Der Thread ist zwar schon ein paar Monate älter, ich bin aber jetzt erst drauf gestoßen und muss dann doch mal meinen Snf dazu geben.
Entscheidend ist für mich, dass der Amp-Hersteller keinen Sound herstellt. Er baut ein Werkzeug, das dazu geeignet ist, in Kombination mit anderen, ggf. von anderen Herstellern gebauten Geräten (sprich Gitarren, Kabeln und Effekten) sehr viele, sehr unterschiedliche Sounds zu erzeugen.
Sein Urheberrecht kann sich aber immer nur auf seine eigene geistige Leistung beziehen, und die besteht ausschließlich in der Konstruktion des Amps, sprich dem Layout der Schaltung, der Auswahl der Bauteile und dem äußeren Design. All diese Teile gehören nicht zum allgemeinen Urheberrecht, sondern es wird vom spezielleren Recht der Patente und Gebrauchsmuster verdrängt. Und hier ist nur das schützbar, was auch fundamental neu ist - bei Röhrenamps eh selten, aber nach Ablauf der Schutzzeit, in der der Erfinder es alleine vermarkten darf, wird auch das Allgemeingut - ansonsten würde die technische Entwicklung irgendwann stillstehen.
Was dagegen den resultierenden Sound betrifft, hat der Erfinder des Amps weder Einfluss auf die verwendete Gitarre noch auf den Beitrag des Musikers, der erst die (bei Potis theoretisch unendlichen) Einstellkombinationen festlegt, die einen bestimmten Sound definieren. Ab hier kommen also weitere Urheber als soundprägend dazu, sodass der Sound gar nicht nur dem Hersteller zugeordnet werden kann.
Deshalb gilt: Wer nicht das Werkzeug selbst kopiert, sondern nur das gleiche (bzw. immer nur annähernd gleiche) Endergebnis mit anderen, von ihm selbst erdachten Mitteln erzeugt (Digital, NuTube, Profiling...), ist selbst alleiniger Urheber dieses neuen Geräts - an dem der Hersteller des Röhrenamps null beteiligt ist. Damit habe ich persönlich weder rechtlich noch moralisch ein Problem.
Denkt man das Argument des "gleichen" Sounds weiter, müsste sonst auch der Erfinder eines Lasercutters dem Erfinder des Skalpells Tantiemen zahlen, weil das Ergebnis das gleiche ist.
Gruß, bagotrix