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Hallo!

Mich beschäftigt seit einigen Tagen eine Frage und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich bin Musiker in einer 5-köpfigen Band und wir schreiben gerade eigene Lieder. Manche Songs ergeben sich aus Jam-Sessions, bei anderen Songs kommen einzelne Band-Mitglieder und präsentieren ihr Konzept (Chords, Abfolge, etc.). Wir wollen in den nächsten Monaten ein Album aufnehmen und mir ist es wichtig, dass die Urheber der jeweiligen Songs im Booklet angeführt werden. Es soll nicht nur stehen "All songs written by BandXY".

Wie handhabt ihr das?

Für einige Lieder habe ich das musikalische Grundarrangement gemacht. Im Proberaum hat der Sänger seine Lyrics und Gesangsmelodien beigesteuert, dem Gitarristen habe ich gesagt, welche Parts er spielen soll und er hat auch seine Ideen, ein paar Fill ins, eingebracht. Ein, zwei Teile wurden verändert, es wurde ergänzt, aber auch was weggelassen. Aber das Grundgerüst kam ursprünglich von mir und in weiterer Folge dem Sänger.

Wir führt ihr die Credits an?

Cheers,
AG
 
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Interessante und wichtige Frage, die ich mir auch immer wieder stelle.

Vorweg sage ich mal, dass ich kein Jurist bin und hier nicht berate. Ist nur meine pers. Meinung; unvollständig weiß ich einiges aus der Praxis von anderen, die Profis sind. Ich pers. konnte mich Gott sei Dank immer mit meinem Kompagnon einigen. 'Man versucht natürlich fair miteinander umzugehen - aber was ist fair - wo sind die Grauzonen - wo will man Grenzen ziehen?

Also, von der reinen Lehre heraus, so wie ich es weiß, sind die Melodielinie und der Text der Kern des ganzen. Akkordfolgen sind im Grunde alle schonmal da gewesen... Trotzdem sind die Bandmitglieder ´streng genommen´ Mitautoren, weil sie Songs mit ausgearbeitet haben... Sich als Sänger hinzustellen und zu sagen "ist alles Meins" wäre eben nicht fair im Sinne Gedankens - andererseits finde ich es pers. auch nicht fair alles zu vergesellschaften - watt nu?

Als Urheber sind theoret. auch die mit im Boot, die ´deutlich weniger´ am Schaffensprozess beteiligt waren; trotzdem bekämen sie aber die gleichen Rechte am Werk. Eine Trennlinie, die man ziehen kann, wäre die Erträge und Nutzungsrechte intern ungleich zu verteilen (das geht bei Urheberrechten nicht); aber vll. geht das garnicht und wenn dann nur mit Vertrag.

Eine Lösung die ich ganz gut finde ist, diejenigen die nur etwas auf die Grundstruktur des Songs ergänzt haben, als Urheber rauszulassen, aber trotzdem an allem gleichwertig zu beteiligen solange die Band besteht. Also alle Einnahmen und ggf. auch die Tantiemen (nur) dieses Albums auf unbest. Zeit (auch das müsste man vertragl. intern regeln und verteilen). Darüber hinaus gehende Rechte als Urheber bekämen sie aber nicht - also bsw. wer die Songs nach ggf. Trennung der Band weiter live spielen und seine spätere, eigene Aufnahme davon kommerziell verwerten darf und wer darüber bestimmen darf, ob die betr. Songs ggf. gecovert oder verändert werden dürfen, usw.

Meine pers. Erfahrung ist, dass der Schaffensprozess von Melodie, Text (wird häufig unterschätzt) und Arrangement eine weitaus größere und zeitintensivere Sache ist, als eine (nur als Bsp. gemeint) Bass oder Drumlinie oder 2. Gitarre auf einen besteheneden Song zu ergänzen; außer die sind irgendwie außergewöhnlich oder prägen die Originalität des Songs. An der Stelle merke ich wie schnell man schon wieder in Grauzonen ist...

Das kann man nur ganz offen diskutieren und lösen, auch wenn es sehr unangenehm werden könnte. Ich wundere mich nur, weshalb ihr nie vorher drüber gesprochen habt?
 
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Wenn der Song komplett von allen ausgearbeitet wurde, dann würde ich sagen alle sind die Autoren. Oder zumindest Co-Autoren. Du sagst du gibst der Gitarre vor was er spielen soll. Ok. Aber auch dem Schlagzeuger und Bassisten?

Nehmen wir mal als Beispiel die Red Hot Chili Peppers und Nine Inch Nails. Da hab ich gerade zwei CDs neben mir liegen.
Bei Mother Milk steht im Booklet: All Tracks Composed by Red Hot Chili Peppers (Expect Track 2 usw. da Cover Versionen). Die Bassläufe von Flea sind mehr als nur Grundton und auch Chad Smith trommelt geiles Zeug los. Da nur auf beispielsweise Kidies und Frusciante zu verweisen wäre schlicht unwahr. Da dort jedes Bandmitglied einen essentiellen Teil zum Gesamtergebnis beigetragen hat.
Bei Nine Inch Nails hingegen steht nur Trent Reznor (und neuerdings auch Atticus Ross) im Booklet. Da wird auch alles eigenständig und ohne Band geschrieben. Da es (mehr oder weniger) nur ne Live Band gibt.
Klar, die z.B. Beatles führten genau auf wer was geschrieben hat. Und ich finde es legitim solche Besitzansprüche auszuüben, aber dann muss man auch mit den Konsequenzen der schlechten Stimmung leben.

