micharockz
Helpful & Friendly User
Dazu gab es auch bereits einige Urteile, wo die Musiker immer gewonnen haben.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/urteile-zu-hausmusik-jetzt-aber-ruhe-1.2231673
Das ist interessant. Die Zimmerlautstärke darf selbstverständlich überschritten werden, man muss ja auch Trompete oder Schlagzeug üben können dürfen. In Ruhezeiten ist Zimmerlautstärke einzuhalten, was du ja tust! Also dürftest du sogar zur Mittagszeit üben.
Wenn denn nur Fakten einen Eindruck bei solch engstirnigen Mitbürgern hinterlassen würde, die darauf pochen, dass das Recht sich ihrem Wunschdenken zu beugen habe...
@Trestor , halte uns mal über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden