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Abmahnungskosten wg. Youtube

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Hallo zusammen,

dass das Hochladen von gecoverten Stücken als Video bei Youtube oder als Audiofile bei Soundcloud ohne Erlaubnis des Rechteinhabers illegal ist, dürfte mittlerweile jeder wissen. Dennoch sind YT und SC übervoll mit solchen Uploads. Man kann annehmen, dass kaum einer dieser Uploader über die eigentlich erforderlichen Lizenzen verfügt. Das heißt also, das Risiko, kostenpflichtig verantwortlich gemacht zu werden, wird allgemein als sehr gering eingeschätzt. Jeder lädt munter hoch, was er sich zu Hause am Klavier zusammengespielt hat oder was er mit seiner Band aufgenommen hat.

Meine Frage: Ist hier jemand, der schon 'mal von einem Anwalt zum Zahlen gezwungen wurde und wie hoch war dann letztendlich die geforderte Summe?

Vielen Dank für Antworten, gerne auch per PN!

CW
 
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Hallo zusammen,

dass das Hochladen von gecoverten Stücken als Video bei Youtube oder als Audiofile bei Soundcloud ohne Erlaubnis des Rechteinhabers illegal ist, dürfte mittlerweile jeder wissen. Dennoch sind YT und SC übervoll mit solchen Uploads. Man kann annehmen, dass kaum einer dieser Uploader über die eigentlich erforderlichen Lizenzen verfügt. Das heißt also, das Risiko, kostenpflichtig verantwortlich gemacht zu werden, wird allgemein als sehr gering eingeschätzt. Jeder lädt munter hoch, was er sich zu Hause am Klavier zusammengespielt hat oder was er mit seiner Band aufgenommen hat.

Meine Frage: Ist hier jemand, der schon 'mal von einem Anwalt zum Zahlen gezwungen wurde und wie hoch war dann letztendlich die geforderte Summe?

Vielen Dank für Antworten, gerne auch per PN!

CW


So lange du kein Geld mit dem Material machst (was bei YT und SC) eher die Ausnahme ist, ist es mWn auch nicht "illegal"
 
Jede Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung, die ohne Erlaubnis des Rechteinhabers stattfindet und auch nicht in den engem grenzen der Privatkopie stattfindet! Ist erstmal illegal. Es spielt keine Rolle, ob man damit Geld verdient. Ob das nun verfolgt wird, steht wie beschrieben auf einem anderen Blatt.
 
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Jede Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung, die ohne Erlaubnis des Rechteinhabers stattfindet und auch nicht in den engem grenzen der Privatkopie stattfindet! Ist erstmal illegal. Es spielt keine Rolle, ob man damit Geld verdient. Ob das nun verfolgt wird, steht wie beschrieben auf einem anderen Blatt.

Wo der Mann recht hat, hat er recht. Ein Beispiel: Vor etwas längerer Zeit wurden meine Musikvideos (eigene Kompositionen) von Youtube runtergeladen und dann in einen anderen Videoplayer konvertiert. Diese Videos dienten dann als Verkaufshilfe bei irgendwelchen ausländischen Seiten. So weit so schlecht. Da die jedoch auch über Google Werbung geschaltet hatten, habe ich die Betreiber als erstes eine Mail geschrieben, dass sie das alles löschen sollen. Gott sei dank haben die das gemacht. Ansonsten hätte ich über einen Urheberrechtsanwalt Schadenersatzansprüche geltend machen können.

Jedoch gestaltet sich das im Ausland eher schwierig, vor allem, wenn man klein und unbekannt ist.

Ein anderes Beispiel sind die Fotos auf Ebay. Eine Bekannte hatte etwas verkauft was zum einen ein Plagiat war (Kinderkleidung) und zum anderen hatte die ein Foto des Herstellers verwendet. Der ganze Spaß kostete bißchen was über 300 Euro. Also von legal kann man in allen Fällen nicht sprechen, zumindest nicht, wenn du keine Lizenz hast.
 
