shadok
Registrierter Benutzer
Beim Thema "Original-Rechnung wg. Garantie" wäre noch zu beachten das der Garantieanspruch mWn nicht immer übertragbar ist. Von daher nicht immer ein Positiv-Argument.
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...Die Originalrechnung ist zwar nice2have, aber Restgewährleistung übernehmen ist leider nicht ... Bei fast allen Musikalienhändlern ist eine Übertragung der Gewährleistungsansprüche in den AGB explizit ausgeschlossen ...
Da es bei Gebrauchtkäufen meines Wissens von Privat keine Gewährleistung gibt, brauche ich doch den ganzen Schriftkram nicht, oder?
Auch ohne Garantie, nicht nur wenn der Verkäufer nett ist. Auch ein UnNetter muss das unkorrekt beschriebene Gebrauchsgut zurück nehmen.
Dass Privatverkäufer keine Mängelgarantie geben müssen ist ein frommer Wunsch der Verkäufer, stimmt aber nicht. Ein so genannter populärer Irrtum.
Ab einer gewissen Summe mache ich es mit Kaufvertrag. Zum einen um sicher zu gehen, das es keine geklaute Ware ist und ich ggfs. einen Nachweis für den Weiterverkauf habe, zum anderen für die Versicherung (wäre blöd wenn 65er 15.000 € Strat geklaut wird und kein Nachweis über den Kaufpreis vorliegt).