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Musik online verkaufen: Aber wie?

  • Ersteller fasteinpoet
  • Erstellt am
Nach ökonomischen Gesichtspunkten musst Du dahin gehen, wo die Masse Deiner Kunden sitzt, dorthin, wo Deine Kundschaft nach Musik sucht. Und iTunes hat meines Wissens immer noch 70 Prozent Marktanteil, musicload und Napster sind auch noch vorne dabei in Deutschland. Hätte ich aktuell meine Musik anzubieten, würde ich alles dran setzen, in diese Shops reinzukommen. Den Rest der völlig unbekannten Portale würde ich getrost ignorieren. Darum sollte man sich meiner Meinung nach auch nicht blenden lassen von solchen Werbeversprechen "Wir bringen Deine Musik in 300 Shops".

Google ist natürlich als Global Player interessant - es kann lohnenswert sein, von Anfang an dabei zu sein, aber deren Musikportal spielt wirtschaftlich momentan noch kaum eine Rolle.
 
Hi,
Ich bin grad auch auf der Suche nach einer entsprechenden Plattform um demnächst ein paar Lieder von mir zu veröffentlichen. Allerdings will ich kein ganzes Album veröffentlichen sondern erstmal nur 3 Lieder, die man dann einzeln für jeweils z.B. 1€ und im 3er Paket vergünstigt für z.B. 2€, kaufen können soll.
Und das ganze dann natürlich am Besten bei den großen Shops (Itunes, Amazon und co)

Ist das so bei den oben genannten Diensten möglich wie ich mir das vorstelle?
Und könnte ich dort später, wenn ich zb bereits mehrere 3er-Pakete eingestellt hab, die zu einem großen Album kombinieren und wiederum vergünstigt anbieten?
Oder muss ich die Songs dann nochmal neu hochladen und die Gebühr nochmal zahlen, wenn ich aus mehreren kleinen ein großes Album machen will?
 
Hm, habt ihr mal über Pay-what-you-want nachgedacht?
Solche Plattformen ua SoundCloud, Reverbnation und weitere finde ich ungeeignet und zu unsicher für Bands und Musiker, die Musiktitel werden nicht hinreichend gesichert.

Bei itunes, amazon usw verlangen die teilweise 10-30% von euren Einnahmen, ist aber nichts neues.
 
Moin,
mal einen Bericht nach einer Weile.
wir haben über recordjet eine EP (3 Songs) veröffentlicht. Gekostet hat das einmalig ca. 25 Euro.
Nach dem Upload war sie innerhalb 3 Tagen bei Amazon, Musicload und 24/7 Entertainment bereits online zu kaufen.
iTunes, die eigentlich die schnellsten sein sollten, verzögerte Sich massiv, aber nach diversen Mail mit dem sehr freundlichen Email - Support bei Recordjet und ca. 3 Wochen Wartezeit war es dann auch endlich dort soweit.
was nun an Einnahmen direkt an uns zurückfliesst kann ich noch nicht genau sagen.(Ich versteh die Recordjetabrechnung irgendwie nicht ganz) - fragen gerne per PM.
Ich würde wieder über Recordjet veröffentlichen. Wichtig sind allerdings Fotos nach den Anweisungen des Portals. Größe , Inhalte, und gaaaanz wichtig, die Groß/kleinschreibung bei Interpret und Songtiteln,, sonst gibts auch Probleme mit den Apfelmännern.
 
ausgerechnet Dooload? Die sind mir schon allein wegen der "exklusiven" Vereinbarung unsympathisch. In den Vertragsbedingungen heißt es:
Wenn das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung exklusiv vergeben wurde- dann verstehe ich das so, dass Ihr nicht mal selbst entscheiden dürft, ob Ihr Eure Songs auf YouTube hochladet?!

Hallo,

sorry, aber ich habe erst heute diesen Beitrag gelesen.

