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Der Mindestlohn in D beträgt €9,60. Ich gehe nicht davon aus, dass die Angelegenheit, bis sie abgeschlossen ist, in weniger als 2 Wochen Arbeitszeit (= 80 Stunden) erledigt werden kann.* (Sieht man alleine schon an der Zeit, die hier im Forum dazu verbraucht wird.) 2 Wochen Arbeitszeit zum Mindestlohn sind aber schon 768€ (ok, brutto). Dafür sollte man auch ein aufwändigeres Neckreset hinbekommen, falls dies überhaupt erforderlich wäre. Die Rechnung muss man aufmachen, auch wenn man ehrlich zu sich selbst ist. Lebenszeit ist auch etwas Wert, auch wenn man dafür mal nachgibt.Das freut mich für dich, denn daraus lese ich, dass die Summen, die bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung sinnlos verbrannt werden, auch zu Pandemiezeiten nicht existenzbedrohend wären
*: Infos einholen, Rechtsanwalt aussuchen, Zuständige finden (gesetzliche Gewährleistung durch Händler vs. Zusatzleistungen), Vertriebswechsel, Schriftwechsel, Nachhaken, ggf. Mahnung, ggf. Klärung einer Kostenübernahme bei einer Rechtsschutzversicherung falls vorhanden (+ "geistige Rüstzeiten", nicht unwichtig). Ich habe so etwas schon zu häufig machen müssen, um nicht die dahinterstehenden Aufwände zu kennen. Es sei denn, man hat einen Anwalt direkt im Zugriff. Dann würde man aber die Frage hier wohl nicht stellen.
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