Das hat jetzt nichts mit dem Griffbrett direkt zu tun, aber möchte das doch kurz hier los werden.Ich habe die Gitarre ja zum Händler zurück geschickt. Er informiert mich darauf hin per Mail das er die Gitarre nicht zurück nimmt
da ich zwar das Widerrufsrecht rechtzeitig eingereicht habe aber die Gitarre zu spät zurück geschickt habe.
Da ich zufällig am gleichen Tag einen Anwalt kennen gelernt habe ,dem ich eine Eintrittskarte über eine Kleinanzeigen Markt
verkauft habe, schilderte ich ihm den Fall. Er erklärte mir dann noch mal das Widerrufsrecht und ich leitete seine Mail weiter an den
Händler. Dieser bestand aber darauf das er die Gitarre nicht zurück nehmen muss. Ich habe ihm dann noch mal das gesetzliche
Widerrufrecht per Mail geschickt und einen wichtigen Satz ,der besagt das ich die Gitarre auch noch später zurück schicken
darf, farbig gekennzeichnet. Darauf hin bekam ich dann eine Mail wo er mir schrieb das es gar kein Problem wäre die Gitarre zurück zu nehmen
aber die Gitarre jetzt beschädigt wäre und ich auf 508,35€ verzichten müsste.... ich habe die Gitarre zwar verdreckt
zurück geschickt( sie wurde mir ja auch schon verdreckt geliefert) aber sie hatte als ich sie zurück geschickt habe, keine einzige
Beschädigung. Nun habe ich Angst das der Händler evtl. selber Hand anlegt. Genug kriminelle Energie hat er , wie aus dem Versuch
die Gitarre nicht zurück zu nehmen zu erkennen ist. Die Sache ist jetzt beim Anwalt. Music Man habe ich auch unterrichtet.
Ich nenne aber extra keinen Namen.