Ein guter Rat, lass die Finger davon. Bei PP kannst du als VK genau so über den Tisch gezogen werden wie wenn er dir einen Scheck schickt.
Nicht so ganz ... Lest doch mal wie PayPal wirklich funktioniert, bzw. setzt euch mal richtig mit PayPal auseinander, bevor ihr mit Halbwahrheiten um euch werft ...
Der Käuferschutz in PayPal funktioniert so: wenn der Käufer sich beschwert, dass zum beispiel der versendete Artikel nicht der Beschreibung entspricht oder ähnliches, kann er das Geld zurückfodern. Dies geschieht aber nicht automatisch. Erstmal muss er den Vorfall bei PayPal melden. PayPal überprüft dann den Artikel (anhand Fotos etc) und setzt sich mit dem Verkäufer in Verbindung, um Kontakt mit dem Käufer aufzunehmen und eine Einigung zu erzielen (z.B. dass das Geld zurück geht samt Versandkosten, sobald die Ware wieder beim Käufer eingegangen ist). Sollten sich beide Parteien nicht einigen können, dann kann nach einer abgelaufenen Frist von 20 Tagen PayPal durch den Käufer beauftragt werden eine Einigung in seinem Namen zu erzielen.
Es entsteht also kein Nachteil für den Verkäufer (warum glaubt ihr bieten endlos viele Firmen und versandhäuser ebenfalls die PayPal Zahlung an?), da der Käufer nicht wie bei einem Scheck einfach die Zahlung zurückziehen kann.
Zum Käuferschutz gibt es auch den Verkäuferschutz, der im allgemeinen auch seitens PayPal die rechte und Interessen des Verkäufers wahrt. Auch hier kann PayPal im Auftrag des Verkäufers handeln.
Von daher ist PayPal extrem sicher! Sogar sicher als eine Überweisung, die evtl. eine Bank mangels Deckung wieder zurückholen könnte. Außerdem agiert PayPal nach internationalem Handelsrecht wohingegen bei einem Scheck oder einer Überweisung immer das Bankenrecht der jeweiligen Länder greift, wobei das auch zum nachteil für eine der beiden Parteien zum Nachteil gereichen kann (nicht muss!). Bei internationalem Zahlungsverkehr ist PayPal eigentlich das sicherste was man machen kann ...
Man sollte natürlic, um sich selbst abzusichern als Privatverkäufer (als Händler geht das leider nicht so einfach), Versandbelege aufbewahren und eine Menge Fotos der Ware vor dem Versand machen, evtl. sogar mit Fotos dokumentieren wie die Ware verpackt wurde etc. Außerdem sollte man defintiv (da es sich um einen Privatverkauf handelt) auch in der Verkaufsannonce vermerken, dass man für evtl. Transportschäden nicht aufkommt und eine Selbstabholung bevorzugt wird. Damit bleibt das Risiko beim Käufer, dass wenn er sich die Ware zusenden lässt, man als Verkäufer für Transportschäden nicht haftbar gemacht werden kann.