"Blue Hazard" - Gefahr von Gesundheitsschäden durch LED-Licht?

Als interessierter Laie, kann ich euch nicht mehr richtig folgen.
Schade....:rolleyes:

Topo :cool:
 
Für die "Laien" jetzt.
Auch den Profis kanns zu viel werden und sie stehen mit Sonnenbrillen auf der Bühne :evil:
(Die Show war aber auch irre für uns im Publikum .. mich wundert jetzt noch, dass bei Run Like Hell niemand einen epileptischen Anfall hatte ...)

 
@topo
Na, dann versuchen wir einmal die "bekennenden" Laien noch ein wenig mit zu nehmen. Ich fasse einfach mal zusammen:

  1. Wir sprechen in diesem Beitrag über die Gefährdung durch Blue Hazard / Blaulichtgefahr bei LED-Scheinwerfern
  2. LEDs geben ihre volle Energie im Vergleich z.B. zu Halogenlicht sehr schmalbandig ab.
  3. Wir sprechen nicht über UV oder IR, dies geht am Thema vorbei; wir sprechen über den sichtbaren Bereich des Lichtes.
  4. Da wir über den sichtbaren Bereich sprechen, ist es eben nicht möglich dieses "Problem" heraus zu filtern, da wir sonst die Farbe des Lichtes verändern würden. Filtern kann man nur die eigenen Augen, z.B. mit einer Schutzbrille, die man beim Einleuchten trägt (wird so von einigen Herstellern im Handbuch beschrieben).
  5. Der Effekt Blue Hazard tritt bei blauen LEDs auf.
  6. Er tritt aber auch bei Weißlicht auf, da dieses entweder aus RGB (also auch mit blau in voller Stärke) oder durch mit Leuchtstoff beschichtete blaue LEDs erzeugt wird, die immer noch einen starken Peak bei blau haben. Es gibt keine weißen LEDs.
  7. Da es sich um sichtbares Licht handelt, trifft dieses auf die Netzhaut auf. Wir reden deshalb nicht über Gefahren für Haut oder Pupillen.
  8. Auf der Netzhaut kann es zu irreparablen Zerstörungen kommen, die man im Gegensatz zu Laser nicht direkt bemerkt. Hier kann es durchaus 12 Stunden dauern, bis das Problem auftaucht.
  9. Die Zeiten, nach denen ein Schaden auftritt sind sehr kurz und liegen im Sekundenbereich!
  10. Es handelt sich nicht um Theorien von Panikmachern! Die Gefahr ist erkannt und von Berufsgenossenschaft, dem DIN, der EU und in Vorschriften der Arbeitssicherheit beschrieben. Es gibt entsprechende Vorschriften, was Hersteller zu tun haben, wie Mitarbeiter zu schulen sind und auf was bei Nutzung zu achten ist.
  11. Hiermit wird (auch hier in Beiträgen im Forum) von "Profis" sehr "blauäugig :)" umgegangen. Dies ist nicht witzig, da es um die Gesundheit von Menschen geht. Vlt. wäre hier der Ansatz "Einfach mal die Klappe halten, wenn man keine Ahnung hat" der Sache dienlicher.
  12. Wenn man nach einer Studie der Uni Illmenau auch noch dem Ansatz folgt, dass diese Gefahr nicht nur beim direkten Hineinschauen in den Scheinwerfer auftritt, sondern im kompletten Sichtbereich (man spricht hier von ca. 70 Grad), dann verschärft sich die Gefahr entsprechend.
 
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@bwc: Hab doch bitte mal die Freundlichlkeit uns den Namen der von Die angesprochenen Studie von Prof. Schierz zu verraten. Auf der Seite der TU Ilmenau[1] finden sich zwar ein paar aber vom Namen her bezieht sich keine auf den Blue Hazard. Googelt man ein wenig findet man allerdings eine Stellungnahme der VBG[2] nach der es bei der Studie um Bildschirme ging. Wenn alles so genau geregelt ist warum stehen dann auf jeder Bühne (auch für den Zuschauer sichtbar, sonst wärs ja Schwachsinn) LED-Lampen die nun mal auch Blau abstrahlen?

