• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Hörproben auf Internetseite - GEMA

  • Ersteller neuling5555
  • Erstellt am
Man hat immer die Rechte, für die man die Lizenz erworben hat bzw. die im Vertrag stehen.

Wenn man von der GEMA die Lizenz erwirbt, das Werk auf der eigenen Webseite wiederzugeben, dann hat man die Erlaubnis, das Werk auf der eigenen Seite wiederzugeben.
Dafür gibt es sogar einen eigenen Tarif: https://www.gema.de/musiknutzer/musik-lizenzieren/musik-auf-webseiten

Was M-Zee meinte ist, die Verbindung des musikalsichen Werks mit Film, die sog. Synchronrechte oder Sync Rights. Sich aber selbst beim Gitarrespielen zu filmen, verletzt diese Rechte noch lange nicht, da muss schon ein gewisser Grad an kreativer Schöpfung enthalten sein, die sog. Schöpfungshöhe, siehe auch hier: https://www.musiker-board.de/threads/sync-rights.537033/
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Man hat immer die Rechte, für die man die Lizenz erworben hat bzw. die im Vertrag stehen.

Wenn man von der GEMA die Lizenz erwirbt, das Werk auf der eigenen Webseite wiederzugeben, dann hat man die Erlaubnis, das Werk auf der eigenen Seite wiederzugeben.
Dafür gibt es sogar einen eigenen Tarif: https://www.gema.de/musiknutzer/musik-lizenzieren/musik-auf-webseiten

Was M-Zee meinte ist, die Verbindung des musikalsichen Werks mit Film, die sog. Synchronrechte oder Sync Rights. Sich aber selbst beim Gitarrespielen zu filmen, verletzt diese Rechte noch lange nicht, da muss schon ein gewisser Grad an kreativer Schöpfung enthalten sein, die sog. Schöpfungshöhe, siehe auch hier: https://www.musiker-board.de/threads/sync-rights.537033/

Genau um diesen Tarif geht es. Die Musik auf der privaten Homepage abspielen zu dürfen. Nicht mehr und nicht weniger. Keine Videos und auch keine Veränderungen des Songs bis zur Unkentichkeit.
Und da macht es nur Sinn, wenn es genau so läuft, wie ambee es geschrieben hat.
Nur warum erzählt die Dame mir, das ich mir trotzdem die Erlaubnis holen muss.

Zitat GEMA (wenn hier erlaubt)
Die Einwilligungen der Rechteinhaber sind zusätzlich einzuholen, soweit die tariflich geregelten Nutzungen mittelbar oder unmittelbar zum Zweck der Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen (z. B. Werbespots, Wirtschaftsfilme o. ä.) verwendet werden.
 
weil man es so auslegen könnte, dass du mit der Musik deine Tutorials bewirbst
(mittelbare oder unmittelbare Bewerbung von Dienstleistungen)
oder deine website - ob die tatsächlich gut besucht ist oder nicht, spielt für die Sache selbst keine Rolle
(ich bin kein Jurist und spiele lediglich den Advokaten des Teufels) ;)

cheers, Tom
 
Kene Tutorials.....oder andere Bewerbungen
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe eben nochmal mit der GEMA gesprochen

Man muss sich eine Genehmigung vom Verlag oder Rechteinhaber holen, wenn man deren Songs in Verbindung mit Bildern oder Texte online stellt.
Es könnte ja möglich sein, dass man beispielsweise Texte (politische oder andere) auf der Homepage hat, mit denen der Verlag oder Rechteinhaber nicht in Verbindung gebracht werden möchte. Weil diese z.B eine andere Partei unterstützen ect.

Jetzt drehen sich die Texte aber nur rund ums Gitarre lernen und bauen. Ist schon blöd, wenn man jetzt trotzdem überall die Genehmigungen einholen muss :-(
Was ist bloß los mit der Welt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich hatte früher auch einen hübscheren Avatar:
statt des verbeulten Telefunken Mikros ein fesches Mädel aus der 50er Jahre Werbung der Firma
dann zufällig gesehen, dass jemand genau diese Werbeplakate als Druck für > $200 anbietet
das war mir zu heiss, weil die Suche nach Telefunken regelmässig meinen Avatar im Beifang hatte
ist halt so... Zeichen der Zeit

