ambee
Mod Emeritus
- Zuletzt hier
- 09.10.22
- Registriert
- 20.03.06
- Beiträge
- 3.727
- Kekse
- 24.702
Man hat immer die Rechte, für die man die Lizenz erworben hat bzw. die im Vertrag stehen.
Wenn man von der GEMA die Lizenz erwirbt, das Werk auf der eigenen Webseite wiederzugeben, dann hat man die Erlaubnis, das Werk auf der eigenen Seite wiederzugeben.
Dafür gibt es sogar einen eigenen Tarif: https://www.gema.de/musiknutzer/musik-lizenzieren/musik-auf-webseiten
Was M-Zee meinte ist, die Verbindung des musikalsichen Werks mit Film, die sog. Synchronrechte oder Sync Rights. Sich aber selbst beim Gitarrespielen zu filmen, verletzt diese Rechte noch lange nicht, da muss schon ein gewisser Grad an kreativer Schöpfung enthalten sein, die sog. Schöpfungshöhe, siehe auch hier: https://www.musiker-board.de/threads/sync-rights.537033/
Wenn man von der GEMA die Lizenz erwirbt, das Werk auf der eigenen Webseite wiederzugeben, dann hat man die Erlaubnis, das Werk auf der eigenen Seite wiederzugeben.
Dafür gibt es sogar einen eigenen Tarif: https://www.gema.de/musiknutzer/musik-lizenzieren/musik-auf-webseiten
Was M-Zee meinte ist, die Verbindung des musikalsichen Werks mit Film, die sog. Synchronrechte oder Sync Rights. Sich aber selbst beim Gitarrespielen zu filmen, verletzt diese Rechte noch lange nicht, da muss schon ein gewisser Grad an kreativer Schöpfung enthalten sein, die sog. Schöpfungshöhe, siehe auch hier: https://www.musiker-board.de/threads/sync-rights.537033/