[1] https://www.tu-ilmenau.de/lichttechnik/publikationen/
[2] http://www.dguv.de/medien/fb-verwaltung/documents/stellungn_led.pdf
 
Technische Universität Ilmenau, Univ.-Prof. Dr. sc. nat. habil. Christoph Schierz, Fachgebietsleiter
30. November 2016

Fachexpertise zum Thema: Winkelabhängige Netzhautbelastung durch die Strahlung von Bühnenscheinwerfern

Ziel dieser Arbeit ist festzustellen, ob Bühnen- oder Studioscheinwerfer, die sich nicht in Blickrichtung befinden, zur Vermeidung von Blaulichtschäden der Netzhaut eine andere Bewertung erfordern, als bei direktem Blick in den Scheinwerfer. Gesucht ist somit die Abhängigkeit der Netzhautbestrahlungsstärke vom Lichteinfallswinkel bezogen auf die Blickrichtung. Es handelt sich um eine Analyse im Auftrag der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG).

Ergebnis: die relative Netzhautbestrahlungsstärke ist in einem Bereich von 0 bis 70 Grad etwa gleich

LED-Scheinwerfer müssen daher in jedem Winkel innerhalb des Gesichtsfelds bezüglich Blaulichtschädigung genauso bewertet werden, wie für direkten Blick in den Scheinwerfer. Mit dieser Winkelunabhängigkeit unterscheidet sich die Blaulichtschädigung von der psychologischen oder physiologischen Blendung, welche mit zunehmendem Einfallswinkel geringer wird. Die Blendwirkung ist daher ein unzuverlässiges Maß zur Abschätzung der Blaulichtschädigung.



Wenn alles so genau geregelt ist warum stehen dann auf jeder Bühne (auch für den Zuschauer sichtbar, sonst wärs ja Schwachsinn) LED-Lampen die nun mal auch Blau abstrahlen?

Das ist ja genau das Problem! Nein, nicht auf jeder Bühne. Es gibt mittlerweile Bühnen und Studios, die die Problematik erkannt haben.
 
OK, da findet man sogar was[1]. Allerdings wird schon in der Einleitung gesagt dass es dafür mittlerweile reichlich Vorschriften gibt(IEC,CEN, EU-Richtlinien). Wenn ich jetzt nicht ganz schief liege dann dürfen Lampen die diese Richtlinien nicht einhalten nicht so einfach importiert werden. Klar steht auch drin dass die Anzahl der Lampen das Risiko durchaus erhöhen kann aber Hersteller/Importeure und Techniker die solche Mengen einsetzten werden (hoffentlich) wissen was sie tun. Für "Kleinere" Bühnen seh ich da nicht wirklich eine Gefahr.

[1] https://books.google.de/books?id=OxZRDQAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false
 
Wenn ich jetzt nicht ganz schief liege dann dürfen Lampen die diese Richtlinien nicht einhalten nicht so einfach importiert werden.
Keine der Richtlinien verbietet etwas. Die Geräte müssen nur entsprechend gekennzeichnet sein. Daran mangelt es allerdings erheblich; es geht nicht nur um importierte Geräte.

aber Hersteller/Importeure und Techniker die solche Mengen einsetzten werden (hoffentlich) wissen was sie tun.
Der Glaube stirbt zuletzt. Gibt es jemand im Forum, der schon mal an einer Unterrichtung über die Gefahren beim Einsatz der verwendeten LED-Scheinwerfer teilgenommen hat? Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dies regelmäßig zu tun.


Für "Kleinere" Bühnen seh ich da nicht wirklich eine Gefahr.
Es kommt auf die Beleuchtungsstärke an, die auf das Gesicht trifft. Egal ob große oder kleine Bühne. Kleine Bühne bedeutet auch kurze Entfernung und damit höhere Beleuchtungsstärke.

