djbobo
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Nächstes Jahr gibt es keinen Upgrade und Support Plan mehr, das ist an einigen Stellen dokumentiert:
https://www.avid.com/DE/products/pro-tools-software#licensing
Ich bin zwar kein Anwalt, aber die werden sich rechtlich schon abgesichert haben, das ein Activation Code eines abgekündigten Produktes ein Ablaufdatum haben kann.
Das sind umgerechnet 8,75 € die mich der Plan im Monat kostet, also wenn ich bis spätestens 15.2. die eigentliche Aktivierung herauszögern kann, würde ich genau den Betrag sparen, mein Upgrade und Support Plan läuft am 16.1.2016 aus.
Die Verlängerungen sind künftig aufgeteilt, in:
"Nur Upgrades for Pro Tools" und
"Plugins- und Support", das ist genau das worüber sich die Pro Tools User beschwert haben: "ich zahl doch nicht für was was ich nicht brauche"
Ein Händler in Köln hat auf Facebook beschrieben, dass man sich wenn man den Plan nicht verlängert ein neues Pro Tools kaufen muss, der hat es also entweder nicht verstanden oder es mit Media Composer verwechselt. Vielleicht will er aber nur Angst schüren.
Das kopieren von Media Composer Lizenzbedingungen in einem Pro Tools Thread und Spekulationen, ob ein solches Modell auch kommen könnte sind etwas kontraproduktiv und irreführend. Es war ja sogar umgekehrt, war es ja mal von Avid so gedacht und angekündigt im letzten Jahr, dass es genau so wie bei Media Composer gemacht werden soll, aber die Pro Tools User haben (zurecht) einen Aufstand gemacht und als einziges eine solche Wiedereinstiegs-Option erwirken können.
Ich hab für mich entschieden ich verlängere beides und natürlich kein Tag vor dem Ablaufdatum und ganz sicher nicht im Avid Webstore. Dann habe ich immer noch den Händler als "Kaufvertragspartner".
Obacht! Auf der Avid-Seite steht nur irgendwo im Fließtext dass es sich hierbei um Netto-Preise zzgl. MwSt. handelt. Das ist nicht in Ordnung.
Preisangabenverordnung (PAngV)
§ 1 Grundvorschriften
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer...
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__1.html
https://www.avid.com/DE/products/pro-tools-software#licensing
Ich bin zwar kein Anwalt, aber die werden sich rechtlich schon abgesichert haben, das ein Activation Code eines abgekündigten Produktes ein Ablaufdatum haben kann.
Das sind umgerechnet 8,75 € die mich der Plan im Monat kostet, also wenn ich bis spätestens 15.2. die eigentliche Aktivierung herauszögern kann, würde ich genau den Betrag sparen, mein Upgrade und Support Plan läuft am 16.1.2016 aus.
Die Verlängerungen sind künftig aufgeteilt, in:
"Nur Upgrades for Pro Tools" und
"Plugins- und Support", das ist genau das worüber sich die Pro Tools User beschwert haben: "ich zahl doch nicht für was was ich nicht brauche"
Ein Händler in Köln hat auf Facebook beschrieben, dass man sich wenn man den Plan nicht verlängert ein neues Pro Tools kaufen muss, der hat es also entweder nicht verstanden oder es mit Media Composer verwechselt. Vielleicht will er aber nur Angst schüren.
Das kopieren von Media Composer Lizenzbedingungen in einem Pro Tools Thread und Spekulationen, ob ein solches Modell auch kommen könnte sind etwas kontraproduktiv und irreführend. Es war ja sogar umgekehrt, war es ja mal von Avid so gedacht und angekündigt im letzten Jahr, dass es genau so wie bei Media Composer gemacht werden soll, aber die Pro Tools User haben (zurecht) einen Aufstand gemacht und als einziges eine solche Wiedereinstiegs-Option erwirken können.
Ich hab für mich entschieden ich verlängere beides und natürlich kein Tag vor dem Ablaufdatum und ganz sicher nicht im Avid Webstore. Dann habe ich immer noch den Händler als "Kaufvertragspartner".
Obacht! Auf der Avid-Seite steht nur irgendwo im Fließtext dass es sich hierbei um Netto-Preise zzgl. MwSt. handelt. Das ist nicht in Ordnung.
Preisangabenverordnung (PAngV)
§ 1 Grundvorschriften
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer...
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__1.html
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