Bisher war die Zusammenarbeit mit dooload völlig entspannt.
Wir können mit unseren Songs machen, was wir wollen.
Das Einzige und Wichtige, was wir beachten müssen, ist, dass wir nicht dort einstellen, wo auch dooload einstellt, weil dann nicht mehr sauber abgerechnet werden kann.
Aktuell ist es also so, dass dooload itunes, amazon, musicload, napster u.s.w. bedient und wir bandcamp, facebook, myspace, twitter, reverbnation, soundcloud, youtube u.s.w.

thx&bye
d.
 
hallo,

ich lese relativ oft in foren von nutzern, die offenbar unsere vertragsklausel(ebenso wie unsere copycat-konkurenten) völlig falsch interpretieren...
der exklusivpassus ist ausschliesslich dafür da sicherzustellen, dass der selbe identische track nicht über 12 verschiedene aggregatorten bei bspw itunes landet... nicht dass wir alle rechte des musikers an seinen werken abgreifen wollen. das ist ein sehr wichtiger unterschied, zumal es alle shops NICHT mögen, wenn der selbe track 12mal in dem soritment landet über verschiedene dienstleister oder labels... das ist eine vorgabe der shops, ebenso wie das dateiformat für die anlieferung oder die mindestauflösung des covers.

räumlich unbeschränkt, da wir ja an alle shops dieser welt liefern. ausnahmen sind jederzeit hier möglich. man kann uns per email informieren, dass bestimmte ländern für die auslieferung ausgeschlossen werden sollen.

öffentliche zugänglichmachung = hochverfügbar in shops dieser welt, auch streaminportale usw.
öffentliche Zugänglichmachung = für sampler, radio, tv usw freigeben, solche sachen klären wir IMMER vorher mit unserem artist und holen uns das einverständnis vorab.
auch ist dieser passus nützlich, wenn wir die möglichkeit haben bei amazon bspw neuerscheinungen zu einem specialprice anzubieten, aber auch in solchen fällen stimmen wir das immer erst vorher mit unseren kunden ab, ob das gewünscht ist.

ES DARF WEITERHIN JEDER MIT SEINER MUSIK MACHEN WAS ER FÜR RICHTIG HÄLT. also kostenlose downloads aud homepages oder communities anbieten, cds verkaufen, auf youtube hochladen, im tv oder radio senden lassen usw usw, lediglich das verkaufen wie schon beschrieben sollte mit der bereitgestellten musik exklusiv im digitalbereich einhergehen.

desweiteren sichern wir vertraglich zu dass wir selbst nach vertragsende noch mindestens 2 jahre lang abrechnen, falls shops dieser welt verspätet ihre umsätze melden sollten.

;)
 
wenn in den AGB steht, dass man seine rechte der öffentlichen Zugänglichmachung exklusiv übertragen hat, dann begeht man mit dem hochladen auf die eigene homepage, youtube, usw... vertragsbruch. da hilft auch kein lapidares/mündliches "ja dürft ihr aber trotzdem", vertragsbruch ist vertragsbruch.

wenn dooload dieses recht nicht will, dann soll es auch nicht im vertrag stehen. für den exklusiven vertrieb über itunes, amazon, etc. reicht das digitale Vervielfältigungsrecht, damit ist jede dopplung über andere aggregatoren ausgeschlossen.
 
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danke für den konstruktiven hinweis.

vorab um verwechslungen auszuschliessen: die agbs regeln bei uns die nutzuing der kostenlosen tools und communityfunktionen, sowie auch das kaufen von mp3s in unserem shop.
der digitalvertrieb wird explizit in einem vertrag geregelt.

nun bin ich selbst kein jurist, wir hatten den vertrag von einem wirklichen fachanwalt für musik- und urheberrecht entwerfen lassen mit gewissen vorgaben. ok, das ist natürlich schon einige jahre her...

