Gitarre ins Ausland verkaufen /Paypal

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Doch ist in der Tat tatsächlich generell verboten.

Ich arbeite in der Finanzbranche und auch wir dürfen seit letztem Jahr keine Kopien mehr von Ausweispapieren anfertigen.
 
Doch ist in der Tat tatsächlich generell verboten.

Ich arbeite in der Finanzbranche und auch wir dürfen seit letztem Jahr keine Kopien mehr von Ausweispapieren anfertigen.

Einem Unternehmen der "Finanzbranche" ist es deshalb nicht erlaubt, Personalausweise zu fotokopieren oder einzuscannen und abzuspeichern, weil das in § 14 i. V. m. § 20 II PAuswG so geregelt ist. § 20 II lautet:

„Außer zum elektronischen Identitätsnachweis darf der Ausweis durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen weder zum automatisierten Abruf personenbezogener Daten noch zur automatisierten Speicherung personenbezogener Daten verwendet werden.“

Juristische Personen des Privatrechts dürfen damit keine Scans oder Kopien von Personalausweisen anfertigen. Bis hierhin unstreitig. Das ist aber kein Beleg für das Vorliegen eines abstrakt-generellen Verbots, welches jedermann zu jeder Zeit zu jedem Zweck die Anfertigung von Kopien von Personalausweisen untersagt.
 
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