Aus eigener Erfahrung ist aber nicht so einfach oft. Einer meiner Gitarristen schleppte mal nen Akustik Song an. Der Sänger sang drüber und ich hab nur jeweils einfache Grundtöne am Bass dazu gesteuert. Da würde ich mich niemals als Autor oder Schöpfer von dem Song aufspielen. Anders sieht es aber aus bei Songs wo ich nen melodiösen Basslauf geschrieben hab. Ohne den Basslauf würde der Song eindeutig seinen Charakter verlieren. Da würde ich zumindest gerne als Co-Autor genannt werden. Und so sehe ich das bei jedem Instrument. Eingängiges Klavierintro? Gebt dem Pianisten auch die Credits dafür. usw.

Und als persönlicher Rat:
Schätze deine Band ein wie sie reagiert. Oft überschätzt man sich als Autor eines Werkes auch ziemlich. Ich selbst hab jetzt nicht die meisten Songs beigesteuert, aber ich habe durchaus geholfen diese in Form zu bringen oder hab Abläufe festgelegt. Also mehr oder weniger so arrangiert das der Song gut klingt. Da wäre ich schon angepisst wenn XY behauptet Song A wäre sein alleiniger Song. Besonders wenn die Idee aus vier Akkorden bestand.
Und das jemanden ner fertigen Song ohne weitere Bearbeitung einbringt habe ich in 10 Jahren bisher nur einmal erlebt und das war bei dem bereits genannten Akustik Song.
 
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Eine Lösung die ich ganz gut finde ist, diejenigen die nur etwas auf die Grundstruktur des Songs ergänzt haben, als Urheber rauszulassen, aber trotzdem an allem gleichwertig zu beteiligen solange die Band besteht. Also alle Einnahmen und ggf. auch die Tantiemen (nur) dieses Albums auf unbest. Zeit (auch das müsste man vertragl. intern regeln und verteilen). Darüber hinaus gehende Rechte als Urheber bekämen sie aber nicht - also bsw. wer die Songs nach ggf. Trennung der Band weiter live spielen und seine spätere, eigene Aufnahme davon kommerziell verwerten darf und wer darüber bestimmen darf, ob die betr. Songs ggf. gecovert oder verändert werden dürfen, usw.

Genau! Wenn es um Tantiemen, Einnahmen usw. geht, ist es mir komplett egal. Aber es würde an meinem Ego kratzen, wenn ich dem Gitarristen die Melodie vorgebe, die er spielen muss und er es, im schlimmsten Fall, als seine verkauft.


Meine pers. Erfahrung ist, dass der Schaffensprozess von Melodie, Text (wird häufig unterschätzt) und Arrangement eine weitaus größere und zeitintensivere Sache ist, als eine (nur als Bsp. gemeint) Bass oder Drumlinie oder 2. Gitarre auf einen besteheneden Song zu ergänzen; außer die sind irgendwie außergewöhnlich oder prägen die Originalität des Songs. An der Stelle merke ich wie schnell man schon wieder in Grauzonen ist...

Da stimme ich zu 100 % zu.


Das kann man nur ganz offen diskutieren und lösen, auch wenn es sehr unangenehm werden könnte. Ich wundere mich nur, weshalb ihr nie vorher drüber gesprochen habt?

Ich wollte es noch nicht ansprechen, uns gibt's auch noch nicht solange.
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Wenn der Song komplett von allen ausgearbeitet wurde, dann würde ich sagen alle sind die Autoren. Oder zumindest Co-Autoren. Du sagst du gibst der Gitarre vor was er spielen soll. Ok. Aber auch dem Schlagzeuger und Bassisten?

Ja, genau. Wenn ein Lied zB im Jam ensteht und einer gibt mal was vor, dann ist es für mich kein Thema. Dann stünde für mich das klassische "written by Bandxy".


Nehmen wir mal als Beispiel die Red Hot Chili Peppers und Nine Inch Nails. Da hab ich gerade zwei CDs neben mir liegen.
Bei Mother Milk steht im Booklet: All Tracks Composed by Red Hot Chili Peppers (Expect Track 2 usw. da Cover Versionen). Die Bassläufe von Flea sind mehr als nur Grundton und auch Chad Smith trommelt geiles Zeug los. Da nur auf beispielsweise Kidies und Frusciante zu verweisen wäre schlicht unwahr. Da dort jedes Bandmitglied einen essentiellen Teil zum Gesamtergebnis beigetragen hat.

Ok, wenn ich so etwas lese, gehe ich davon aus, die standen im Proberaum und haben drauf los gespielt. Aber angenommen Frusciante kommt mit einem fast kompletten Song (sagen wir mal aber ohne Lyrics), dann könnte ich mir erwarten, dass sowas steht wie "All Tracks Composed by Red Hot Chili Peppers except Track xy composed by Frusciante and co-written by ...."


Bei Nine Inch Nails hingegen steht nur Trent Reznor (und neuerdings auch Atticus Ross) im Booklet. Da wird auch alles eigenständig und ohne Band geschrieben. Da es (mehr oder weniger) nur ne Live Band gibt.
Klar, die z.B. Beatles führten genau auf wer was geschrieben hat. Und ich finde es legitim solche Besitzansprüche auszuüben, aber dann muss man auch mit den Konsequenzen der schlechten Stimmung leben.

Ok, bei NIN ist es klar, da weiß ich, dass das alles Reznor macht. Ja, die Beatles hatte ich auch beim Schreiben des Eingangspost im Kopf, die haben das auch immer schön niedergeschrieben, wer was getan hat. Nur: Wenn jetzt zB steht "written by John Lennon and Paul McCartney", dann wird das Lied immer noch mit der Band gespielt und zB bringt Ringo noch ein paar coole Fill ins mit rein, aber er steht trotzdem nicht dabei.


