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Vergütung des Sängers

Vielen Dank für den regen Austausch.

Ich habe darüber nachgedacht. Der Sänger soll fair behandelt werden. Also bekommt er eine Gage von mir. Hier gab es dafür gute Argumente.
Falls das eingesungene Stück wesentlich mehr abwirft, als erwartet, bekommt er entweder eine Sondervergütung oder wird dann daran beteiligt. Da werden wir sicher eine Lösung finden, die vorab zwischen uns verhandelt und vertraglich festgesetzt wird.

[Kann mir noch mal jmd erklären, was hier die Kekse sind und wo der Unterschied zu "Gefällt mir" ist? 🤓 Und kann man den Beitrag als "gelöst" schließen? Dankeschön.]
 
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Falls das eingesungene Stück wesentlich mehr abwirft, als erwartet, bekommt er entweder eine Sondervergütung oder wird dann daran beteiligt.
Das interessiert mich jetzt wirklich: wieviel verdienst du denn voraussichtlich mit so einem song?
oder mit einer vergleichbaren Nummer. also nur mal grössenordnungsmässig...
 
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Wenn aber ein Sänger vorgefertigte Melodien einsingt, macht ihn das nicht gleich zum Urheber. Im Regelfall sind seine Ansprüche mit Einmalzahlung abgegolten, egal wie groß der kommerzielle Erfolg ist.
Trotzdem werden die meisten Sänger an den Verkäufen beteiligt. Elvis war ja auch kein Urheber.
 
Trotzdem werden die meisten Sänger an den Verkäufen beteiligt. Elvis war ja auch kein Urheber.
Das ist was anderes!
Elvis hat diese Songs unter eigenem Namen vertrieben. Das macht man mit Bearbeitungsrechte. D.h. der Urheber gibt ihm damit den Song zur Neuinterpretation frei.
 
Trotzdem werden die meisten Sänger an den Verkäufen beteiligt. Elvis war ja auch kein Urheber.
Das kommt wohl auf den Kontext an. Daraus ergibt sich wohl, ob ein Sänger daran überhaupt Interesse hat.
Gibt es berechtigte Hoffnung, dass das Werk Erfolg haben wird und finanziell etwas abwirft, mag das Vorgehen Potential haben, trotzdem ist zunächt kein/wenig Geld in der Kasse des Sängers und er muss sich wie schon geschrieben später auch um seine Belange kümmern.
Ob in diesem Fall der Spatz in der Hand für den Sänger die bessere Wahl ist, konnte ich aus den Informationen nicht einordnen. Letztlich auch egal, da für den TE alle Nötige geschrieben ist.
 
Das ist was anderes!
Elvis hat diese Songs unter eigenem Namen vertrieben. Das macht man mit Bearbeitungsrechte. D.h. der Urheber gibt ihm damit den Song zur Neuinterpretation frei.
Hä? Ein Interpret hatte doch keine Rechte an einem Song, nur weil er ihn gesungen hat (wobei Elvis sich vielleicht ja ein paar Nebenrechte durch Erpressung gesichert hat, das ist aber nicht der Normalfall). Und der Urheber muß nichts freigeben. Wenn der Song bei der GEMA, BMI, SACEM, AKM oder SUISA gemeldet ist, darf ihn JEDER aufführen, ohne Genehmigung.
 
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Hä? Ein Interpret hatte doch keine Rechte an einem Song, nur weil er ihn gesungen hat (wobei Elvis sich vielleicht ja ein paar Nebenrechte durch Erpressung gesichert hat, das ist aber nicht der Normalfall). Und der Urheber muß nichts freigeben. Wenn der Song bei der GEMA, BMI, SACEM, AKM oder SUISA gemeldet ist, darf ihn JEDER aufführen, ohne Genehmigung.
So einfach ist es dann auch nicht!
Ich darf einen Song Covern, das stimmt. GEMA/AKM Einnahmen gehen aber an den Urheber. In dem Fall sind es Aufführungen die frei sind.

Du kannst nicht einfach ins Studio gehen, einen Coversong aufnehmen und diesen dann ins Radio bringen. Dafür brauchst du Bearbeitungsrechte. Dann wird deine Version als neues Werk/Arrangement angelegt.
 
Woher hast du diese Information?

Es gibt z.B. 3.000 Coverversionen von "Yesterday", aber nur 17 GEMA-Einträge.
 
Du kannst nicht einfach ins Studio gehen, einen Coversong aufnehmen und diesen dann ins Radio bringen. Dafür brauchst du Bearbeitungsrechte. Dann wird deine Version als neues Werk/Arrangement anangelegt.
Die Begriffe Coverversion und Bearbeitung werden häufig in einen Topf geworfen oder verwechselt. Für die Veröffentlichung einer Bearbeitung benötigt man eine Genehmigung der Originalrechteinhaber (sofern diese noch nicht länger als 70 Jahre tot sind). Für die Veröffentlichung einer Coverversion benötigt man keine Genehmigung.
 
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In Österreich gibts da übrigens dle LSG, die für die Vergütung der Mitwirkenden verantwortlich ist, wenn das Werk z.B im Radio läuft. http://www.lsg.at/interpreten.html
 
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Nope!
In Österreich macht das die AKM. Und das immer schon. LSG… noch nie gehört!
 
Die österreichische AKM/AUME ist für die Urheberrechte zuständig (Komposition & Text), die LSG für die künstlerische Mitwirkung an der Aufnahme (Gesang, Instrumente einspielen).

In Deutschland ist die GEMA für die Urheberrechte zuständig (Komposition & Text), die GVL für die künstlerische Mitwirkung an der Aufnahme (Gesang, Instrumente einspielen).
 
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Der Unterschied zwischen GEMA und GVL ist außerdem, daß erstere selber Aufführungsdaten erfaßt, die GVL aber nicht (zumindest zu der Zeit, als meine Aufnahmen im Radio gespielt wurden). Hat sich das geändert oder müssen die aufführenden Künstler immer noch selber die Wiedergaben melden?
 
Rechte vielleicht nicht, aber wenn ich einen Song veröffentliche, ist wohl eher der Rechteinhaber an den Einnahmen beteiligt und nicht umgekehrt.
Hier ein recht aktueller Artikel dazu

https://www.delamar.de/musikbusiness/musikbiz-was-musiker-so-an-einer-cd-verdienen-1926/
Zumindest das, was da über die GEMA steht, ist schlicht gelogen. Der Verteilungsschlüssel ist nicht immer ganz nachvollziehbar, aber bei Tonträgern eindeutig: 85 % gehen an die Urheber, 15 % als Verwaltungskosten an die GEMA. Und bei den meisten Tonträgern ist das nicht ein einziger Urheber, sondern, inklusive Bearbeitern und beteiligten Verlagen, Dutzende. Und die meisten davon würden ohne die GEMA keinen Cent bekommen.

Ob die genannten Prozentzahlen stimmen, wage ich außerdem zu bezweifeln. Ich hab zumindest mal mehr bekommen (7 %).
 
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Naja. Gelogen würd ich nicht sagen. Von den oberen 2 Statistiken hab ich einen 15 Jahre alten Screenshot, die kursieren also schon lange und die Statistik oben ist auch ganz anders als die unten die von der VUT herausgegeben wurde. Ich interpretiere das eher so, dass das ganze System undurchsichtig ist und kaum einer weiß was tatsächlich passiert.
 
Gelogen bezüglich der GEMA. Da wird ja schon seit Jahren die Unwahrheit verbreitet.
 

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