davon nach Gema-Anmeldung an den Liedern mit verdienen.
Es gibt ja keinerlei Verträge.
 
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Dennoch: Jurist aufsuchen.
Sie hätte demnach zu unterlassen, sich als Komponistin zu führen. Ferner böte sich - im etwaigen Vergleich an -, dass Du als Autor/Komponist erwähnt werden musst und Tantiemen erhälst.
 
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Die wichtigste Frage ist doch erst einmal: Kannst Du nachweisen, dass Du an der Komposition beteiligt warst?
 
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Die wichtigste Frage ist doch erst einmal: Kannst Du nachweisen, dass Du an der Komposition beteiligt warst?
Die Sängerin hat es nicht abgestritten und ich habe die Rechnung. Es gibt auch Zeugen. Sie müsste auch erst mal beweisen, dass sie so komponieren kann-und das wird schwer :))
 
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+1: Geh damit zu einem Juristen, der darauf spezialisiert ist.
 
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Sie müsste auch erst mal beweisen, dass sie so komponieren kann-und das wird schwer :))
Nicht sie muss beweisen, dass sie komponieren kann, sondern Du musst beweisen, dass Du konkret die veröffentlichten Stücke komponiert hast. Du solltest dem Rat folgen und Dich anwaltlich beraten lassen.
 
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Ja werde ich machen.
Zum Glück habe ich einige Takes hier auf meinem Rechner, das sind Einspielungen einiger Songs ohne Gesag von damals. Kann man auch am Datum erkennen.
Es gibt Videos.
Und bis jetzt gibt sie ja zu, dass ich die Stücke geschrieben habe.
Da muss ich sehr taktisch vorgehen, mir das irgendwie unterschreiben lassen oder so...mal sehen.
Leider habe ich die handgeschriebenen Noten weg geworfen damals, ich Depp.
Ich war so sauer und dachte, mit dem Zeug will ich nie wieder was zu tun haben.
 
Hi @sweetchocolate
mal ein paar Klarstellungen:
1) Jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließen bringt nichts, weil das schon eine laufende Angelegenheit ist.
2) GEMA nutzt nichts, weil sie nur für die Geltendmachung der Verwertungs-/Veröffentlichungsrechte zuständig ist und nicht um die Klärung der Urheberrechte.
3) Wenn der Fall prinzipiell so sein sollte, wie Du es schilderst, ist die Person, die die Musik gemacht/komponiert hat, der Urheber und Du bleibst es, egal wie auch immer die Verwertungsrechte geregelt (oder nicht geregelt) sein mögen.
4) Dementsprechend hätte die Person als Urheber genannt werden müssen und sollte das Album den Preis gewinnen, sollte der Urheber etwas davon haben - und sei es die Nennung als Autor der Musik.
5) Es gilt zu klären, worum es vordringlich dabei geht: a) Anteil an Ruhm & Ehre b) Anteil am Erlös / Gewinn (da wird es vermutlich auf eine Einigung hinauslaufen), c) persönliche Kränkung / Rache.

Nur, um mal ansatzweise zu verdeutlichen, was alles im Fall eines Prozesses zu klären wäre: Was ist der gemeinte Sinn des geschlossenen Vertrages bzw. für welche Leistungen wurde die Person laut Rechnung bezahlt und welchen Umfang hat der (nicht schriftlich fixierte) Vertrag, der der Rechnung zugrunde liegt? Ist die einmalige Zahlung in dieser Höhr angesichts des faktischen bzw. zu erwartenden Erfolges angemessen?

Hier darf übrigens keine Rechtsberatung stattfinden und damit auch kein Eingehen auf individuelle Konstellationen.

x-Riff
 
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Ich gebe im Folgenden auch k. Rechtsberatung. Gebe nur sinngem. meine Vermutungen wieder, die auf dem jahrelangen Lesen dieses Forums fußen. ;)

Also, man muss auch zwi. Urheber- und Nutzungsrecht unterscheiden. Ein Vertrag über die Komposition von Stücken betr. nach m. E. nur die Nutzungsrechte. Du hast im Auftrag halt komponiert und das Musikwerk verkauft. Ob da noch Kohle rauszuholen ist, ist sehr fraglich.

Die Urheberrechte bleiben aber immer bei dir, so wie das schon erwähnt wurde. Das könnte bedeuten, dass du zmd. als Urheber gen. werden könntest. Aber wie gesagt - wenn dir die Sache wirkl. wichtig ist, sollten es zmd. die 190€ Erstberatung beim Anwalt wert sein; alleine damit du dir sicher bist. Ich rate dir dazu! Möglicherw. hat die Sängerin sich ja auch gar nichts Böses dabei gedacht und es ist eine Einigung möglich?
 
Grund: direkten Wiki Link gesetzt
Die primäre Frage ist doch: kannst Du rechtskräftig beweisen, das Du der Urheber der Kompositionen bist. Mit den handschriftlichen Manuskripten wäre das einfach, aber ohne...
Wenn man Dich auf dem Video Klavierspielen sieht, kann das ja auch sein, das Du nach Noten begleitest...
Und bis jetzt gibt sie ja zu, dass ich die Stücke geschrieben habe.

Leider habe ich die handgeschriebenen Noten weg geworfen damals, ich Depp.
Ich war so sauer und dachte, mit dem Zeug will ich nie wieder was zu tun haben.
Was ist mit Zeugen für Deine Behauptungen, die Du beweisen können mußt ?
Und jetzt gibts Du hier öffendlich zu, keine wirklichen Beweise zu haben, also laß es lieber und lerne draus hanschriftliche Originale NIEMALS wegzuschmeißen...
 
Ist einerseits richtig. Beweise sind immer gut, besonders vor Gericht.
Andererseits: Würde besagte Person auf Befragung leugnen, dass beauftragter und bezahlter Musiker tatsächlich die Musik geschrieben hat? Die bezahlte Rechnung ist ja auch eine Bestätigung der empfangenen Leistung. Würde sie behaupten sie hätte sie selbst geschrieben? Würde sich jemand finden, der behauptet, er/sie wäre Autor*in der Musik?

Meine Einschätzung: wenig plausibel.

Man könnte durchaus auch davon ausgehen, dass besagte Person einfach versucht hat, mit der Nichtnennung des Autors durchzukommen, ohne ihr die größtmögliche Niedertracht bzw. kriminelle Energie zu unterstellen.
Dementsprechend wäre eine Anerkennung der fremden Autorenschaft durchaus zu erwarten, da es für eine gegenteilige Erzählung (siehe oben) einiges bräuchte, um plausibel zu erscheinen.

Dabon ausgehend wäre wiederum wichtig, sich die eigenen Ziele vor Augen zu halten, denn dies entscheidet wesentlich den Aufwand und die Strategie des weiteren Vorgehens.

x-Riff
 
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...Man könnte durchaus auch davon ausgehen, dass besagte Person einfach versucht hat, mit der Nichtnennung des Autors durchzukommen, ohne ihr die größtmögliche Niedertracht bzw. kriminelle Energie zu unterstellen...
eventuell noch nicht mal Böswilligkeit, nach ihrem Empfinden sind die Lieder von Ihr, weil für sie der Text das Entscheidende ist.
Für die Kompostionen hat sie ja schließlich einen Dienstleister bezahlt.

Rechtlich natürlich nicht korrekt!

Und für den Urheber ärgerlich, besonders, wenn sich die Musik unvorhergesehenermaßen gut verkauft. Aber ich sehe da auch wenig Spielraum: kein Vertrag, keine brauchbaren/verwertbaren Absprachen und eine vorliegende Rechnung über Vergütung.
 
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