Es gibt eine Faustformel: unter 1000lux bei Weißlicht 6500K besteht keine Gefahr, bei 3200K (Halogenweiß) unter 1600lux.
(Zur Orientierung: Das entspricht der Beleuchtungsstärke eines 1200Watt Halogenscheinwerfers aus ca. 15m Entfernung.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Endlich gibt es wieder eine echte Sau, die es lohnt sie durch das Dorf zu jagen.

@bwc: Wer mit so viel Fachwissen oder zumindest Fachwörtern auftrumpfen kann, dabei aber nie gelernt hat, Thesen hinreichend zu belegt, dem wird nicht geglaubt. Die großen Physiker vor dir mussten das alle erfahren (wobei die teilweise belegen konnten. Nur nicht nach "anerkannten" jeweils aktuellem Wissensstand.
Wer dann noch aus Fachliteratur ohne Quelle zitiert, der macht sich auch noch...ich sag mal angreifbar. Wollen ja nicht direkt den Teufel an die Wand malen.

Zurück zum Thema. Ich vergreife mich mal an deiner Quellenlosen Behauptung:
Messung der Uni Illmenau: LED Par mit 200Watt, ab 200sec gesundheitsgefährdend, und das bei einer Entfernung von 5m.
Jetzt nimm dir mal einen solchen LED-Strahler, setze dich in 5m Entfernung davor, ziehe ihn auf 100% und schau hinein. Was passiert?

-> Okay ich gebe es zu, ich weigere mich, das folgende nachzuweisen. Da regt sich in mir der gesunde Menschenverstand, der aufgrund seines durch die Bevölkerung divergierenden Maßes nicht in den Unfallvorschriften zu finden ist. Und der sagt mir zweierleih. Meine Augen werden zu schmerzen beginnen.
Entweder
- ich schaue weg bzw. schließe meine Augen
oder
- ich zwingen die Augen weiterhin zur Folter und die helfen sich naturgegeben selbst und beginnen zu tränen. Die Tränen erzeugen eine natürliche Schutzschicht, einfallendes Licht wird reflektiert. Wer es nicht glauben möge, dem sei nahegelegt, beim nächsten Filmdrama die Augen einfach nicht auszuwischen und den Versuch zu starten, weiterhin auf den Fernseher zu sehen.

Das menschliche Unterbewusstsein regelt also für dich, was du versuchst per Gesetz zu unterbinden (vermute ich zumindest).


Noch ein kleiner Seitenschwenk über o.g. Regelungen:

In Deutschland (Europa) in Verkehr gebrachte Produkte sind vom Hersteller oder vom Importeur mit einem CE Kennzeichen zu versehen. Mit dieser Kennzeichnung gibt er die Versicherung ab, ein Produkt nach allen Regeln und Gesetzen entwickelt und in Verkehr gebracht zu haben.
Um mit gutem Beispiel voran zu gehen, belege ich einmal mit öffentlich zugänglichen Quellen:
https://www.licht.de/fileadmin/Publ...ften/1410_ZVEI_Fotobiologische_Sicherheit.pdf
Absatz 3.1
Elektrische Betriebsmittel dürfen in der EU nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn die grundlegenden Anforderungen der anzuwendenden europäischen Richtlinien (umgesetzt in nationale Gesetze) eingehalten werden. Die fotobiologische Sicherheit der Produkte ist dabei eingeschlossen. Die CE-Kennzeichnung zeigt den Behörden (und nur für diese ist die Kennzeichnung bestimmt) die Übereinstimmung des Produkts mit allen anzuwendenden ichtlinien, soweit sie die CE-Kennzeichnung fordern.