Aus eigener Erfahrung ist aber nicht so einfach oft. Einer meiner Gitarristen schleppte mal nen Akustik Song an. Der Sänger sang drüber und ich hab nur jeweils einfache Grundtöne am Bass dazu gesteuert. Da würde ich mich niemals als Autor oder Schöpfer von dem Song aufspielen. Anders sieht es aber aus bei Songs wo ich nen melodiösen Basslauf geschrieben hab. Ohne den Basslauf würde der Song eindeutig seinen Charakter verlieren. Da würde ich zumindest gerne als Co-Autor genannt werden. Und so sehe ich das bei jedem Instrument. Eingängiges Klavierintro? Gebt dem Pianisten auch die Credits dafür. usw.

Ja, so sehe ich das auch. Es gibt zB zwei Songs (also Riffs, Leads u. Grundaufbau), die von unserem Gitarristen vorgestellt wurden. In dem Fall würde ich nie behaupten, dass ich der Schöpfer, Urheber oder was auch immer bin, es sei denn sind wirklich sehr prägnante Parts dann vorhanden, die ich mit meinem Instrument beigesteuert habe.


Und als persönlicher Rat:
Schätze deine Band ein wie sie reagiert. Oft überschätzt man sich als Autor eines Werkes auch ziemlich. Ich selbst hab jetzt nicht die meisten Songs beigesteuert, aber ich habe durchaus geholfen diese in Form zu bringen oder hab Abläufe festgelegt. Also mehr oder weniger so arrangiert das der Song gut klingt. Da wäre ich schon angepisst wenn XY behauptet Song A wäre sein alleiniger Song. Besonders wenn die Idee aus vier Akkorden bestand.
Und das jemanden ner fertigen Song ohne weitere Bearbeitung einbringt habe ich in 10 Jahren bisher nur einmal erlebt und das war bei dem bereits genannten Akustik Song.

Danke für den Rat! Da ist wieder diese Grauzone. Wenn ein paar wichtige Arrangements gemacht wurden, auf die ich als Urheber nicht gekommen wäre, dann wär das was anderes.



Hmmm... im Prinzip wüsste ich eh wie ich das handhabe. Beispiele:

Ich komme mit einem Song, Chords, Melodien und Ablauf, der Sänger weiß dann normalerweise immer, welche Gesangsmelodien er machen muss + Lyrics (da halte ich mich raus). Sofern die anderen Mitglieder keine grundlegenden Einflüsse bringen, hätten der Sänger und ich das Stück geschrieben.

Ich komme mit ein paar Grundriffs, der Sänger wieder mit Lyrics, die anderen Mitglieder haben gute Ideen wegen Bridge, Interlude, etc., dann hätte die Band das Stück geschrieben.



Bitte um weiteren Input, danke!
 
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Ok, wenn ich so etwas lese, gehe ich davon aus, die standen im Proberaum und haben drauf los gespielt. Aber angenommen Frusciante kommt mit einem fast kompletten Song (sagen wir mal aber ohne Lyrics), dann könnte ich mir erwarten, dass sowas steht wie "All Tracks Composed by Red Hot Chili Peppers except Track xy composed by Frusciante and co-written by ...."
Das bedeutet dann aber, dass die Co-Autoren nicht nur ein bischen Co-Urheberschaft haben, sondern komplett auch alle Rechte an dem Song haben. Nehmen wir mal an, Anthony Kiedis (Voc.) macht den Text dazu und startet kurz darauf eine Solokarriere. Dann könnte er auch Frusicantes Song, der vll. zu 80% auf Frus. zurückgeht auf seinem eigenen Stadionkonzert spielen (zmd. nach meinem Kenntnisstand). Ich weiß nicht, ob man den Text urheberrechtlich trennen kann? Weiß jmd Bescheid?

Aus eigener Erfahrung ist aber nicht so einfach oft. Einer meiner Gitarristen schleppte mal nen Akustik Song an. Der Sänger sang drüber und ich hab nur jeweils einfache Grundtöne am Bass dazu gesteuert. Da würde ich mich niemals als Autor oder Schöpfer von dem Song aufspielen. Anders sieht es aber aus bei Songs wo ich nen melodiösen Basslauf geschrieben hab. Ohne den Basslauf würde der Song eindeutig seinen Charakter verlieren. Da würde ich zumindest gerne als Co-Autor genannt werden. Und so sehe ich das bei jedem Instrument. Eingängiges Klavierintro? Gebt dem Pianisten auch die Credits dafür. usw.
Im Zweifel oder wenn man sich nicht einig wird, gäbe es auch noch die Möglichkeit, dass sich der Gitarrist den Song ohne oder mit einem anderen Basslauf sichert. Mit dem Basslauf und deiner Co-Autorschaft ist dein schöpferischer Beitrag so hoch, dass im Grunde wieder ein neues, eigenständiges Werk entstanden ist! Aber da müsste man wohl wirkl. einen Juristen fragen...

Hmmm... im Prinzip wüsste ich eh wie ich das handhabe. Beispiele:
Ja, so in etwa...

