Inhalt gelöscht, wegen rechtlicher Befürchtungen von Foristen.
Hallo Landes,
löschen hättest Du den Beitrag nicht müssen, aber die geäußerten Bedenken sind ja (leider) nicht von der Hand zu weisen.
Das ist einer meiner persönlichen Alpträume, dass wir unter einer Rechtanwaltsschwemme nie dagewesenen Ausmaßes leiden (siehe Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer usw.).
Es gibt heute keine (neue) Volksmusik mehr.
Volkmusik, also im eigentlichen Sinne eine freie, ungebundene Musik aus dem Volk und für das Volk, die sich frei verbreitet und dabei auch verändert/erweitert wird, kann es heute aus juristischen Gründen nicht mehr geben.
Alles, was hier oder auf YouTube an zeitgenössischer Musik veröffentlicht wird, befindet sich quasi in einer rechtlichen Grauzone. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn keine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steckt, hätte ich da zwar kein schlechtes Gewissen, aber man weiß ja nie, wer oder was Anstoß dagegen nehmen könnte.
Der Isarwasserwalzer von Daniel Hubert ist bei der Gema unter Nr. 15129484 registriert.
Es wäre ja kein Problem, den Hubert einfach zu fragen, aber ist ja sogar schon vorgekommen, dass Bands ihre eigenen (!) Songs nicht als Demo veröffentlichen konnten, weil die Bürokratie dies nicht zuließ.
Winter Wonderland
Da ist immerhin der Komponist seit über 70 Jahren tot, Uwes Bearbeitungen (Noten) wurden ja nirgends veröffentlicht und das Nachspielen scheint mit dem "Youtube-Generalvertrag" (ich habe da weder Ahnung noch juristische Kompetenz) abgegolten zu sein.
Trotzdem könnte immer etwas "passieren", denn es gibt wie gesagt viel zu viele Rechtsanwälte.
Ich kenne auch einen Fall, wo jemand für sein Uni-Orchester ein Stück eines Brahms-Schülers (der auch schon lange genug tot ist) arrangiert hat und mächtig Strafe zahlen musste, weil irgendwelche Erben die Rechte verlängert hatten.
Junimond
Wie gesagt: wahrscheinlich Grauzone.
Isarwasserwalzer
Wäre ja keine schlechte Idee, genau auf solche konkreten Vorschläge hatte ich eigentlich gewartet.
Aber bei Licht betrachtet haben wir es bei einem Volksmusik-Projekt doch super getroffen,
weil wir auf ein riesiges Arsenal echter Volksmusik (aus Zeiten in denen so etwas noch möglich war) zurückgreifen können.
Das ist doch rechtlich viel einfacher als "moderne" Musik.
Warum muss man sich beispielsweise beim Kindergarten-Sankt-Martins-Umzug in die Nesseln setzen und unbedingt "neue" Lieder von Jöcker, Zuckowski Co. singen/spielen, wenn es auch problemlose traditionelle Lieder gibt?
Fazit:
Wirf doch nicht die Flinte ins Korn, im Grunde hat der Bereich Volksmusik und Klassik doch juristisch gesehen unschätzbare Vorteile, das ist doch eigentlich gut!
Viele Grüße
Torsten