Betrugsmasche auf Ebay - Fall:Mesa Boogie Mark V

Wenn er fristgerecht Widerspruch einlegt, ist Mahnbescheid sowieso nichtig. Dann müsst ihr's vor Gericht austragen.
 
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Wie soll das gehen? Ich habe doch nur einen Namen, der auch Fake sein könnte, und Kontodaten...
Aber da frage ich mal bei meiner Rechtsschutz nach.

Das Ganze nennt sich "Gerichtliches Mahnverfahren", Du kannst das entweder über online-mahnantrag.de oder über einen Vordruck regeln, den Du beim Schreibwarenladen erhältst. Du brauchst aber Name und Anschrift des Gegners.

Die Bundesländer haben zentrale Mahngerichte, z.B. Coburg in Bayern. Du musst schauen welches zentrale Mahngericht in Deinem Bundesland ansässig ist.

Den Vordruck schickst Du dort hin und er wird von einem Computer bearbeitet. Eine "sachliche" Prüfung durch ein juristisches Organ bezüglich Deiner Forderung findet nicht statt. Aufgrund Deines Vordruckes wird ein Mahnbescheid an den Gegner geschickt.

Dieser hat dann zwei Wochen Zeit Widerspruch ohne Begründung gegen den Bescheid zu erheben. Ein Formblatt liegt dem Mahnbescheid bei. Sofern Du das Kreuz in Deinem Antrag gesetzt hast, wird ein "streitiges Verfahren", also ein Gerichtsverfahren daraus. Du musst dann eine Klageschrift beim zuständigen Gericht einreichen, nachdem Du von diesem aufgefordert wurdest. Gerichtsstand ist dann in der Regel das Amtsgericht am Wohnsitz des Beklagten, also Deines Gegners. In Klardeutsch, Du hast dann eine Gerichtsverhandlung dort vor Ort;)

Wenn der Gegner dem Mahnbescheid nicht widerspricht, erlässt Dein zentrales Mahngericht einen "Vollstreckungsbescheid" und schickt diesen wiederum zu. Gegen diesen kann man zwei Wochen lang Einspruch erheben. In diesem Fall muss dann aber der Gegner begründen weshalb keine Forderung gegen ihn besteht, aber auch hier kommt wieder das streitige Verfahren.

Sofern der Gegner auch nicht gegen den Vollstreckungsbescheid per Einspruch vorgeht, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und zum "vollstreckbaren Titel". Mit dem Mahnbescheid kannst Du nichts anfangen, erst mit dem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid.

Dieser ist Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, d.h. um per Gerichtsvollzieherauftrag den Gerichtsvollzieher loszuschicken, oder um per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Konten/Arbeitslöhne etc. zu pfänden.

Für das reine Mahnverfahren brauchst Du meiner Meinung nach noch keinen Anwalt, die zuständige Rechtsantragstelle bei Deinem Amtsgericht vor Ort kann Dir auch beim Ausfüllen helfen falls Du Fragen hast. Die macht das auch kostenlos:)

Gruß,

Thorsten
 
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das hat er doch gerade nicht, also Anwalt

Ich habe nur seine Frage nach dem Mahnverfahren beantwortet, sprich die Voraussetzungen und den Ablauf erklärt. Zum Anwalt würde ich nur gehen, sofern die Rechtsschutz übernimmt. Am Ende bleibt er nämlich sonst auch auf diesen Kosten sitzen wenn es dumm läuft.

Aber diese Entscheidungen liegen bei Ihm, ich habe ihm nur das Verfahren erläutert.

Wie ein Anwalt die Daten herausfinden soll ist mir allerdings schleierhaft. Nenn mir doch bitte mal die Gesetzesgrundlage aufgrund derer ein Anwalt andere Möglichkeiten hat als eine Privatperson, mir ist keine bekannt.

Eventuell bekommst Du über ein Strafverfahren/Strafanzeige die Daten, aber sonst fällt mir keine Möglichkeit ein.
 
Eventuell bekommst Du über ein Strafverfahren/Strafanzeige die Daten, aber sonst fällt mir keine Möglichkeit ein.

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eventuell, oder halt auch nicht. Oder so wie bei mir: Anzeige erstattet und nie wieder was gehört. Verbrechen lohnt sich wohl manchmal doch
 
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eventuell, oder halt auch nicht. Oder so wie bei mir: Anzeige erstattet und nie wieder was gehört. Verbrechen lohnt sich wohl manchmal doch

Ja, leider wahr, speziell wenn es Profis sind...
 
Anzeige erstattet und nie wieder was gehört
deswegen sagte ich Anwalt
alles andere ist OT und ne Rechtsberatung machen wir hier nicht
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Verbrechen lohnt sich wohl manchmal doch
nein, man muss es nur alles richtig machen
eine Anzeige bei der Polizei reicht nicht aus und einen Strafantrag bei Gericht kann nur ein Anwalt stellen
 
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nein, man muss es nur alles richtig machen
eine Anzeige bei der Polizei reicht nicht aus und einen Strafantrag bei Gericht kann nur ein Anwalt stellen

schön für dich, dass du so ans Rechtssystem glaubst. Recht haben und recht bekommen... du kennst den Spruch, oder? :great:
 
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eine Anzeige bei der Polizei reicht nicht aus und einen Strafantrag bei Gericht kann nur ein Anwalt stellen

Nein, das kann jeder selbst, siehe hierzu auch § 158 Abs. 2 StPO. Ich höre jetzt an dieser Stelle auf, bevor das ganze noch extrem OT wird, allerdings solltest Du auch aufhören juristisches Halbwissen zu verbreiten, dies dient nur der allgemeinen Verunsicherung.

Für eine rechtliche Beratung sollte der Interessierte aber zu einem Anwalt gehen, da geb ich Dir recht.
 
...juristisches Halbwissen...
...nirgendwo Gesetzte oder Paragraphen erwähnt...
Na na na, nun beruhigt Euch wieder :engel:. Einigen wir uns einfach darauf, dass ein juristisches ins Detail gehen grenzwertig zu unseren Boardregeln ist und wir deshalb lieber nicht einen öffentlichen Streit vom Zaun brechen sollten. Ich denke, der TS kann aus bisher Gesagtem die für ihn ggfs. sinnvollen Essenzen selbst extrahieren ;).

LG Lenny
 
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*edit - siehe #48*

Versuch doch mal an die Presse zu gehen, einfach viele anschreiben, vielleicht macht jemand ja eine Story daraus. Nicht speziell wegen deines Falles, aber vielleicht kannst du etwas recherchieren und ihnen auftischen, dass es oft vorkommt und ebay untätig bleibt. WENN etwas ebay interessiert, ist es ihr vertrauenswürdiges Image. Da kann negative Presse ein Druckmittel sein. Alle Sender, Radiostationen und Zeitungen kontaktieren. Ich würde da nichts unversucht lasse. Zu verlieren hast du nichts.
 
Grund: siehe Edit im Text (grün) - C_Lenny
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  • Gelöscht von C_Lenny
  • Grund: siehe #48
Naja, eBay wird darauf verweisen, dass sie immer ausdrücklich empfehlen Paypal als Zahlungsmittel zu verwenden, wo es den Käuferschutz gibt..
 
Leader
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  • Grund: siehe #48
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