Oben beschriebenes Phänomen gilt also bis zur Risiko-Gruppe (RG) 2
https://www.licht.de/fileadmin/Publ...ften/1410_ZVEI_Fotobiologische_Sicherheit.pdf
Abschnitt 5 Seite 8
In DIN EN 62471 sind die folgenden Risikogruppen definiert:
• Freie Gruppe (Risikogruppe 0 – RG 0):
Die Lampe bzw. Leuchte stellt keine fotobiologische
Gefährdung dar.
• Geringes Risiko (Risikogruppe 1 – RG 1):
Die Lampe bzw. Leuchte stellt aufgrund von
normalen Verhalten des Nutzers im Gebrauch keine
Gefährdung dar.
• Mittleres Risiko (Risikogruppe 2 – RG 2):
Die Lampe bzw. Leuchte stellt aufgrund von
Abwend-Reaktionen von hellen Lichtquellen oder
durch thermisches Unbehagen keine Gefährdung
dar.
• Hohes Risiko (Risikogruppe 3 – RG 3):
Die Lampe bzw. Leuchte stellt sogar für flüchtige
oder kurzzeitige Bestrahlung eine Gefährdung dar.
Nun müsste ich der Vollständigkeit halber aus o.g. DIN zitieren. Ich habe sie aber nicht und sie ist auch nicht öffentlich zugänglich.
Also bleibt mir nur, nach vertrauenswürdigen Alternativen zu suchen oder zu hoffen, dass du die DIN vorliegen hast und zitieren kannst.
Ich lege mal diese Aussage vor und empfehle die im Artikel befindliche Grafik (Stichwort Sonne):
Für Risikogruppe 3gilt, dass bereits ein sehr kurzer, zufälliger Blick zu einer akuten Schädigung führen kann. Der natürliche Reflex ist dann nicht schnell genug, um das Auge zu schützen. Es gibt allerdings keine LED Lichtquellen, die der Risikogruppe 3 zuzuordnen wären. Bei der Messung nach dem 500 Lux-Kriterium fallen alle LED für die Allgemeinbeleuchtung in die geringen Risikogruppen 0 oder 1. Wie auch in einer französischen Studie durch ANSES (agence nationale de sécurité sanitaire de l‘alimentation, de l‘environnement et du travail) im Oktober 2010 bestätigt wurde, gilt dies selbst für kaltweiße Hochleistungs-Einzel-LED.

Zusammengefasst müssen wir einfach hoffen, dass es keinen Hersteller gibt, der eine Hochleistungs-LED der RG3 entwickelt, in einen Scheinwerfer für allgemeine Beleuchtung einbaut und diesen zu marktfähigen Preisen anbietet (und dabei auch noch durch Insolvenz wirtschaftlicher Sanktionen entgeht). Und das kein Mitarbeiter im medizinischen Bereich oder der Chipfertigungsindustrie heimlich ein solches Beleuchtungsmodul auf Arbeit klaut und es im örtlichen Jugendhaus verbastelt. Schließlich wurden die von Ihrem Arbeitgeber in der jährlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschrift unterrichtet.
 
Hiermit wird (auch hier in Beiträgen im Forum) von "Profis" sehr "blauäugig :)" umgegangen. Dies ist nicht witzig, da es um die Gesundheit von Menschen geht. Vlt. wäre hier der Ansatz "Einfach mal die Klappe halten, wenn man keine Ahnung hat" der Sache dienlicher.
 
Zusammengefasst müssen wir einfach hoffen, dass es keinen Hersteller gibt, der eine Hochleistungs-LED der RG3 entwickelt, in einen Scheinwerfer für allgemeine Beleuchtung einbaut und diesen zu marktfähigen Preisen anbietet (und dabei auch noch durch Insolvenz wirtschaftlicher Sanktionen entgeht). Und das kein Mitarbeiter im medizinischen Bereich oder der Chipfertigungsindustrie heimlich ein solches Beleuchtungsmodul auf Arbeit klaut und es im örtlichen Jugendhaus verbastelt. Schließlich wurden die von Ihrem Arbeitgeber in der jährlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschrift unterrichtet.
:gruebel:
Wie immer.
Wir "hoffen", dass die kriminelle Energie nicht die Oberhand gewinnt.
Aber als Argument "Für" oder "Gegen" ziemlich untauglich.

