Cover auf Youtube?

Warum denn Kategorie 3?
Weil es auf der Bandseite keine Warenkorb-Funktion o.ä. gibt. "Verkauf von Waren und Dienstleistungen" legt die GEMA selbst eher eng aus. Kat. 2 ("Produktpräsentation und Information") wäre noch denkbar, aber üblich ist meiner Erfahrung nach die Einstufung durch die GEMA in Kat. 3.
 
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Weil es auf der Bandseite keine Warenkorb-Funktion o.ä. gibt. "Verkauf von Waren und Dienstleistungen" legt die GEMA selbst eher eng aus. Kat. 2 ("Produktpräsentation und Information") wäre noch denkbar, aber üblich ist meiner Erfahrung nach die Einstufung durch die GEMA in Kat. 3.

Super, vielen Dank für die Erklärung.
 
Warum denn Kategorie 3?

Wenn man einen Auftritt seiner Coverband verkaufen will, ist das nicht eine Dienstleistung wie in Kategorie 1?

Wurde ja schon erklärt, habe ich gerade erst gesehen…

Genau, Kategorie 1 habe ich mir auch mit den typischen Webshops erklärt, die CDs oder Downloads anbieten und dafür Hörbeispiele auf ihrer Website anbieten.

Ich hab der GEMA jedenfalls geschildert, was ich mache (Jazzband mit den typischen Standards sowie weitere Cover aus Soul, Pop etc.) und dass ich die Hörbeispiele auf unserer Website lizenzieren möchte - und die genaue Bezeichnung im Vertrag ist "Interpretenpräsenz mit Hörbeispielen" für meine Band-Website) und eben genannter Tarif Kategorie 3.
 
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