Ich ergänze noch mal meine Ansicht, dass es auch sehr vom Musikstil abhängt und wieviel Bedeutung Voc. (oder Melodielinie) dabei überh. haben. :gruebel: {klugscheiß} Ich gehe aber erstmal von Songs mit mind. durchschn. Voc.-anteilen aus.
Ggf. kann ja viel Seele in Gesang und Lyrics liegen; manch ein Voc. singt ja tats. auch über eigene Gefühle. :weep::love: Grade auch bei sehr ausdrucksstarkem Gesang liegt ein gewisser Schwerpunkt auf den Voc. Manchmal wäre eine Band ohne ihren genialen Sänger/in vll. nur ein hochmusikalischer aber wenig origineller Haufen!? :confused: Sänger/innen die ihre Melodie und die Phrasen gekonnt über Rythmusteile legen haben einfach autom. einen hohen Anteil an der Schöpfung, finde ich. Evtl. ist es hier auch das Zusammenspiel von Voc. und dem jew. tragenden Rythmusinstrument (wahrsch. meist die Git.?). Wie gesagt, ist dies bei anderen Stilen wahrsch. auch anders gewichtet.

Trotzdem noch weiter zur Stimme. Die Sänger/in muss den Text passend über Takte den Rythmus an sich legen. Das kann auch nicht jeder. Auch einen guten Text zu schreiben nicht. Meines Wissens ist die Tantiementeilung auch 60% Musik und 40% Text (sieht man mal von Produzenten, Verlagen und sonstigen Beteiligten ab). Bitte korrigiert mich, wenn ihr mehr drüber wisst.

Sofern nicht die ganze Band den jew. Song zusammen entwickelt, gibt es aus meiner Erfahrung oft zwei Hauptbeteiligte mit +/- großem Urheberanteil:

Entweder der Sänger baut seine Melodielinie auf ein Riff, was aus meiner Sicht überh. erst einen Song entstehen lässt. Irgendein Riff ist schnell mal hingespielt und hat nach meinem Gefühl noch recht wenig Schöpfungshöhe... Aber da sind andere sicher anderer Meinung. :D
edit: ich schränke das mal auf akkordlastige Riffs ein, die überwiegend nur Aneinanderreihungen von Akkorden sind. Da sind es ja meist die üblichen Aneinanderreihungen von Akkordstufen.

Ein zweiter Weg wäre, dass der Sänger mit Melodielinie kommt und das Rythmusinstrument das Riff dazu mögl. originell aufbaut. So herum hätte das Rythmusinstrum. für mein Empfinden wesentl. mehr Anteil an der Urheberschaft als im ersten Bsp.

Puh, watt man allet so zusammenschreibt...
 
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Mal doof gefragt: Was ist wenn der Drummer mit nen komplett fertigen Song auf dem Schlagzeug ankommt. Ist das dann sein Song wenn ich dann ne Melodie dazu bringe?

Ich find das wirklich nicht einfach gelöst. Die Peppers nahm ich auch bewusst als Beispiel.




Da fehlt was. Da fehlt richtig was. Da würde ich selbst bei ner fertigen Piano Melodie nicht von fertigen und eigenständigen Song sprechen.
 
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Mal doof gefragt: Was ist wenn der Drummer mit nen komplett fertigen Song auf dem Schlagzeug ankommt. Ist das dann sein Song wenn ich dann ne Melodie dazu bringe?
Na ja, kommt drauf an, was per Def. als schützbar gilt. Sicher bin ich mir nicht, aber ich vermute ein Schlagzeug alleine ist es nicht. Im Zweifel wäre es dann eher dein Song :eek: Soweit ich weiß, wiegen (Haupt)Melodie und Text am schwersten bei der Urheberschaft, hm.

Da fehlt was. Da fehlt richtig was.
Hört sich zwar nicht perfekt an, aber ich finde dass es auch ohne das fehlende Instrument ein Song mit einer Melodei ist.
Bei beiden Chili Peppers Bsp. wäre für mich die Gesangsmelodie das entsch. Kriterium. Git. und Piano sind, finde ich, nicht vordergündig in einer melodischen Rolle. {besser gesagt sind sie in der Rolle eines Begleitinstruments}

Ledigl. den Bass im 2. Bsp. könnte man als ´Ersatzmelodie´ stehen lassen. Man müsste mal die Voc. wegnehmen und gucken, was dann noch vom Song übrig wäre. Aber shit, ich muss mir die Bsp. nochmal kompl. anhören...

Letztlich bleibts leider immernoch unser Halbwissen, egal wieviel wir hier spekulieren... Vll. weiß ja jmd. anderes noch mehr?

edit:
Die Begleitinstrumente, die in den Bsp. übrig sind, gehen natürl. große Teile der Hauptmelodie mit, aber das ist ja in gewissem Rahmen normal? Andersherum, wenn Voc. und der Rest sehr dicht aufeinander liegen finge wieder diese Grauzone an. Dennoch finde ich, dass Gesangslinien allg. meist doch noch deutl. komplexer sind als die der Begleitinstrumente. Da sind schon wesentl. mehr Noten und tonale Kleinigkeitenauffindbar.

...Mist, habe auch die Originale mal angehört und jetzt wird es doch schwierig. Die fehlenden Instrumente sind schon auch komplex und machen viel von dem Song aus, wie wir ihn kennen. Ist schon ´ne saugeile Band, weil alle es drauf haben. Man, und soviel wie hier habe ich selten Beiträge nachbearbeitet - sorry dafür.

Jetzt gehts aber ins WE. Wünsche euch auch ein Schönes!
 
