Disclaimer: Die folgenden Aussagen sind keine Rechtsberatung und haben keinen generellen Anspruch auf Richtigkeit.
Was ich nicht so recht verstehe, wo ist der Unterschied (rechtlich gesehen) zwischen Hotelzimmer und Wohnung, Urlaub und zu Hause?
Wohnung: Ein generelles Musizierverbot ist mW unzulässig, da Musizieren im Wohn-/Gebrauchsrecht vorgesehen ist. Zeiten können aber im Mietvertrag klar vorgegeben und auch eingeschränkt werden. Gibt es dort keine eindeutige Regelung, muss im Fall eines Rechtsstreits nachträglich eine Einigung getroffen werden.
Hotel: Hier gilt bis auf Weiteres das Hausrecht entsprechend der jeweiligen Hausordnung/AGB. Ein Hotelier kann also durchaus Gäste ablehnen oder rausschmeißen, wenn er seinen Betrieb oder andere Gäste durch ihr Verhalten belästigt sieht.
Meiner Meinung nach ist das auch ganz richtig so. Hotels müssen wettbewerbsfähig sein und die Möglichkeit haben, ein auf eine bestimmte Zielgruppe zugeschnittenes Konzept anzubieten. Der Gast sollte sich halt vorher informieren / die Hausordnung lesen.
Hier mal ein (zufälliges) Beispiel aus einer Hausordnung:
"
Das Hotel ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast des Hauses zu verweisen, falls der Gast (...) andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. ."
"Belästigen und stören" ist natürlich Auslegungssache. Es kommt also wie immer drauf an:
1. Beispiel Adults-Only-Hotels, wo Kinder unter 16 keinen Zutritt haben, obwohl das teilweise mit dem Anti-Diskriminierungsgesetz kollidiert. Dennoch sind gelegentliche Versuche von empörten Eltern, juristisch gegen diese Regel vorzugehen, (bislang) mit Bezug auf das Hausrecht erfolglos geblieben.
2. Bei einem Kinder- und Familienhotel wird es dagegen wenig Sinn machen, sich über Kinderlärm zu beschweren. Oft gehört lautstarke Kinderdisco am Pool zum Hotelangebot.
3. Beim Musikmachen/Singen üben ... tja. Hier ein anderer Auszug aus der gleichen Hausordnung wie oben:
"
(...) berechtigen zur sofortigen Kündigung durch das Hotel, wenn der Gast das Zimmer oder andere Räume des Hotels zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. "
Ob Singen zum vereinbarten Zweck gehört, ist in diesem Fall nicht näher definiert. Bei einem Wellnesshotel zur Entspannung wohl eher nicht. Also würde/könnte das Hotel vermutlich von seinem Hausrecht Gebrauch machen und das Singen untersagen bzw dem Gast kündigen, falls Gäste sich beschweren.
4. Anders mit Sicherheit beim
Hard-Rock-Hotel. Hier wird es kaum Sinn machen, sich über Musik zu beschweren, da dies zum Konzept gehört und damit im Hausrecht verankert ist, sofern anliegende Gebäude nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.
BTW: Auch hier im Musiker-Board gilt das Hausrecht. d.h. wir dürfen Usern den Zugang zum Forum aus ähnlichen Gründen untersagen und haben das auch schon häufig gemacht. Drohungen, juristisch dagegen vorzugehen, gab es schon viele. Tatsächliche Anzeigen mW nicht.