Bestes Beispiel wie dehnbar der Begriff des "Coverns" ist: Heino mit seinem Tribute an die "größten" Deutschsprachigen Hits.
Alles Cover, denn bis zur Veröffentlichug gab es keine Infos darüber. Und hätte er Bearbeitungsrechte einholen müssen, hätte es von manchen Interpreten nicht so einen Aufschrei gegeben.
Wenn du das Album vom guten Heino nicht kennst, zieh' dir das mal rein. Da siehst du was Covern möglich macht ;-)
Das Problem mit dem Bearbeiten vs. Covern ist, dass da draußen ganz viel Halbwissen unterwegs ist und teilweise sehr fadenscheinige Argumentationen auftauchen, die mit der gültigen Rechtslage nicht zu tun haben.
Denn, wer etwas tiefer in die Materie geht findet sehr schnell heraus, dass es überhaupt keine starren Gesetzesentwürfe dazu gibt und eigentlich jeder Einzelfall geprüft werden müsste.