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Zu dem Thema überhaupt und weshalb ich die Hauptmelodielinie (welche eben meist Voc. ist) hier so renitent hervorgehoben habe, gab es gestern ein gutes Bsp. im TV. Was, wenn nicht Mikle´s Voc. (bzw. Florian´s) soll hier den Song ausmachen? Der Song liegt vll. auch an einer anderen Stelle der Grauzune? ;)

Ein guter Test, um abzuchecken wie prägend das eigene Instrument für den ges. Song ist, wäre "Erkenne die Melodie".
Spiele nur ein einzelnes Instrument aus dem Arrangement ab und versuche den Song zu erraten! Neben Mikle´s Gesang hätte hier höchstens der Bass (aus der kompl. Instrumentierung) eine gute Chance. Ich könnte mir vorstellen, dass dies auch eine der mögl. juristischen Herangehensweisen sein kann, wenn sich alle um einen Song streiten (welches der Instrumente ist ´lagerfeuerfähig´?) :gruebel: Andererseits kann das in Einzelfällen auch wieder Schwachsinn sein, wenn die Originalität eines Song vom harmon. Zusammenklang der Instrumente lebt; allerdings ist es so rum eher seltener, glaube ich. Diese Gedankenspiele wären natürlich bitter für den Drummer, aber bei gemeinsamem Songwriting wäre der natürlich auch mit im Boot.
:patpat:

Juhu Wochenende!
 
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Das bedeutet dann aber, dass die Co-Autoren nicht nur ein bischen Co-Urheberschaft haben, sondern komplett auch alle Rechte an dem Song haben. Nehmen wir mal an, Anthony Kiedis (Voc.) macht den Text dazu und startet kurz darauf eine Solokarriere. Dann könnte er auch Frusicantes Song, der vll. zu 80% auf Frus. zurückgeht auf seinem eigenen Stadionkonzert spielen (zmd. nach meinem Kenntnisstand). Ich weiß nicht, ob man den Text urheberrechtlich trennen kann? Weiß jmd Bescheid?

"Co-Autor" ist das Stichwort. Ja, aber das wäre mir eben egal, wenn die Co-Autoren rechtlich (Tantiemen, auch Verwendung der Songs bei, usw.) mitschneiden. Mir geht es wirklich nur darum, dass der, der der "wirkliche" Urheber des Songs ist, richtig angeführt wird. Da kann dann von mir aus auch stehen "Co-Autoren: mr. xy, mr. z, usw.".


Im Zweifel oder wenn man sich nicht einig wird, gäbe es auch noch die Möglichkeit, dass sich der Gitarrist den Song ohne oder mit einem anderen Basslauf sichert. Mit dem Basslauf und deiner Co-Autorschaft ist dein schöpferischer Beitrag so hoch, dass im Grunde wieder ein neues, eigenständiges Werk entstanden ist! Aber da müsste man wohl wirkl. einen Juristen fragen...

Ja, soweit hab ich noch nicht gedacht, nein, warte, das habe ich sogar schon mal gemacht, mehr oder weniger :-D .. mit meiner ersten Band habe ich damals ein Song aufgenommen. Der Song/Aufbau, etc. kam vom Sänger/Gitarristen und ich hab meine Drums dazu gemacht. Der Song wurde nie veröffentlicht, hab daher die komplette Drumspur genommen und einen eigenen Song draus gemacht (der war komplett anders als der ursprünglich, von den Melodien, Gesang, usw.)


Sänger/innen die ihre Melodie und die Phrasen gekonnt über Rythmusteile legen haben einfach autom. einen hohen Anteil an der Schöpfung, finde ich.

Sehe ich genauso. Daher ist der Sänger (vorausgesetzt er macht Lyrics und Gesangsmelodien) eigentlich immer auch einer der Haupt-Autoren.


Hmmm.. je mehr ich überlege, umso mehr wüsste ich gern, ob es Seiten im Netz gibt, wo man das nachlesen kann (juristisch einwandfrei).
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Mal doof gefragt: Was ist wenn der Drummer mit nen komplett fertigen Song auf dem Schlagzeug ankommt. Ist das dann sein Song wenn ich dann ne Melodie dazu bringe?

Naja, wenn der Zeugler mit ganz normalen Schema daher kommt, 4/4ler, Verse/Chorus/Verse, dann würde ich sagen: nein :-D .. wenn der aber was richtig Originelles bringt, wo die anderen gar nicht anders können, als "Sklaven" der Komposition des Zeuglers zu sein, dann: jein, weil ich finde, ein Song ist immer noch Melodie.

Da fehlt was. Da fehlt richtig was. Da würde ich selbst bei ner fertigen Piano Melodie nicht von fertigen und eigenständigen Song sprechen.

Definitiv. Danke für die Links, sehr interessant!
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Soweit ich weiß, wiegen (Haupt)Melodie und Text am schwersten bei der Urheberschaft, hm.

Würde ich auch sagen. Hach, kann man das nicht irgendwo nachlesen? Ich hab bis jetzt nicht wirklich was Nützliches gefunden im Netz.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Spiele nur ein einzelnes Instrument aus dem Arrangement ab und versuche den Song zu erraten! Neben Mikle´s Gesang hätte hier höchstens der Bass (aus der kompl. Instrumentierung) eine gute Chance. Ich könnte mir vorstellen, dass dies auch eine der mögl. juristischen Herangehensweisen sein kann, wenn sich alle um einen Song streiten (welches der Instrumente ist ´lagerfeuerfähig´?)

Ich vermute, in einem Streitfall wäre das wirklich die juristische Herangehensweise, es klingt zumindest logisch und in einem Rechtsfall geht's auch (fast) nur um Logik.


Apropos Beispiele:

Der hervorragende Song "Flames" von Sia, ähm.. nein David Guetta, nein, warte, Christopher Braide, na wer denn jetzt?:

https://en.wikipedia.org/wiki/Flames_(song)
Songwriters: Sia Furler, David Guetta, Christophfer Braide, Giorgio Tuinfort, Marcus van Wattum

Also mich würde es interessieren, wer der eigentliche Urheber dieses Werkes ist. Vom Stil her hätte ich gesagt, David Guetta hat die Grundmelodie geliefert und Sia die unglaublich geile Gesangsmelodie + Text. Die anderen Beteiligten kenne ich nicht.