In Bälde "hoffen" wir auch wieder, dass Feuerwerkskörper F3/F4, von über der Grenze geschmuggelt, wieder nicht allzuviele Finger absprengen ...
 
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Kollegen, das ist doch so was von irrelevant für die Praxis und hat mehr oder weniger nur akademischen Nutzwert, so dass sich die sich damit befassenden Personen sich gegenseitig die Köpfe einschlagen.

EAN Codes welche die eletrkischen Schwingungen stören
Wasseradern
LaKtoseintoleranz
Allergene
Grippeviren/Grippeimpfung
Elektrosmog
Fliegen (Transatlantik)
Sonnenbrand
hohe Lautstärkepegel/Walkman
Blue Hazard
und und und

Alles Dinge die mir so was von irgendwo vorbeigehen, da diese "Probleme" zum einen hausgemacht sind oder so was neben der Spur sind, dass man ihnen nicht wirklich Beachtung schenken sollte/darf.

Wenn das Blue Hazard so gefährlich sein sollte, dann frage ich mich wieso die Evolution nicht schon dafür gesorgt hat, da die Sonne als natürliche Strahlungsquelle ja auch eine Unmenge an blauem Spektralanteil hat, der durchaus um Faktor x höher ist, als bei einer dusseligen blauen LED, dass diese Anteile ausgefiltert werden oder man resistenter wird. Jeder Grppevirus passt sich an, Bakterien werden Antibiotika resistent, durch falsche Ernährung und Umweltgifte erhöht sich die Gefahr allergisch zu reagieren.

Ich sehe diesen "Zauber" in der Ecke von Elektrosmog. Ja, es hat Auswirkungen und wir kennen nicht die Langzeitwirkungen, dennoch darf man zur Zeit davon ausgehen, dass es keine akute Gefahr darstellt. Ich sehe darin eher den Versuch einer Manipulation um sich Gehör zu verschaffen, vor allem weil ja nirgendwo eine Alternative vorgeschlagen wird oder habe ich etwas übersehen?

Vom photochemischen Standpunkt aus betrachtet ist der Energieeintrag bei diesen Wellenlängen nicht so groß, als dass es zu einer signifikanten Bildung von freien Radikalen kommen kann, welche ja dann letztendlich für den Schaden sorgen würden. Der Wirkungsquerschnitt dürfe einfach viel zu gering sein. Vor allem in den angegeben Zeiten bezweifle ich das sehr.

Unabhängig davon: Das ist ein sehr schönes Thema welches mehr als nur polarisiert und es gibt wohl eindeutige Lager pro / contra.
 
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dennoch darf man zur Zeit davon ausgehen, dass es keine akute Gefahr darstellt.

Vom photochemischen Standpunkt aus betrachtet ist der Energieeintrag bei diesen Wellenlängen nicht so groß, als dass es zu einer signifikanten Bildung von freien Radikalen kommen kann, welche ja dann letztendlich für den Schaden sorgen würden. Der Wirkungsquerschnitt dürfe einfach viel zu gering sein. Vor allem in den angegeben Zeiten bezweifle ich das sehr.
Na, wenn du das bezweifelst und keine akute Gefahr siehst, wird da wohl nichts dran sein und wir müssen uns alle keine Sorgen machen.

Ich sehe darin eher den Versuch einer Manipulation um sich Gehör zu verschaffen
Die VBG warnt vor dieser Gefahr
in ihren Informationsbroschüren, die sie "in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure und Lichttechnik von ARD, ZDF.medienakademie, ARTE, Bavaria, BR, DR, DW, HR, IRT, MDR, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, RTL, SF, SR, SRG SSR, Studio Hamburg, SWR, WDR und ZDF" erarbeitet hat. Alle professionellen Verbände beschäftigt dieses Thema; es gibt Vorträge auf der PL&S/Musikmesse.