cheers, Tom
 
Man muss sich eine Genehmigung vom Verlag oder Rechteinhaber holen, wenn man deren Songs in Verbindung mit Bildern oder Texte online stellt.
Es könnte ja möglich sein, dass man beispielsweise Texte (politische oder andere) auf der Homepage hat, mit denen der Verlag oder Rechteinhaber nicht in Verbindung gebracht werden möchte. Weil diese z.B eine andere Partei unterstützen ect.
Das glaube ich nicht. Ich wüsste nicht auf Basis welches Gesetzes man das tun müsste. Dann müsste ja auch jeder Radiosender vorher um Erlaubnis fragen, es könnte ja sein dass den Urhebern und Verlagen die Wortbeiträge nicht passen, die der Sender davor und danach spielt. Internet-Blogs ansich wären dann auch komplett gestorben. Ich halte das für Unsinn. Man kann ja keine Webseite mit nur Musik erstellen, der Content muss immer in irgendeinen Kontext eingebettet sein. Die GEMA soll sich mal schön um die Lizensierung kümmern und keine halbgaren Tips geben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Ich weiß auch nichts mehr. Vielleicht hat sich was on der Gesetzeslage geändert oder was weiß ich. Auf jeden Fall haben die Momentan wohl ein hohes Antragsaufkommen.
Vielleicht ist irgendwas im Gange.

Habe heute schon mal wegen des Songs What a wonderful World einen Sub Verleger angeschrieben. Als ich vorher angerufen habe, meinte der schon, das es u.U. teuer werden kann:bad::bad:

In meinem GEMA Vertrag steht unter Zusatzvereinbahrung
Beinhaltet nicht die Rechte( z.B Benutzungsrecht) und Ansprüche Dritter

Ich denke, das ich eine Art neuen Vertrag bekommen habe, der mich einfach benachteiligt.

Entweder ich stampfe die Homepage wieder ein oder ich muss ne Lösung finden. Youtebe vielleicht?
Dorthin verlinken?
Haben die nicht schon Vereinbarungen mit den Verlagen geschlossen? Oder sowas ähnliches?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin kein Experte, aber ich meine mich zu erinnern, dass es bei den Sync Rights nicht so sehr um Urheberrechte an der Komposition geht, sondern um Verwertungsrechte an Aufnahmen der Originalsongs. Insbesondere natürlich darum, ob die Songs durch die Verbindung mit einem Spiel- oder Dokumentarfilm in einen inhaltlichen Kontext gesetzt werden, den der Urheber nicht vertreten will. Solange in dem Video nur jemand zu sehen ist, der den Song gerade spielt, wird ja kein anderer Kontext hergestellt als bei einer reinen Audioaufnahme auch. Das wäre z.B. was anderes, wenn ein Werbespot mit einer Musik untermalt werden soll.
Juristisch mag das keinen Unterschied machen, weil Juristen meist den Sinn eines Gesetzes hier nicht hinterfragen (oder eben erst dann, wenn vor Gericht ein Grundsatzurteil erstritten werden soll). Was dann wieder einmal zeigt, dass das Urheberrecht in seiner jetzigen Form für das 21. Jahrhundert völlig unbrauchbar formuliert ist.
 
Habe gerade von Sony ne Abfuhr bekommen. Darf keine Beatle Songs abspielen. Die Beatles erlauben das generell nicht . Da hilft auch keine GEMA.
Und da die Beatles das generell nicht wollen, ist es dann wohl bei jedem illegal und verstößt gegen geltendes Recht, wenn er/sie einen Song abspielt. Es sei denn, der hat von früher ne Genehmigung (vielleicht als die Beatles noch nicht so viel Kohle hatten). Auch bei Youtube ist es nicht erlaubt und es gibt keine Vereinbarungen.
Die Beatles sind für mich gestorben. Ganz klar.
Die GEMA werde ich auch kontaktieren, für was sie dann noch meine Kohle wollen, wenn ich eh nix abspielen darf. :-(
 
Das ist falsch, die Beatles lassen ihre Rechte von der GEMA wahrnehmen. Somit haben sie keine Möglichkeit, die Nutzung irgendjemandem zu verbieten. Sonst dürften sie ja von keiner Radiostation, keinem Fernsehsender und keiner Cover-Band der Welt gespielt werden.