Kann es sein, dass die Songwriter aufgelistet sind von wer den meisten bis zu wer den wenigsten Anteil hatte? Also erst Sia, dann David, usw.
 
Vielleicht hat Marcus van Wattum ja gesagt "yo David, mach das Intro mal kürzer und am Ende gehst du von X auf Y statt auf Z, fetzt viel mehr." Ist nicht die Hauptarbeit, hab aber vielleicht den Song erst gut gemacht?
...Mist, habe auch die Originale mal angehört und jetzt wird es doch schwierig. Die fehlenden Instrumente sind schon auch komplex und machen viel von dem Song aus, wie wir ihn kennen. Ist schon ´ne saugeile Band, weil alle es drauf haben. Man, und soviel wie hier habe ich selten Beiträge nachbearbeitet - sorry dafür.
Dann mache ich es mal noch ein wenig schwerer


ab 3:27
 
Klar, die z.B. Beatles führten genau auf wer was geschrieben hat.

Gerade die nicht. Wenn der Song nicht von George oder Ringo war, wurde grundsätzlich "Lennon/McCartney" angegeben. Und zwar auch dann, wenn der Song nur von einem der beiden geschrieben wurde (in der Regel war der, der die Leadstimme singt, auch der eigentliche Urheber). "Why don't we do it the road" vom white album wurde beispielsweise nicht nur von McCartney allein geschrieben, er hat auch alle Instrumente allein eingespielt. Trotzdem lief er unter "Lennon/McCartney".

Es ist nicht ganz einfach, dafür eine Lösung zu finden. Ich würde es so machen: Wenn es nur um Nettigkeit geht, würde ich auf dem Album diese Formal verwenden: Hauptsongschreiber + Bandname.

Wenn es um Tantiemen geht, wird es schwieriger. Zum einen sollten alle Erwähnten dann auch Mitglied bei der GEMA sein. Inklusive der Pflichten, also Mitglieschaftbeiträgen und Papierkram. Kann mir vorstellen, dass dann der eine oder andere schon freiwillig verzichtet.

Bei der Verteilung eine interne Regelung vereinbaren. Also zB 80% für die ein oder zwei Haupturheber, 20% für den Rest.
 
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Mal doof gefragt: Was ist wenn der Drummer mit nen komplett fertigen Song auf dem Schlagzeug ankommt. Ist das dann sein Song wenn ich dann ne Melodie dazu bringe?

Dann i s t das kein f e r t i g e r Song.

Ein Song hat eine Melodie.
Ein Song hat einen Text.

Diejenigen, die diese beiden Elemente erfunden haben, dürfen sich Urheber des Songs nennen.

Und wenn da tausend Bandmitglieder tausende tolle Riffs, Motive, Drum-Fills oder sonstige Arrangementideen einbringen, die alle den Song "auf eine andere Ebene heben", dann ändert das alles absolut nichts an der Urheberschaft für den Song.

Thomas
 
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Moin,

na ja, kann man denn letztlich alles auf eine allgemeingültige Regel runterbrechen? Wo sind da die Grenzen? Jede Band muss sich da wohl auf ein internes Vorgehen einigen. Trotzdem diskutieren wir hier ja auf der Grundlage von eigenem Empfinden und von Fakten, die wir (vermutl.) nur vom Hörensagen wissen. Oder weiß es jmd. ganz genau, bzw. aus Erfahrung?

. . . Hilfe ihr Profis im Board - gebt Rat!:nix:
Wie macht ihr das? - welche Regeln gelten denn grunds. für Verteilung von Urheberschaft und Tantiemenverteilung? Also ein übliches Vorgehen in der Branche (bzw. rechtliche Fakten), auf deren Basis dann als Band weiterdiskutieren kann.

Zu guter letzt komme ich nochmal mit einem subjektiven Empfinden. Ich finde, dass der/diejenige, wer mit einem Songentwurf ankommt +/- automatisch einen Löwenanteil an der Urheberschaft hat. Das Ur-Schöpfen eines gegenständlichen/hörbaren Werkes aus einer Idee finde ich immer tiefschürfender als das reine darzukomponieren...

Und wenn da tausend Bandmitglieder tausende tolle Riffs, Motive, Drum-Fills oder sonstige Arrangementideen einbringen, die alle den Song "auf eine andere Ebene heben", dann ändert das alles absolut nichts an der Urheberschaft für den Song.
Genau das ist die Knackpunktfrage; ist irgendjemand dennoch Co-Autor oder nicht? Im Grundsatz ist es so, wie du es sagst (ganz vorsichtig) auch mein Ansatz. Der ist leicht umsetzbar, wenn die Melodielie gleich der Voc.-linie ist. Das ganze verschwimmt aber, wenn jmd. mit einer instrumentalen Melodie kommt, die von den Voc. komplex ausgeformt wird. Oder wenn eine Parallelmelodie (kanns nicht besser benennen) bsw. vom Bass dazukommt, die einen außergewöhnl. harmonischen Eindruck erst entstehen lässt? Eben die Frage, ob das auch gilt, wenn absolut songprägende Ergänzungen von anderen Instrumenten beigesteuert werden?

Ein radikaler Alleinanspruch wäre anderen Bandmitgliedern auch schwer zu verkaufen. Allerdings lassen wir uns vom Zeitgeist alles Teilen zu müssen, auch oft blenden... (wo setzt man da Kommata?)
 
Es gibt die rechtliche und die "menschliche" Ebene.