In der Broschüre "Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Scheinwerfer" aus dem Jahre 2015 gibt es eine spezielle Ergänzung "LED-Scheinwerfer und Blaulichtgefährdung":
" Ein LED-Scheinwerfer hat üblicherweise nur sehr geringe IR- und UV-Strahlungsanteile, allerdings kann es bei weißen und blauen LEDs zu einer Gefährdung der Netzhaut durch Blaulicht (Blue Light Hazard) kommen. Abhängig von den Abstrahlwinkeln kann es bei entsprechenden Linsensystemen auch in großen Abständen zum Scheinwerfer bereits in relativ kurzer Zeit zu einer Augengefährdung kommen."

"Als Schutz ist hier das Einleuchten über den Schatten oder das Tragen einer Schutzbrille zu empfehlen."


Da hätten sie mal besser einen studierten Chemiker, Physiker und Mathematiker wie dich gefragt, dann hätte sich der große Kreis der Sicherheitsingenieure das alles sparen können.


Für mich ist dies mein letzter Beitrag, es wird mir jetzt einfach zu blöd.
 
" Ein LED-Scheinwerfer hat üblicherweise nur sehr geringe IR- und UV-Strahlungsanteile, allerdings kann es bei weißen und blauen LEDs zu einer Gefährdung der Netzhaut durch Blaulicht (Blue Light Hazard) kommen. Abhängig von den Abstrahlwinkeln kann es bei entsprechenden Linsensystemen auch in großen Abständen zum Scheinwerfer bereits in relativ kurzer Zeit zu einer Augengefährdung kommen."
Ja, und diese Linsensysteme sind im Normalfall stark bündelnd also mindestens Spot- und Beam- Movings. Keiner von uns wird auf die dämliche Idee kommen da hineinzusehen oder die Dinger auf Publikum und/oder Akteure zu richten da man davon stark geblendet wird. Ein Follower fällt auch unter die Kategorie doch ist bei dem die (doch recht grosse) Entfernung das ausschlaggebende.
"Als Schutz ist hier das Einleuchten über den Schatten oder das Tragen einer Schutzbrille zu empfehlen."
Verwechsel bitte nich das Einleuchten mit dem normalen Betrieb.

Und trotz des mehrfachen Hinweises noch einmal: Bitte verlinke doch mal die von Dir angegebenen Quellen.
 
Grund: Beam und Wash verwechselt
Zuletzt bearbeitet:
:gruebel:
Wie immer.
Wir "hoffen", dass die kriminelle Energie nicht die Oberhand gewinnt.
Aber als Argument "Für" oder "Gegen" ziemlich untauglich.

In Bälde "hoffen" wir auch wieder, dass Feuerwerkskörper F3/F4, von über der Grenze geschmuggelt, wieder nicht allzuviele Finger absprengen ...

Du hast recht. Ironie war hier fehl am Platz.

Übersetung:
Die Gefahr das ein Mitarbeiter aus oben genannten Bereichen eine solche LED entwendet und auf Menschen richtet, ist ähnlich groß wie jene, von einem Atentäte erschossen zu werden und ist aus Sicht der kriminellen Energie gleichzusetzen.

Wer von einem solchen Täter mit blauer LED oder auch z.B. Laserstrahlung mutwillig bestrahlt wird, sollte Strafanzeige wegen Körperverletzung erstatten. (Dies gilt nicht für Scheinwerfer der RG2!)
 
Zwei Sekunden Google + weitere drei Sekunden Wikipedia haben mir gezeigt, dass es dazu offensichtlich auch einen medizinischen Fachbegriff gibt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Photoretinitis

Wer jetzt ganz viel Zeit hat, kann sich ja zur Gänze die weiterführenden Links reinziehen:
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/j.1600-0420.2005.00627.x/full
http://iovs.arvojournals.org/article.aspx?articleid=2164793

Mache ich vielleicht irgendwann mal, heute jedenfalls nicht mehr.

