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HCA Recording
Als interessierter Laie, kann ich euch nicht mehr richtig folgen.
Schade....
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Wenn alles so genau geregelt ist warum stehen dann auf jeder Bühne (auch für den Zuschauer sichtbar, sonst wärs ja Schwachsinn) LED-Lampen die nun mal auch Blau abstrahlen?
Keine der Richtlinien verbietet etwas. Die Geräte müssen nur entsprechend gekennzeichnet sein. Daran mangelt es allerdings erheblich; es geht nicht nur um importierte Geräte.Wenn ich jetzt nicht ganz schief liege dann dürfen Lampen die diese Richtlinien nicht einhalten nicht so einfach importiert werden.
Der Glaube stirbt zuletzt. Gibt es jemand im Forum, der schon mal an einer Unterrichtung über die Gefahren beim Einsatz der verwendeten LED-Scheinwerfer teilgenommen hat? Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dies regelmäßig zu tun.aber Hersteller/Importeure und Techniker die solche Mengen einsetzten werden (hoffentlich) wissen was sie tun.
Es kommt auf die Beleuchtungsstärke an, die auf das Gesicht trifft. Egal ob große oder kleine Bühne. Kleine Bühne bedeutet auch kurze Entfernung und damit höhere Beleuchtungsstärke.Für "Kleinere" Bühnen seh ich da nicht wirklich eine Gefahr.
Jetzt nimm dir mal einen solchen LED-Strahler, setze dich in 5m Entfernung davor, ziehe ihn auf 100% und schau hinein. Was passiert?Messung der Uni Illmenau: LED Par mit 200Watt, ab 200sec gesundheitsgefährdend, und das bei einer Entfernung von 5m.
Elektrische Betriebsmittel dürfen in der EU nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn die grundlegenden Anforderungen der anzuwendenden europäischen Richtlinien (umgesetzt in nationale Gesetze) eingehalten werden. Die fotobiologische Sicherheit der Produkte ist dabei eingeschlossen. Die CE-Kennzeichnung zeigt den Behörden (und nur für diese ist die Kennzeichnung bestimmt) die Übereinstimmung des Produkts mit allen anzuwendenden ichtlinien, soweit sie die CE-Kennzeichnung fordern.
Nun müsste ich der Vollständigkeit halber aus o.g. DIN zitieren. Ich habe sie aber nicht und sie ist auch nicht öffentlich zugänglich.In DIN EN 62471 sind die folgenden Risikogruppen definiert:
• Freie Gruppe (Risikogruppe 0 – RG 0):
Die Lampe bzw. Leuchte stellt keine fotobiologische
Gefährdung dar.
• Geringes Risiko (Risikogruppe 1 – RG 1):
Die Lampe bzw. Leuchte stellt aufgrund von
normalen Verhalten des Nutzers im Gebrauch keine
Gefährdung dar.
• Mittleres Risiko (Risikogruppe 2 – RG 2):
Die Lampe bzw. Leuchte stellt aufgrund von
Abwend-Reaktionen von hellen Lichtquellen oder
durch thermisches Unbehagen keine Gefährdung
dar.
• Hohes Risiko (Risikogruppe 3 – RG 3):
Die Lampe bzw. Leuchte stellt sogar für flüchtige
oder kurzzeitige Bestrahlung eine Gefährdung dar.
Für Risikogruppe 3gilt, dass bereits ein sehr kurzer, zufälliger Blick zu einer akuten Schädigung führen kann. Der natürliche Reflex ist dann nicht schnell genug, um das Auge zu schützen. Es gibt allerdings keine LED Lichtquellen, die der Risikogruppe 3 zuzuordnen wären. Bei der Messung nach dem 500 Lux-Kriterium fallen alle LED für die Allgemeinbeleuchtung in die geringen Risikogruppen 0 oder 1. Wie auch in einer französischen Studie durch ANSES (agence nationale de sécurité sanitaire de l‘alimentation, de l‘environnement et du travail) im Oktober 2010 bestätigt wurde, gilt dies selbst für kaltweiße Hochleistungs-Einzel-LED.
Hiermit wird (auch hier in Beiträgen im Forum) von "Profis" sehr "blauäugig " umgegangen. Dies ist nicht witzig, da es um die Gesundheit von Menschen geht. Vlt. wäre hier der Ansatz "Einfach mal die Klappe halten, wenn man keine Ahnung hat" der Sache dienlicher.
