Edit:
Abgesehen davon kann man natürlich auch ohne angemeldetes Gewerbe Rechnungen schreiben (ohne MWSt.), wenn man die Einkünfte in der Steuererklärung angibt als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Wenn das nur sporadisch erfolgt, muss deshalb kein Gewerbe angemeldet werden. Andererseits kann man mit dem Gewerbeschein einkaufen, wo es für "Normalos" tabu ist, z.B. Metro
Kurze Ergänzung zu ein paar besprochenen Punkten, betr. eines hypot. Falles:
@Blumi_guitar Da hab ich Zweifel. Wenn jmd. außerhalb des sozialvers.pfl. Systems tätig sein will, müsste das zwingend angemeldet werden. Außerhalb einer Gewerbeanmeldung ist das nur mit der Tätigkeitsform der ´Freiberuflichkeit´ möglich. Dieser Bereich umfasst vorwiegend Dienstleistungen, wie Journalist, etc. Musiker wahrsch. auch ?
Ein paar allgemeine Fakten zur Organisationsform der Freiberuflichkeit:
Freiberuflichkeit wird beim zuständigen Finanzbeamten beantragt und bestätigt. Die Einkünfte werden mit der normalen Einkommensteuererklärung angegeben. Ob man da sozialverspfl. und freiberufl. Einnahmen trennen muss hab ich vergessen. Unterm Strich kommt aber sowieso ein Gesamtsaldo für die erklärende Person raus.
Ein Freiberufler braucht keine Gewerbe- und Mehrwertsteuer abzuführen, solange er unter best. Einkommensgrenzen bleibt, so wie der Kleinunternehmer. Ebenso ist weiterhin eine gesetzliche KrV möglich (ggf. auch Künstlersozialkasse).
Finanzämter, Rentenkassen und KrV lieben diese Organisationsform allerdings nicht sonderlich, sodass stets sehr streng geprüft wird...
Bei einer Gewerbeanmeldung sollte ein geneigter Interessent übrigens vorher schon genau überlegen, mit welcher Art von Gewerbe er/sie Einnahmen/Ausgaben haben wird. Denn - wenn man auch Summen in einer Einnahme/Überschussrechnung angibt/geltend macht, die nix mit den angemeldeten Tätigkeiten zu tun haben, könnte das Finazamt meckern.
Es könnte einem auch eine sog. Liebhaberei unterstellt werden, wenn man Tätigkeiten im Gewerbe anmeldet, die man gar nicht betreibt (keine Einnahmen generiert, aber damit ggf. sogar Ausgaben geltend macht...). Das Fin.-Amt könnte einem diese Tätigkeiten dann untersagen.
L. G.