Mir reicht das Durchlesen sämtlicher Thesen aus dem Thread und kurz den Grips anstrengen soweit, dass ich der Meinung bin, einen für mich erträglichen Standpunkt zu der Sache gefunden zu haben.

Wie immer gilt: Die Dosis macht das Gift. Ich streite nicht ab, nein, ich bin sogar überzeugt, dass ich irgendwelche Augenschäden erleide, wenn ich jetzt ins Lager fahre, mir einen x-beliebigen LED-PAR nehme, Blau voll aufreiße und da eine Minute angestrengt reinglotze (falls ich das überhaupt aushalte). Ich bin aber ebenfalls relativ überzeugt, dass ich diese Schäden auch bei Grün erleide. Auch wenn ich den LED-PAR wegräume, 50cm weiter eine 1kW Halogen-Stufe aus dem Regal nehme und selbiges durchführe, wird mich dieses Schicksal vermutlich ereilen. Moral von der Geschicht: Der Herrgott hat dem Menschen ja Gottseidank so viel Hirn mitgegeben, dass er in der Regel von Haus aus schon wenig Freude dran hat, permanent in gleißende Lichtquellen zu glotzen. Durch gewisse Sachen wie tränende Augen wird das dann noch untermauert.

Bei einer blauen LED kommt mit Sicherheit kein Spektralbereich raus, den das Universum vorher noch nie gesehen hat. Derjenige, der auf die Idee kam, mit LEDs Licht zu erzeugen, hat zwar ohne Frage den Beleuchtungssektor revolutioniert, aber gewiss nicht die Physik neu erfunden. Wahrscheinlich böllert ein oller 4kW Feld-Wald-Wiesen-HMI in genau diesem Bereich "nebenher" ein vielfaches raus. Müssen jetzt alle Schauspieler, die seit Jahren auf großen Theaterbühnen stehen, im Alter um ihr Augenlicht fürchten?

Außerdem wurde davon gesprochen, dass die Gefahr nicht von UV-Anteilen, sondern von Spektren im Bereich des sichtbaren Lichts ausgeht (Post #23, These 3). Das muss man mir jetzt aber mal mit physikalischen Größen fundiert erklären, weil ab da steig ich endgültig nicht mehr durch (ganz ernst gemeint jetzt). Warum ist jetzt blaues LED-Licht, das sich nur in einem sehr engen Spektralbereich bewegt, schädlicher, als das gleiche blaue Licht der gleichen Intensität, welches von einem Halogenscheinwerfer kommt, und mittels Farbfilter auf eben dieses Spektrum begrenzt wird, bzw. anscheinend sogar noch schädlicher als der Halogenscheinwerfer ohne Filter mit einem viel größeren Spektrum? Wie wird dem Licht mitgeteilt, dass es aus einem LED-Scheinwerfer kommt und jetzt schädlich zu sein hat?

Der Thead hier nimmt teilweise Tendenzen an in die Richtung: Leute! Geht nirgends mehr hin, wo LED-Scheinwerfer im Einsatz sind, weil da kann ja blaues Licht rauskommen, und das ist gefährlicher als alles andere was jemals im Lichtspektrum irgendwie gefährlich war. Das ist ungefähr genau so, wie wenn ich sage: Ich geh jetzt auf kein Konzert mehr, weil da mit Lautsprechern gearbeitet wird, welche bis zu 130dB wiedergeben können. Ja richtig, deswegen gibt da aber trotzdem keiner 2 Stunden lang 4kHz Sinus Dauerfeuer mit vollem Pegel auf die Ohren der Zuschauer, sondern da wird Musik gemacht. Mit Dynamik und mit Pausen. Eben deshalb gibt es sowas wie den LAeq-Wert, nicht ohne Grund wird der für Messungen bzw. gesetzliche Grenzwerte herangezogen und eben nicht LCpeak, weil sonst könnte man bald kein einziges Konzert mehr veranstalten. Da kreischt ja schon das Publikum lauter.

