McCoy
HCA Jazz & Piano
Folgender hypothetischer Sachverhalt:
Ein Musiker bewirbt eine seit Jahren stattfindende öffentliche, nicht-kommerzielle Jazzsession mit einem Veranstaltungshinweis auf Facebook. Diesem Veranstaltungshinweis fügt er ein Foto hinzu, auf dem neben ihm selbst noch andere professionelle Musiker abgebildet sind, die eben auf jener Jazzsession einige Jahre zuvor mit ihm zusammen öffentlich musizierten. Es sei der Fall angenommen, daß der Musiker die Erlaubnis des Fotografen habe, das Bild zu verwenden. Außerdem sei das gedachte Bild ohnehin schon seit mehreren Jahren an anderer Stelle im Internet jedem Interessierten öffentlich zugänglich. Das Foto sei auch nicht heimlich aufgenommen worden, sondern von einem Fotografen, der auch journalistisch tätig ist.
Könnten die abgebildeten Musiker das Verwenden des Bildes auf Facebook verbieten? Oder würde es sich bei diesem Foto z.B. um ein Bild eines Ereignisses der Zeitgeschichte handeln, um die abgelichteten Berufsmusiker, die im vorgestellten Fall auch alle seit mehreren Jahren im Rahmen der Jazzsession öffentlich auftreten, um Personen des Zeitgeschehens? Müßten in diesen Fällen die abgelichteten Personen überhaupt um ihre Einwilligung gebeten werden?
Viele Grüße,
McCoy
Ein Musiker bewirbt eine seit Jahren stattfindende öffentliche, nicht-kommerzielle Jazzsession mit einem Veranstaltungshinweis auf Facebook. Diesem Veranstaltungshinweis fügt er ein Foto hinzu, auf dem neben ihm selbst noch andere professionelle Musiker abgebildet sind, die eben auf jener Jazzsession einige Jahre zuvor mit ihm zusammen öffentlich musizierten. Es sei der Fall angenommen, daß der Musiker die Erlaubnis des Fotografen habe, das Bild zu verwenden. Außerdem sei das gedachte Bild ohnehin schon seit mehreren Jahren an anderer Stelle im Internet jedem Interessierten öffentlich zugänglich. Das Foto sei auch nicht heimlich aufgenommen worden, sondern von einem Fotografen, der auch journalistisch tätig ist.
Könnten die abgebildeten Musiker das Verwenden des Bildes auf Facebook verbieten? Oder würde es sich bei diesem Foto z.B. um ein Bild eines Ereignisses der Zeitgeschichte handeln, um die abgelichteten Berufsmusiker, die im vorgestellten Fall auch alle seit mehreren Jahren im Rahmen der Jazzsession öffentlich auftreten, um Personen des Zeitgeschehens? Müßten in diesen Fällen die abgelichteten Personen überhaupt um ihre Einwilligung gebeten werden?
Viele Grüße,
McCoy
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