Ich kann Euch nur 3 Dinge raten, die erstmal auf der "Meta"-Ebene und weg von den Songs sind:

1) Seid euch klar, was ihr mit der Band erreichen wollt,
2) Macht euch Gedanken, wie es nach der Band weitergehen soll,
3) UND SCHREIBT DAS JETZT AUF UND VEREINBART DAS.

Grundsätzlich sind alle genannten Ansätze ("All songs by Queen" / "Lennon/McCartney" / "Lyrics: Bernie Taupin, Music: Elton John / etc.) legitim, so lange sich die Beteiligten damit wohl fühlen. Da spielt die Balance aus jeweiligem Ego (=ich will meine Leistungen dokumentiert sehen) und Band-Mehrwert (=was bringt mir die Band und was bin ich an Kompromissen dafür bereit). Ich meine damit, dass man als Teil der höchst profitablen und angesehenen Band "The Beatles" vielleicht gewillt ist zu akzeptieren dass als Songwriter andere Bandmitglieder genannt werden. Oder aber auch, dass man als Band "Queen" nach einer schwierigen Phase interner Konflikte einfach sagt "gleiches Recht für alle, unabhängig davon wer den Song wirklich geschrieben hat".

Daher Punkt 1 oben - wenn ihr euch einig seid, wie die Band funktioniert und wie ambitioniert ihr da rangehen wollt, ist das schon mal ein wichtiger Startpunkt. Ist es eine "Beste Freunde wollen gross rauskommen" Situation, ist es eine Studi-Band mit absehbarem Ende, geht es um Geld verdienen auf Stadtfesten mit ein paar eigenen Songs dabei, oder oder oder ... das Ziel einer Band kann jedenfalls auch beeinflussen, wie man mit dem "wem ist was" umgeht.

Zum Punkt 2 - ihr solltet definieren, ob nach dem Auseinanderbrechen der Band z.B. der Bandname noch von den verbliebenen Mitgliedern weitergeführt werden "darf" (bzw. wie darüber entschieden wird) und was mit den Songs geschehen soll. Hier geht es weniger um "rechtlich bindend", mehr um eine "Absichtserklärung unter sich gut verstehenden Bandmitgliedern". Wenn in eurem gemeinsamen Papier drinsteht, dass die Rechte am Bandnamen zu gleichen Teilen bei den aktuellen 4 Mitgliedern ABCD liegen, die gemeinsam über dessen Verwendung entscheiden, dann ist klar dass es C allein schwer haben wird, die Band mit gleichem Namen allein weiterzuführen. Ebenso, wenn da steht, dass bei Ende der Band die Songs "begraben" werden sollen, dann verhindert das rein rechtlich nicht deren Aufführung, schafft aber eine moralische Hürde.

Deswegen Punkt 3 - aufschreiben, unterschreiben, verbindlich machen, und dann so umsetzen.


Konkreter mal zwei Beispiele aus meinem Bandleben:

Fall 1: Der Jam
Man trifft sich, irgendwer hat ne Idee, alle legen los, und zack hat man eine Stunde später ein Song-Gerüst. Ist bei uns passiert, gerne in Proben wo nur ein Teil der Besetzung dabei war. Fix aufgenommen, einer schreibt's in einer Art Lead Sheet auf, Arbeitstitel drauf, und entweder haben sich schon im Jam erste Texte ergeben oder eine(r) schreibt bis zum nächsten Mal die Lyrics auf. Wir haben in so einem Fall alle anwesenden Bandmitglieder zu gleichen Teilen als Autoren der Musik aufgeschrieben, beim Text gab's eigentlich immer einen klaren Verfasser. So ging das dann schon aufs Lead Sheet mit den Akkorden, und so haben wir das durchgezogen.

Fall 2: Der Song
Sänger(in) stand im Stau und hat da einen Song geschrieben - Text + Melodie "fast" fertig. Mit der Band dann die Akkorde rausgefieselt, zack. Lyics klar, Musik auch, Extra-Musik-Credits aber für das Bandmitglied, das unter die Melodie eine song-prägende Akkordprogression gelegt hat. Soweit so gut. Nun hat aber benannter Front-Mensch irgendwann die Band verlassen und uns gebeten, den sehr persönlichen Text nicht mir neuem Menschen an den Vocals zu nutzen. Also haben wir uns drauf vereinbart, dass wir eine neue Melodie und neuen Text über die bestehende Progression setzen, Zustimmung, gemacht, getan, und so aufgenommen. So hat ein Ex-Band-Mitglied bei der Aufnahme eines Songs eben auch ein Autoren-Listing.

All das haben wir eben von Beginn an auf immer aktuell gehaltenen Master-Lead-Sheets aufgeschrieben und damit war's transparent und klar. Wir haben aber NICHT (und hier würde ich den TE auch warnen!) aufgeschrieben, dass der Text zu 80% von A und 20% von B, und die Melodie zu 10% von F und 65 von G und 5% von H und 20% von X gekommen ist. Wir waren eine Hobby-Band verdammt nochmal, freundschaftlich, wenn's halt ein Welthit wird und alle Beteiligten gleichen Anteil an den Millioneneinnahmen bekommen hätten, so be it!