Und wer sich wegen des LED-Lichts Sorgen macht, der kann ja gern eine entsprechende Brille aufsetzen (das meine ich jetzt ganz ohne Sarkasmus!), genauso wie ich auch oft genug der einzige mit Gehörschutz unter 100 Konzertbesuchern bin. Da hat halt jeder eine andere Gefahreneinschätzung. Ich kenne genug Leute, die jedes Wochenende "ohne" auf irgendein Metalkonzert gehen und besser hören als ich, also funktioniert das wohl auch so. Für mich ist es "mit" halt trotzdem sicherer.
 
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interessant, mal so ne Geschichte am Rande : Ich musste mal beruflich Laser einsetzen. Vorgesehen waren Laser Klasse 2. Ging aber nicht in Bereichen wo sich Menschen aufhalten, wg der Sicherheitsbestimmungen. Kl2 Laser können Augenschäden verursachen sagten die Sicherheitsexperten und Bestimmungen.
Verrückterweise werden bei den Effektlasern Kl 2 Laser für Beleuchtung von Veranstaltungen angeboten, da sind ja jede Menge Menschen.
Anscheinend schaut man im Veranstaltungsbereich großzügig über die Gefahren hinweg.
 
Es werden sogar Laser der Klasse 3 und 4 eingesetzt. Wie machen die das nur ohne in den Knast zu wandern. :weird:
 
Wie machen die das nur ohne in den Knast zu wandern.

das ist wie bei allen neuen Techniken, irgendwann kommt es zu teuren Schadenersatzprozessen. erregt mediale Aufmerksamkeit und kommt zu verboten.
 
interessant, mal so ne Geschichte am Rande : Ich musste mal beruflich Laser einsetzen. Vorgesehen waren Laser Klasse 2. Ging aber nicht in Bereichen wo sich Menschen aufhalten, wg der Sicherheitsbestimmungen. Kl2 Laser können Augenschäden verursachen sagten die Sicherheitsexperten und Bestimmungen.
Verrückterweise werden bei den Effektlasern Kl 2 Laser für Beleuchtung von Veranstaltungen angeboten, da sind ja jede Menge Menschen.
Anscheinend schaut man im Veranstaltungsbereich großzügig über die Gefahren hinweg.
Das muß man differnzierter sehen.
Unter bestimmten Vorraussetzungen darf man Laser in der Veranstaltungstechnik einsetzen. Die Vorraussetzungen sind durch Sicherheitsbestimmungen geregellt. Damit die auch eingehalten werden gibt es vorgeschriebene Abnahmen und Laserschutzbeauftragte.
Da sieht kein Profi großzügig über Gefahren hinweg.
Nur weil man einen Laser kaufen kann, darf man nicht damit tun, was man will.
Analog vieleicht mit dem Sportschützen, der ja auch mit seiner Waffe nur sehr kontroliert umgehen darf.
Dass das manchen egal ist kann man nicht ändern. Sonst gäbe es ja keine Amokläufe.
 
Das unangenhme an der Sache ist ja das die Kl2 Laser ja gerade damit beworben werden das man keine Abnhamen benötigt, keinen Laserschein,nix. Wenn dann solche Laser eingesetzt werden können nachgewiesenermassen Netzhautschäden entstehen. Das scheint mir eine Lücke in den Sicherheitsbestimmungen zu sein. Vielleicht auch nur in Deutschland ? Bei High-Poswer LED Produkten aus den USA für den gewerblichen Bereich entdecke ich in jüngster Zeit immer mehr Warnaufkleber die genau auf diese Netzhautschäden hinweisen.
 

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