Es ist möglich, dass die Beatles ihre Intenet-Verwertungsrechte von dieser Wahrnehmung ausgeklammert haben, wie ich das bereits auf der vorangegangenen Seite erklärt habe. Das müsste man dann ggf. direkt mit der GEMA klären. Die Beatles haben sich zwar lange Streaming-Diensten und iTunes verweigert, aber das hat andere Gründe. Da ging es nämlich nicht um die Urheberrechte, sondern um die Rechte an den Original-Aufnahmen. Ich vermute Sony hat genau diese sog. Leistungsschutzrechte gemeint, als du dort angefragt hattest.

Wie gesagt: Die Auskunft der GEMA, man müsse sich zusätzliche Genehmigungen holen, ist falsch. Das betrifft nur Künstler, die ihre Internetverwertungsrechte nicht bei der GEMA haben.
Bitte klammere dich nicht daran fest! Diese generelle Aussage der GEMA ist nicht richtig!
 
Es ist möglich, dass die Beatles ihre Intenet-Verwertungsrechte von dieser Wahrnehmung ausgeklammert haben, wie ich das bereits auf der vorangegangenen Seite erklärt habe. Das müsste man dann ggf. direkt mit der GEMA klären. Die Beatles haben sich zwar lange Streaming-Diensten und iTunes verweigert, aber das hat andere Gründe. Da ging es nämlich nicht um die Urheberrechte, sondern um die Rechte an den Original-Aufnahmen. Ich vermute Sony hat genau diese sog. Leistungsschutzrechte gemeint, als du dort angefragt hattest.

Ja, ich meinte ja auch online. Nicht Radio und TV und Live Autritte.
Mir wurde heute von Sony untersagt, die Titel onine abzuspielen, weil die Beatles das generell nicht möchten. Wie soll ich mich jetzt noch durchsetzen, wenn es mir von Sony ausdrücklich untersagt wurde.
Ich könnte nur nch kotzen.

Könnte es nicht sein, dass Du evntl nicht mehr auf den neusen Stand bist. Ich weiß ja nicht wie oft und wie intensiv Du dich mit dem Thema auseinander setzt.
 
Es besteht ein Unterschied zwischen Abspielen und Interpretieren. Abspielen berührt sowohl die Urheberrechte, als auch die Rechte an der Aufnahme. Das Interpretieren berührt nur die Urheberrechte.

Das darf man nicht durcheinander werfen!!!
 
Also könnte ich die Originalsongs oline abspielen?
Aber das hilft mir eh, be meiner Gitarre lernen Seite nicht weiter.
 
Nein, nur Interpretieren, also mit der Gitarre nachspielen. Vorausgesetzt die GEMA kann die Rechte dafür einräumen.
 
Wie gesagt das glaube ich nicht, da hast entweder du oder die GEMA sich verhört.


Muss es denn unbedingt selbst gehostetes Material sein? Lädt man seine selbstgeklimperten Wertke auf Soundcloud oder Youtube hoch, so sind die für die Lizenzierung zuständig, man muss sich also darum nicht mehr kümmern, man kann aber sie wunderbar im eigenen Blog oder auf der eigenen Webseite einbinden.
 
Wie gesagt das glaube ich nicht, da hast entweder du oder die GEMA sich verhört.


Muss es denn unbedingt selbst gehostetes Material sein? Lädt man seine selbstgeklimperten Wertke auf Soundcloud oder Youtube hoch, so sind die für die Lizenzierung zuständig, man muss sich also darum nicht mehr kümmern, man kann aber sie wunderbar im eigenen Blog oder auf der eigenen Webseite einbinden.

Das OLG München hat aber gerade im Januar anders entschieden. Nämlich das die Uploader in der Pflicht stehen.
Ich habe 3 mal mit der GEMA gesprochen und jedesmal mit jemand anderen. Auch nach extra nachhaken, ist es so, wie ich es geschrieben habe.
Bei der GEMA bekommt man nur die Erlaubnis es im öffentlichen Raum (Internet ist öffentlich) es abspielen zu dürfen, was aber nicht die Genehmigung der Urheber einschließt.
Ich weiß, das macht ales keinen Sinn, aber so ist es eben.
 
Es gibt keine andere Genehmigung, welche die Urheber geben könnten. Die GEMA hat diese Genehmigung der Urheber bereits und reicht diese an die Nutzer weiter.

Aber ich sehe das führt zu nichts, also lassen wir das lieber.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben