Aus meiner Sicht mindestens 700. Aus der Sicht von jemand, der das Teil anspielt und vom Klang völlig weg ist, 0. In Worten: Null.
...der das teil anspielt und vom klang völlig weg ist wird auch keine delle sehen, insofern hast du recht.
Atomfried schrieb:
Ich fänd so 300 wohl in Ordnung.
..in die richtung tendiere ich als verhandlungseröffnung auch im hinblick auf den anschaffungspreis.
Peter55 schrieb:
Wer verkauft diese Gitarre, ein Händler oder ein Privatmann?
Ich würde in beiden Fällen einen Nachlass fordern, beim Händler eher mehr, da es einen Produktmangel darstellt.
Online/Offline - Händler mit großem Lager. Nachlass oder Umtausch ist unabdingbar, Mangel ist Mangel.
Disgracer schrieb:
Ich würde sagen hier spielt der Kontext eine große Rolle..
Steht die Gitarre noch im Laden oder wurde sie schon gekauft und mitgenommen? Ist es ein privater Verkäufer?
Ein Ladeninhaber wird kaum 300€ Preisnachlass auf eine Gitarre geben, an der er vllt 200€ Gewinn macht...
Dafür ist die Beschädigung auch einfach nicht relevant genug. Die Funktion der Gitarre wird nicht eingeschränkt. Es ist ein leichter optischer Mangel.
Man kann sogar davon ausgehen, dass solche Dellen bei normalem Gebrauch in weniger Jahren ohnehin entstehen.
Wenn die Gitarre schon mit nach Hause genommen wurde, kann der Händler sich sogar querstellen und sagen, dass sich nicht nachweisen lässt, dass die Delle schon bei Verkauf bestand. (Gekauft wie gesehen!)
Dann ist jeder Nachlass (den ein guter Händler trotzdem meistens geben wird) eine Kulanzhandlung.
Ich würde eher schätzen, dass sich das im Rahmen von 50-150€ bewegen wird und es würde mich nicht überraschen, wenn der Verkäufer eher anbietet die Gitarre zurück zu nehmen / umzutauschen oder einen Nachlass eher in der Form anbietet dir ein paar Saiten / Stimmgerät etc dazu zu geben.
Gitarre wurde gekauft und innerhalb der Fristen zur Mängelfeststellung begutachtet und technisch geprüft. Bespielt wurde die Gitarre noch nicht, allerdings wurde gestimmt und der Tonabnehmer geprüft.
Sicher kann der (Offline-)Händler sich querstellen, sowas hat wahrscheinlich nahezu jeder schon erlebt.
Allerdings gelten für den Online - Handel andere Rechtsgrundsätze und die Beweislastumkehr greift hier schon von Rechtswegen, da man die Gitarre schließlich vorab nicht begutachten kann.
Nachlass in Form eines Stimmgeräts ist bei einer Gitarre dieser Preislage wohl eher das was der Lolly für Kinder ist, die zu viele Fragen stellen.
Das sind gefühlt 150€, und ich neige eher zu 200€, schon Minimum, schließlich wäre der Austausch aus meiner Sicht auch völlig ok, wenn eine mangelfreie Gitarre ausgliefert wird, was ich in der Preisklasse schon erwarten würde - ihr nicht?
Schließlich kann der Händler die retournierte Gitarre auch nicht für den vollen Preis anbieten und wird Taylor sie zurücknehmen? Für welchen Preis würdest du denn eine Gitarre (die evtl. einfach B-Ware ist und als A-Ware verkauft wird) dieser Baureihe mit diesem Mangel anbieten?