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Also wenn ich google richtig verstehe, sollte das bei einigen Songs kein Problem sein wenn der Rechteinhaber das Ding zur "Monetarisierung" freigegeben hat.

https://support.google.com/youtube/answer/3301938?hl=de

Der Deal läuft dann zwischen Rechteinhaber, YT und dem Covernden. Der Covernde bekommt ein bisschen was ab vom Kuchen, die deutliche Mehrheit natürlich der Rechteinhaber. Ist das Lied nicht zur Monetarisierung freigegeben, könnte es nach Aussage von Google zu Problemen kommen ;)
 
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Nicht jede Coverversion muss illegal sein. Unkompliziert ist es, wenn die Verwertungsrechte des Originals bei der Gema liegen und der Covernde auch dort Mitglied ist:

"War das Original veröffentlicht und bei einer Verwertungsgesellschaft (in Deutschland: GEMA) registriert, ist kein Einverständnis des Urhebers des Originals erforderlich; die Anmeldung der wiedergegebenen Coverversion bei der Verwertungsgesellschaft genügt. Der Musikverlag des Urhebers muss nur dann genehmigen, wenn eine Bearbeitung mit einem eigenständigen schöpferischen Anteil durch Veränderungen der melodisch-harmonischen Form und/oder des Textes vorgenommen wurde. Dann nämlich weist die neue Version eine genehmigungspflichtige Schöpfungshöhe auf."

https://de.wikipedia.org/wiki/Coverversion#Rechtsfragen

Ich werf nur mal Heino als Beispiel in den Raum. :)
 
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Danke für die Antworten, hatte einige Tage nicht hier 'reingeschaut.

Ich stimme zu, die Frage der Illegalität entscheidet sich nicht am Geld. Vermutlich 99,99 Prozent derjenigen, die ein zu Hause gebasteltes Cover bei YT 'reinstellen, verdienen natürlich nichts damit und, wenn sie nicht die Genehmigung des Rechteinhabers zum Publizieren haben, handeln sie dennoch illegal.

Ich wollte einfach nur 'mal abschätzen, wie groß das finanzielle Risiko ist, wenn man plötzlich Post von einem Anwalt bekommt. Inzwischen weiß ich es. Es sind einige Hundert Euro.

Das Risiko, tatsächlich wegen eines Covervideo massive Probleme zu bekommen, scheint ja minimal zu sein, wenn man sich die Riesenmenge derartiger Uploads bei YT anschaut. Offenbar hat niemand Angst. Oder es ist den Uploadern egal.

CW
 
Der Deal läuft dann zwischen Rechteinhaber, YT und dem Covernden. Der Covernde bekommt ein bisschen was ab vom Kuchen, die deutliche Mehrheit natürlich der Rechteinhaber. Ist das Lied nicht zur Monetarisierung freigegeben, könnte es nach Aussage von Google zu Problemen kommen ;)
Das geht bei 99% der GEMA-mitgliedern nicht. sie können ihre rechte nicht freigeben, da sie ihre internet-verwertungsrechte nicht selbst vertreten, sondern die GEMA.

Nicht jede Coverversion muss illegal sein. Unkompliziert ist es, wenn die Verwertungsrechte des Originals bei der Gema liegen und der Covernde auch dort Mitglied ist:

...

https://de.wikipedia.org/wiki/Coverversion#Rechtsfragen

Ich werf nur mal Heino als Beispiel in den Raum. :)
das problem ist aber eben, dass youtube als der content-provider diese cover-version nicht bei der GEMA meldet und die GEMA dementsprechend keine erlaubnis erteilen kann. würde youtube das machen, ist die GEMA verpflichtet, die erlaubnis zu geben. aber die können sie ja momentan wie bekannt auf keinen preis einigen.

Das Risiko, tatsächlich wegen eines Covervideo massive Probleme zu bekommen, scheint ja minimal zu sein, wenn man sich die Riesenmenge derartiger Uploads bei YT anschaut. Offenbar hat niemand Angst. Oder es ist den Uploadern egal.
die meisten urheber haben kein interesse daran, sowas zu verfolgen. das problem kommt erst wenn man an den falschen urheber gerät, der wirklich sein rechte knallhart durchsetzt.
 
die meisten urheber haben kein interesse daran, sowas zu verfolgen.

So wird es wohl sein. Wenn ein Verlag anfängt, YT daraufhin durchzuflöhen, ob nicht irgendwo einer seiner Songs auf der Plattform gelandet ist, hat er viel zu tun und es bringt keine müde Mark in die Kasse.

CW
 
och, mit abmahnungen lässt sich für urheber denke ich ganz gut verdienen. da ginge auch bei youtube einiges. wenn man als rechteinhaber die IP zur verfolgung haben will, dann wird man die von youtube auch bekommen.
es gibt sogar einige urheber, vor allem im foto-bereich, die das wohl als haupt-einnahmequelle haben. aber musiker sind halt vermutlich keine so großen drecksäcke :D
 
Auf jeden Fall verdient der Anwalt. Er kassiert die Gebühren.

