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Recht am eigenen Bild

Ein Sportfest/Wettkampf ist etwas anderes als ein Konzert, da besteht selbst beim selben Gericht die Chance, dass anders geurteilt wird. Da es in Deutschland keine rechtlich bindenden Präzedenzfälle gibt hat man je Einzelfall ein Risiko, sobald auch nur eine leichte Abweichung von einem höchstrichterlichen Urteil besteht. Da Richter unabhängig sind, kann es sogar sein, dass man in den unteren Instanzen Urteile entgegen BGH-Urteilen hat, und ob man Zeit, Geld und Nerven hat sich dann solange hochzuklagen, bis der BGH dann erneut so urteilt (und das dann auch wieder nur nach Rüge zur Neuverhandlung zurück ans (O)LG verweist... das bleibt fraglich.
 
Darf ich auch noch etwas Praxis-Kommentar anfügen? Habe selbst 15 Jahre Fotograben auf dem Buckel und für viele Medien als sog. "fester Freier" gearbeitet. Wir betreiben selbst eine Fotodatenbank mit über 13.000 Konzertfotos - ohne Probs oder rechtliche Einsprüche ( https://www.allmusic.de/fotodatenbank/ )

Es gibt viel Theorie, aber die Praxis sieht ganz anders aus. Im Prinzip hat McCoy das in dem nachfolgenden Post schon resümmiert:
Zum Beitrag von Murenius noch folgendes Zitat aus Wikpedia:
In einem Grundsatzurteil vom 28. Mai 2013 positionierte sich der Bundesgerichtshof zu Sportveranstaltungen (Az.: VI ZR 125/12):
„Die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen bei Sportveranstaltungen sind zulässig, wenn durch ihre Verbreitung keine berechtigten Interessen der Darbietenden verletzt werden.
Da sich die Teilnehmenden an sportlichen Wettkämpfen auf Foto- und Videoaufnahmen während des Wettbewerbs einstellen müssen, kommt es hierbei nicht auf die Anwesenheit eines Pressefotografen, die Anzahl der Teilnehmer oder die Dauer des Wettkampfes oder Turniers an.“

Um eine ähnliche Veranstaltung dürfte es sich doch bei einer öffentlichen Jazzsession handeln?

Zustimmung! Wer auf die Bühne geht, begibt sich als Künstler in die Öffentlichkeit. Der Veranstalter hat rein rechtlich dafür Sorge zu tragen, die vom aufführenden Künstler vorgegebenen Regularien oder Einwände bzgl. Bildberichterstattung umzusetzen.
Dazu gibt es das übliche Prozedere, dass sich Fotografen beim Veranstalter zu akkreditieren haben. Die Band oder deren TL macht die Vorgaben (üblicherweise die ersten drei Songs einer Show). Veranstalter und Touragentur/Management selektieren aber auch ggf. welche Fotografen/Medien in den Graben oder vor die Bühne dürfen und welche nicht.
Ist aber die Akkreditierung vorhanden, dann ist es in Deutschland überaus selten, dass zumindest nationale Künstler in die Publikation der Fotos eingreifen (wollen). Das Urheberrecht an den Bildern verbleibt auch stets bei den Fotografen. Dementsprechend auch deren Verwendung. Was i.d.R. ausgeschlossen ist, dass damit Merche-Artikel hergestellt werden. Aber journalistische Verwendung ist in der Praxis Usus.

Es gibt aber immer wieder etwas antiquierte ausländische (US/UK-)Agenturen, die mit megakomischen Lizenzverträgen auflaufen, welche die Fotografen dann vor der Show zu unterschreiben haben. Die wollen mal, dass ihnen die Bilder vor der VÖ vorgelegt werden, oder sie schränken ein, dass die Bilder nur zur einmaligen Berichterstattung für das Konzert verwendet werden dürfen oder oder oder... Solche Acts haben speziell in den Redaktionen und bei Fotografen schnell den Stempel weg. Und dann gibt es von dieser Band z.B. auch bei der nächsten Vorankündigung keine Foto oder Foto mit Bildtext mehr. Zu deutsch: die ganze Branche ist ein gemeinsames Geben und Nehmen. Wenn hier einer aus dem Ruder läuft, dann mag er da durchaus rechtliche Aspekte auf seiner Seite haben, aber das macht er nicht oft, weil die Nachteile auch überwiegen.

Wohl am berühmtesten und immer noch in aller Erinnerung ist die Auseinandersetzung der Agentur von Robbie Williams mit der dpa vor rd. zehn Jahren. Damals haben etliche Medien die Shows des Künstlers boykottiert, weil er einen hahnebüchenen Fotovertrag als zwingend zu unterschreiben auf den Tisch geknallt hat.
Wen die knallharten Bandagen interessieren, der kann das mal hier nachlesen:
http://www.fotorecht.de/publikationen/konzertfoto-pp.html
Die Site fotorecht.de ist sicherlich auch für etliche andere noch von Interesse, die hier bereits juristische Auszüge gepostet haben.

Trotzdem gibt es (wieder) zahlreiche Konzertfotos von Herrn Williams - auch im Internet.
Im Grunde haben die Agenturen (selten, dass das von den Künstlern selbst kommt) Angst, dass Dritte mit Bildern einen wirtschaftlichen - und über den journalistischen Aspekt hinaus gehenden - Umsatz generieren könnten.
Und andere haben Angst, dass von ihren Acts verschwitzte Bilder die Runde machen, auf denen ab der vierten Nummer womöglich das Make-Up durch den Schweiss verwaschen wurde. Aber wenn man das mal mit den Künstlern selbst diskutiert, dann ist das vielen zweitrangig.

Bei dem dargestellten Diskusstionsbeitrag gibt es doch sicherlich Bildmaterial, wo die besagte Person nicht mit auf dem Bild ist. Sprich: Motiv austauschen und ein tolles Bild mit Atmosphäre verwenden. Von verpixelten Gesichtern würde ich alleine schon aus künstlerischen und gestalterischen Aspekten abraten.

Wir haben bei allmusic.de in der Vergangenheit nur einmal Bilder auf Wunsch eines beteiligten Musikers aus der Datenbank genommen. Das konnten wir aber auch logisch nachvollziehen. Die Anfrage kam von einem überaus erfolgreichen Arzt, der während seiner Studentenzeit in einem überregional durchaus erfolgreichen Blues-Duo gespielt hatte, das aber nicht mehr mit seinem neuen gesellschaftlichen Status vereinbart wissen wollte. So what! Dem Wunsch kommt man natürlich nach. In beiderseitigem und bestem Konsens.

BG, Bernd
 
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Wir haben in Gastspielverträgen drin stehen, dass jede Aufzeichnung (Bild/Ton) im Vorfeld abzusprechen ist. Natürlich haben wir nichts dagegen soindern freuen uns eher wenn berichtet wird, das ganze dient eher dazu, überhaupt zu wissen, dass jemand da ist. Und an den kann man sich dann auch wenden mit der Bitte die Fotos für die eigene Website zu benutzen, zu erfahren wo ein Bericht/Foto veröffentlicht wird oder ähnliches.
 

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