Zusammengefasst müssen wir einfach hoffen, dass es keinen Hersteller gibt, der eine Hochleistungs-LED der RG3 entwickelt, in einen Scheinwerfer für allgemeine Beleuchtung einbaut und diesen zu marktfähigen Preisen anbietet (und dabei auch noch durch Insolvenz wirtschaftlicher Sanktionen entgeht). Und das kein Mitarbeiter im medizinischen Bereich oder der Chipfertigungsindustrie heimlich ein solches Beleuchtungsmodul auf Arbeit klaut und es im örtlichen Jugendhaus verbastelt. Schließlich wurden die von Ihrem Arbeitgeber in der jährlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschrift unterrichtet.
dennoch darf man zur Zeit davon ausgehen, dass es keine akute Gefahr darstellt.
Na, wenn du das bezweifelst und keine akute Gefahr siehst, wird da wohl nichts dran sein und wir müssen uns alle keine Sorgen machen.Vom photochemischen Standpunkt aus betrachtet ist der Energieeintrag bei diesen Wellenlängen nicht so groß, als dass es zu einer signifikanten Bildung von freien Radikalen kommen kann, welche ja dann letztendlich für den Schaden sorgen würden. Der Wirkungsquerschnitt dürfe einfach viel zu gering sein. Vor allem in den angegeben Zeiten bezweifle ich das sehr.
Die VBG warnt vor dieser Gefahr in ihren Informationsbroschüren, die sie "in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure und Lichttechnik von ARD, ZDF.medienakademie, ARTE, Bavaria, BR, DR, DW, HR, IRT, MDR, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, RTL, SF, SR, SRG SSR, Studio Hamburg, SWR, WDR und ZDF" erarbeitet hat. Alle professionellen Verbände beschäftigt dieses Thema; es gibt Vorträge auf der PL&S/Musikmesse.Ich sehe darin eher den Versuch einer Manipulation um sich Gehör zu verschaffen
Ja, und diese Linsensysteme sind im Normalfall stark bündelnd also mindestens Spot- und Beam- Movings. Keiner von uns wird auf die dämliche Idee kommen da hineinzusehen oder die Dinger auf Publikum und/oder Akteure zu richten da man davon stark geblendet wird. Ein Follower fällt auch unter die Kategorie doch ist bei dem die (doch recht grosse) Entfernung das ausschlaggebende." Ein LED-Scheinwerfer hat üblicherweise nur sehr geringe IR- und UV-Strahlungsanteile, allerdings kann es bei weißen und blauen LEDs zu einer Gefährdung der Netzhaut durch Blaulicht (Blue Light Hazard) kommen. Abhängig von den Abstrahlwinkeln kann es bei entsprechenden Linsensystemen auch in großen Abständen zum Scheinwerfer bereits in relativ kurzer Zeit zu einer Augengefährdung kommen."
Verwechsel bitte nich das Einleuchten mit dem normalen Betrieb."Als Schutz ist hier das Einleuchten über den Schatten oder das Tragen einer Schutzbrille zu empfehlen."
Wie immer.
Wir "hoffen", dass die kriminelle Energie nicht die Oberhand gewinnt.
Aber als Argument "Für" oder "Gegen" ziemlich untauglich.
In Bälde "hoffen" wir auch wieder, dass Feuerwerkskörper F3/F4, von über der Grenze geschmuggelt, wieder nicht allzuviele Finger absprengen ...
Wie machen die das nur ohne in den Knast zu wandern.
Das muß man differnzierter sehen.interessant, mal so ne Geschichte am Rande : Ich musste mal beruflich Laser einsetzen. Vorgesehen waren Laser Klasse 2. Ging aber nicht in Bereichen wo sich Menschen aufhalten, wg der Sicherheitsbestimmungen. Kl2 Laser können Augenschäden verursachen sagten die Sicherheitsexperten und Bestimmungen.
Verrückterweise werden bei den Effektlasern Kl 2 Laser für Beleuchtung von Veranstaltungen angeboten, da sind ja jede Menge Menschen.
Anscheinend schaut man im Veranstaltungsbereich großzügig über die Gefahren hinweg.