Dass der tatsächlich durch ein harmloses Homevideo angerichtete Schaden Null ist, ist dann für den Uploader die Rettung vor Riesenkosten. Wo kein Schaden ist, gibt es auch keinen Schadenersatz.

CW
 
ich vermute bei diesen abzocker-anwälten wird gemeinsame sache mit dem urheber gemacht, so dass für den rechteinhaber auch einiges abfällt. ne hohe dreistellige summe und eine unterlassungserklärung sind ja auch nicht so ohne.
 
Naja, der Stahlverbieger hat da auch so seine Probleme mit dem Urheberrecht oder so ...

 
Ich muss diesen Thread jetzt mal wieder beleben weil ich mich gerade mit dem Thema herumschlage und ich vermute dass ich erst gerade jetzt auf den richtigen Weg komme.

Halten wir also fest, wer urheberrechtlich geschütztes Material bei youtube hochlädt, braucht eine Lizenz vom Rechteinhaber. Handeln wir ohne die Erlaubnis bzw Lizenz machen wir uns strafbar. Ob allerdings über eine Titel- bzw Kanallöschung hinaus etwas befürchtet werden muss, wissen wir nicht genau bzw. so etwas haben wir noch nicht erlebt. Da wir jedoch im deutschen keine fair-use Klausel haben ist es auch völlig egal ob wir mit dem Video/song nun Geld verdienen wollen oder nicht.

Auf dem Weg zur Lizenz haben wir folgendes Problem - es gibt derzeit keine Einigung zwischen gema youtube. Von allen Seiten wird auf diese Sollbruchstelle gezeigt. Die Gema vergibt keine Lizenzen an Privatpersonen da in ihren Augen der Provider youtube in der Pflicht steht. Die Labels geben keine Lizenzen an Privatpersonen entweder weil sie die Rechte an die Verwertungsgesellschaft übergeben haben oder auch deshalb, weil der Streit zwischen youtube und gema am Ende Schäden für den Künstler bedeuten würde (ohne Einigung aufgrund derer Geld an die gema bezahlt werden kann, geht der Künstler vorerst leer aus)

Je nachdem ob wir im rechtlichen Sinn eine Coverversionen des Liedes, die das Original in Form und klang unverändert lässt, oder eine Bearbeitung erstellen (eine Akustikversion oder eine gekürzte Fassung, ebenso wie eine Fassung in anderer Sprache oder Mundart wäre eine Bearbeitung) liegt die erforderte lizenz möglicherweise dennoch beim Komponist/Label/Künstler, denn jede Bearbeitung mit schöpferischem Eigenanteil erfordert eine Lizenz des Labels.

Nun gibt es bei youtube/google seit nicht allzu langer zeit die Option der zulässigen cover. Wird der song als zulässiger cover erkannt, so ist eine Monetarisierung möglich, youtube und der Künstler Teilen sich dann die Beute und man selbst wird zumindest beteiligt (yay).
Dies ist allerdings schwierig bzw nicht möglich wenn der Künstler die Rechte von der gema verwalten lässt. Hier ist möglicherweise der springende Punkt bzw der Umweg/die Grauzone: Laden wir eine Bearbeitung, also zum Beispiel eine unplugged/akustik Version oder eine veränderte Fassung hoch, so umgehen wir möglicherweise die gema und können die funktion zulässiges cover von youtube Nutzen. Denn das Werk hat nun einen schöpferischen Eigenanteil und die rechte liegen wieder beim Künstler/Label ---> kann irgendwer bestätigen dass das so funktioniert?

Ansonsten ist der Ausweg aus dieser Lage für den Künstler wie so oft ein youtube Partner-Netzwerk das die Lizenzen für den Künstler einholt und verwaltet. Die kriegen dann zwar einen nicht unerheblichen Teil unserer Einnahmen, dafür können wir selbst noch einen Groschen verdienen und müssen uns nicht selbst um Lizenzen kümmern, was sich als Privatperson ohnehin nicht rentiert. ---> gibt es eine Sammlung von youtube Partner Netzwerken bei denen man sich bewerben kann? Am besten vielleicht gleich von solchen, die sich auf musik spezialisiert haben?

Hat irgendwer einen hinreichenden Gesamtüberblick um das so bestätigen/verneinen zu können?
 
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Bearbeitungen basieren auf dem Werk der Urhebers, ist er bei der GEMA, ist auch die Bearbeitung bei der GEMA.
 