Zum Ende noch zwei Tipps aus dem Erfahrungsschatz aus diversen (Hobby)Bands:
1) Es lohnt den Stress nicht, da Stress zu machen und drauf rumzureiten. Die verhasste Ex-Band spielt unter selben Band-Namen mit denselben Songs weiter? Mein Gott, dann lass' sie halt. Solange man (siehe Punkt 3 oben!) aufgeschrieben und dokumentiert hat, wer den Song geschrieben hat ... selbst wenn's ein Welthit wird, kann man die Urheberschaft gut dokumentieren.
2) Es lohnt den Stress nicht ... wenn ein Ex-Bandmitglied der Band irgendwelche Songs oder Bandnamen "verbieten" will, dann kann man das entweder ignorieren und drauf warten was an Rechtsmitteln kommt, oder man sagt sich "naja der Klügere gibt nach" und lässt das verletze Ego gewähren und startet neu. Oft geht's ohne den Ballast dann auch konstruktiv voran.


Daraus ergibt sich in Summe mein Rat: (1) Band-Ziele und -Regeln vereinbaren und aufschreiben, (2) Song-Entstehung im Sinne dieser Regeln dokumentieren, (3) im Fall der Fälle ist's dann klar dokumentiert und man kann drüber stehen und sagen "naja steht halt da". Dem TE rate ich, sein persönliches Ego-vs-Bandwert Konto mal aufzustellen: Ist es das eigene Ego wert, dass man sich in der Band querstellt? Ist es besser, man schreibt "all songs by us" auf und gut is'? Weiss doch im Endeffekt eh jeder, wer der wirkliche Autor war. Wird man nur wichtig, wenn das aufgeschrieben ist? Kann man da auch erwachsener rangehen?
 
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Dann i s t das kein f e r t i g e r Song.

Ein Song hat eine Melodie.
Ein Song hat einen Text.

Diejenigen, die diese beiden Elemente erfunden haben, dürfen sich Urheber des Songs nennen.

Und wenn da tausend Bandmitglieder tausende tolle Riffs, Motive, Drum-Fills oder sonstige Arrangementideen einbringen, die alle den Song "auf eine andere Ebene heben", dann ändert das alles absolut nichts an der Urheberschaft für den Song.

Thomas
Nicht jeder Song hat Text und Melodie, daher würde ich bei der Behauptung nicht mitgehen.
Und warum soll ne Drumspur nicht einmaliger sein als die berühmteb vier Akkorde?
Würde mal behaupten das Schlagzeugspuren einmaliger sind als Melodien
 
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Nicht jeder Song hat Text und Melodie, daher würde ich bei der Behauptung nicht mitgehen.
Und warum soll ne Drumspur nicht einmaliger sein als die berühmteb vier Akkorde?
Würde mal behaupten das Schlagzeugspuren einmaliger sind als Melodien
Toll dass du das behauptest, aber hast du auch irgendwas an Belegen dafür?
Und es geht auch nicht um die "vier Akkorde", die genausowenig schätzenswert sind wie ein Drum-Pattern.
Es geht schlichtweg darum, dass bei Pop-Songs eben schlichtweg die Komponenten "Gesang" und "Text" die Bestandteile sind, wenn es um Urheberschaft geht. Ist halt mal so, das behaupte ich nicht, so sieht die Rechtslage aus.

Zu beachten vielleicht: das heißt nicht, dass eine Drumspur in einem Song nicht auch geschützt ist. Das weiß jeder, der sich einfach mal ein Drumsample oder ein Gitarren-Riff "klaut" und dann entsprechend zur Kasse gebeten wird. Aber ein Lied braucht eben eine Melodie.
 
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:facepalm2:
Puh, oh man!
Zu beachten vielleicht: das heißt nicht, dass eine Drumspur in einem Song nicht auch geschützt ist. Das weiß jeder, der sich einfach mal ein Drumsample oder ein Gitarren-Riff "klaut" und dann entsprechend zur Kasse gebeten wird. Aber ein Lied braucht eben eine Melodie.
Du meinst das aber so, dass dieses Drum-Sample, bzw. Git.-Riff zunächst nicht Teil der Urheberschaft eines Werkes war (co-author), sondern nur schützenswert in dem Sinne ist, dass jmd. anderes es nicht aus dem betr. Werk übernehmen darf - ja?

So oder so, welche Haltung jmd. nun für richtig hält - insgesamt finde ich solche Diskussionen auf jeden Fall hilfreich, weil sie für Newbies und Halbwissende überh. erstmal eine Diskussionsgrundlage nahelegen, um sich dann eben auf ein gemeins. Vorgehen zu einigen. Viele gehen da oft von falschen Voraussetzungen aus, denke ich...
 
Und warum soll ne Drumspur nicht einmaliger sein als die berühmteb vier Akkorde?

Ein Drumpart KANN einmalig sein, genauso wie eine Akkordfolge einmalig sein KANN.

Aber in aller Regel SIND sie es nicht, und selbst wenn, dann begründet dass eben noch keine
(Mit-)Urheberschaft an einem Song.

LG
Thomas
 
wir schreiben gerade eigene Lieder. Manche Songs ergeben sich aus Jam-Sessions, bei anderen Songs kommen einzelne Band-Mitglieder und präsentieren ihr Konzept (Chords, Abfolge, etc.).
... Im Proberaum hat der Sänger seine Lyrics und Gesangsmelodien beigesteuert,
[Gitarrist] hat auch seine Ideen, ein paar Fill ins, eingebracht.
Ein, zwei Teile wurden verändert, es wurde ergänzt, aber auch was weggelassen.
für mich klingt das nach "All songs written by Band XY".
ohne witz.


Aber:
Es soll nicht nur stehen "All songs written by BandXY".
...
es würde an meinem Ego kratzen, wenn ich dem Gitarristen die Melodie vorgebe, die er spielen muss und er es, im schlimmsten Fall, als seine verkauft.
dein ego ist das eine problem, vor allem weil du zweitens unterstellst, dass der gitarrist so denkt wie du.
 
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