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Gast98808
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Moin zusammen.
Egal wo man auch hinzieht, es gibt immer wieder einen Nachbarn, der sich beschweren muss, obwohl die anderen Nachbarn nichts hören.
Sobald meine ersten "Missklänge" auf meiner Gitarre erklingen, klopft meine Nachbarinn, obwohl selbst fast taub mit irgend einem
Gegenstand auf die Decke......Kürzlich habe ich mit der Frau reden können. Sie meinte: Ich kann nicht mehr in Ruhe Fernsehen, da mein
"Geklimper" nervt.....Darauf wollte ich antworten: Dann machen Sie doch ihren Fernseher lauter, gg.
Obwohl ich nur selten meinen Amp anmache, höchstens 2 mal die Woche, gibt es jedesmal nach ner halben Stunde Stress mit der Frau.
Mein Mitbewohner in unserer WG, neben meinem Musikzimmer findet meine Lautstärke aber immer noch angenehm......Wer kennt so
eine ähnliche Situation ? Bin sehr gespannt.
Info Musizieren......aus ANWALT.DE......(Rechtsanwalt Musizieren)
Nach der Rechtssprechung ist es zulässig und gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch etwa
1 bin 2 Stunden täglich zu musizieren. Ist das Musikinstrument besonders laut und kann
nicht auf Zimmerlautstärke reduziert werden, z.B. Mundharmonika, Akkordeon, oder
handelt es sich um Hausmusik in Gruppen, reduziert sich die Zeit auf 1 Stunde täglich
unter Beachtung der täglichen Ruhezeiten.
Jeder Mieter oder Eigentümer einer Wohnung hat gewisse Beeinträchtigungen seiner Rechte
hinzunehmen. Dies ist durch das Nachbarschaftsrecht ausdrücklich so geregelt.
Dennoch ist nicht jede Einwirkung zu dulden....Das Musizieren in der Wohnung gehört
jedoch zu den gewöhnlichen Gebrauchsrechten des Mieters oder Eigentümers und zählt
zur Ausübung des Persönlichkeitsrechtes, welches auch nicht vor Gerichten überstimmt
werden darf.
Der Bundesgerichtshof hat geklärt, dass zwischen 8-12 Uhr, sowie von 14-20 Uhr, Singen
und Musizieren in den heimischen Wänden auch dann erlaubt ist, wenn es die Nachbarn
hören können....Allerdings gilt dies nicht für jede beliebige Lautstärke, z.B. Proben einer
Rockband in der Nachbarwohnung muss niemand dulden. Allgemein gilt jedoch unbedingt
die Ruhezeiten einzuhalten, unabhängig von der Art der Musik. Die genauen Reglungen der
Ruhezeiten hierzu enthält üblicherweise die Hausordnung.
Gruß & Blues
Franky
Egal wo man auch hinzieht, es gibt immer wieder einen Nachbarn, der sich beschweren muss, obwohl die anderen Nachbarn nichts hören.
Sobald meine ersten "Missklänge" auf meiner Gitarre erklingen, klopft meine Nachbarinn, obwohl selbst fast taub mit irgend einem
Gegenstand auf die Decke......Kürzlich habe ich mit der Frau reden können. Sie meinte: Ich kann nicht mehr in Ruhe Fernsehen, da mein
"Geklimper" nervt.....Darauf wollte ich antworten: Dann machen Sie doch ihren Fernseher lauter, gg.
Obwohl ich nur selten meinen Amp anmache, höchstens 2 mal die Woche, gibt es jedesmal nach ner halben Stunde Stress mit der Frau.
Mein Mitbewohner in unserer WG, neben meinem Musikzimmer findet meine Lautstärke aber immer noch angenehm......Wer kennt so
eine ähnliche Situation ? Bin sehr gespannt.
Info Musizieren......aus ANWALT.DE......(Rechtsanwalt Musizieren)
Nach der Rechtssprechung ist es zulässig und gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch etwa
1 bin 2 Stunden täglich zu musizieren. Ist das Musikinstrument besonders laut und kann
nicht auf Zimmerlautstärke reduziert werden, z.B. Mundharmonika, Akkordeon, oder
handelt es sich um Hausmusik in Gruppen, reduziert sich die Zeit auf 1 Stunde täglich
unter Beachtung der täglichen Ruhezeiten.
Jeder Mieter oder Eigentümer einer Wohnung hat gewisse Beeinträchtigungen seiner Rechte
hinzunehmen. Dies ist durch das Nachbarschaftsrecht ausdrücklich so geregelt.
Dennoch ist nicht jede Einwirkung zu dulden....Das Musizieren in der Wohnung gehört
jedoch zu den gewöhnlichen Gebrauchsrechten des Mieters oder Eigentümers und zählt
zur Ausübung des Persönlichkeitsrechtes, welches auch nicht vor Gerichten überstimmt
werden darf.
Der Bundesgerichtshof hat geklärt, dass zwischen 8-12 Uhr, sowie von 14-20 Uhr, Singen
und Musizieren in den heimischen Wänden auch dann erlaubt ist, wenn es die Nachbarn
hören können....Allerdings gilt dies nicht für jede beliebige Lautstärke, z.B. Proben einer
Rockband in der Nachbarwohnung muss niemand dulden. Allgemein gilt jedoch unbedingt
die Ruhezeiten einzuhalten, unabhängig von der Art der Musik. Die genauen Reglungen der
Ruhezeiten hierzu enthält üblicherweise die Hausordnung.
Gruß & Blues
Franky
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