Danke für die sparsame Antwort. Dass man für eine Bearbeitung eine Genehmigung des Künstlers bzw des Labels braucht sagt aber die gema auch selbst. Auch wenn der Künstler bei der gema ist. Wie erklärst du das?
 
Die GEMA vertritt Wiedergabe-, Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte. Mit dem Recht zur Bearbeitung eines Werkes hat sie nichts zu tun. Nur wenn diese Bearbeitung wiederum wiedergegeben, aufgeführt oder vervielfältigt werden soll.

Eine Bearbeitung wäre GEMA-frei, sollte der Urheber des Originals darauf verzichten, mindestens als Mit-Urheber der Bearbeitung genannt zu werden. So selbstlos sind Urheber jedoch in der Regel nicht, erst Recht keine GEMA-Urheber. Die wollen schließlich Geld verdienen und nichts verschenken.
 
Sollen sie ja auch ruhig, da gibt es ja nichts dran auszusetzen. Alles worum es mir geht ist eine Möglichkeit zu finden, ohne Stress zu kriegen acoustic cover hochzuladen. Und im Moment scheint es keinen legalen Weg zu geben, zumindest in Deutschland nicht. Man scheint im Moment also immer das Risiko einzugehen, dass die Songs in deutschland gesperrt oder gelöscht werden, im äußersten droht natürlich noch mehr, aber wir wollen den Teufel ja nicht an die wand malen.
Allerdings schreibt die gema auf ihrer Seite mehrere erleichternde Dinge. Zum ersten dass sie zur lösungsfindung gesetzlich verpflichtet sei und zum zweiten dass es für den User im Moment keine folgen habe, dass es keine Lösung gibt. Das ist natürlich ein recht künstlerorientierter Satz uns liest sich wie "ladet ihr man hoch, das Geld kriegen wir schon noch von yt.
 
Alles worum es mir geht ist eine Möglichkeit zu finden, ohne Stress zu kriegen acoustic cover hochzuladen. Und im Moment scheint es keinen legalen Weg zu geben, zumindest in Deutschland nicht. Man scheint im Moment also immer das Risiko einzugehen, dass die Songs in deutschland gesperrt oder gelöscht werden, im äußersten droht natürlich noch mehr, aber wir wollen den Teufel ja nicht an die wand malen.
Korrekt, einen legalen Weg gibt es aktuell nicht. Da der Streit aber vor einer Schiedsstelle landen wird (dem Marken- und Patentamt), wird es früher oder später eine Lösung geben. Youtube sperrt sich da noch, aber wenn die Parteien sich nicht einigen, wird das passieren.

Allerdings schreibt die gema auf ihrer Seite mehrere erleichternde Dinge. Zum ersten dass sie zur lösungsfindung gesetzlich verpflichtet sei
Korrekt, die GEMA unterliegt einem Kontrahierungszwang. Das heißt sie muss jedem die Nutzungsrechte einräumen, der sie haben möchte, gegen Bezahlung natürlich.

und zum zweiten dass es für den User im Moment keine folgen habe, dass es keine Lösung gibt. Das ist natürlich ein recht künstlerorientierter Satz uns liest sich wie "ladet ihr man hoch, das Geld kriegen wir schon noch von yt.
Von Seiten der GEMA hieß es mehrmals, dass sie keine Youtube-Nutzer gängeln will, sondern dass sie Geld von Youtube sehen will. Im Grunde hat die GEMA im Musterprozess auch nur 20 Titel sperren lassen, den Rest sperrt Youtube von sich aus. Ein Freibrief ist das nicht, das muss jeder für sich interpretieren.
 
Hallo Mr Polli,

du hast geschrieben:

"eine Akustikversion oder eine gekürzte Fassung, ebenso wie eine Fassung in anderer Sprache oder Mundart wäre eine Bearbeitung"

Der Gesetzgeber versteht unter der Bearbeitung eine Veränderung der melodisch-harmonischen Form, eine Veränderung des Textes oder anders ausgedrückt: Eine Veränderung, die auf dem eigenständigen, schöpferischen Anteil des Bearbeiters basiert.

Diese Bearbeitung sehe ich bei einer Akustikversion die den original Text und die original Gesangsmelodie versucht wiederzugeben ohne etwas hinzuzufügen als nicht gegeben an. Hier würde ich eher von einer bloßen interpretation des Originalwerkes sprechen.

Alles weitere zum Urheberschutz, Gema, Youtube wurde hier ja bereits besprochen.

Grüße convoice
 
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