ich denke, (ggfs liege ich da ja falsch) dass auch das vervielfältigungsrecht nicht so in der form genommen werden kann, da aus meiner sicht ja dann die musiker ihr album nicht mehr auf cd pressen lassen dürfte, wegen der vervielfältigung, auch könnte man sagen, dass ein upload bspw in torrents oder bei youtube usw eine vervielfältigung darstellen könnte... was dann auch wiederum den musiker einschränken würde... und das recht zum streamen bspw bei spotify und allen shops wäre dann auch nicht genau getroffen...

imho trifft es da eher die öffentliche zugänglichmachung...

aber lange rede kurzer sinn, ich glaube es muss einfach nochmal von einem anwalt gecheckt werden und das s.g. exklusivrecht sollte besser differenziert werden, damit alle sehen worum es uns genau geht.



;)
 
gute idee, ich bin kein rechtsanwalt und das urheberrecht hat vom internet bisher nicht viel gehört, aber das sollte bestimmt möglich sein, wir haben in deutschland schließlich vertragsfreiheit.

die gema führt in ihrem berechtigungsvertrag zB auch online-medien gesondert auf (§1 Absatz h)
 
mh, naja die gema würd ich jetzt nich unbedingt als vorlage nehmen aus persönlichen gründen...
;)

ich in grad am thema und wir haben uns hier interna auf folgenden passus vorübergehend geeinigt, bzw finden diese formulierung ohne anstoss.

here we go:
2. Partner überträgt hiermit DooLoad sämtliche erforderlichen Rechte zum digitalen Vertrieb der Vertragsaufnahmen. Insbesondere überträgt Partner DooLoad für die Dauer der Vertagsszeit die exklusiven und räumlich unbeschränkten Rechte an den Vertragsaufnahmen zum digitalen und unkörperlichen Vertrieb der Vertragsaufnahmen. Darüber hinaus räumt Partner insbesondere das Recht zur Speicherung (Vervielfältigung), öffentlichen Zugänglichmachung, elektronischen Übertragung, der Sendung, der Weitersendung sowie der öffentlichen Wiedergabe DooLoad ein. DooLoad ist berechtigt, diese Rechte selbst auszuwerten oder durch Dritte auswerten zu lassen. DooLoad ist insbesondere berechtigt, Sublizenzen zu erteilen.

hier der link(erst artist oder label klicken und dann auf Mustervertrag unter dem jeweiligen tarif)
http://www.dooload.de/main/html/netlabel/index.php

in der tat war bisherige formulierung nicht zielführend, damals war ich nicht gf(will mich aber der verantwortung nicht entziehen), ggfs ist es mir auch deswegen nicht so aufgefallen, da mein arbeitsbreich mehr in der projektleitung lag.

die exklusiven vertriebsrechte wollen wir drin lassen, da wir halt nicht pro einzelshop ne gebühr verlangen wie andere, die mit non exklusiv werben, da eben auch die shops auf sowas bestehen. kein shop möchte den identischen release 12 mal über verschiedene anbieter im sortiment rumgammeln liegen, da dies ja auch nicht zu MEHR verkäufen führt, sondern nur unnötige zusätzliche arbeit, welche man sich echt sparen kann... abgesehen, dass es ggfs auch bei verwendung der selben isrcs und des ean zu absolutem chaos bezgl. abrechnung führen kann/würde...

mit dem o.g. passus lassen wir uns die rechte einräumen(!), was ja definitiv keine exklusivübertragung mehr bedeutet bezgl. auslieferung, öffentliche zugänglichmachung etc

ich bin gespannt auf euer feedback, darüber hinaus ist auch immer eine konstruktive kritik willkommen. auch gern an anderen stellen.

ach so, bevor nun ggfs musiker, welche bei uns schon sind nun nervös werden:
wir werden auch alle unsere bands und labels per email darüber informieren und entsprechend auch einen vertragszusatz aufstellen zum download, nicht dass sich irgend jemand benachteiligt fühlt. praktisch hatten wir ja entsprechend auch immer so gehandelt, dass alles weiterhin wie gehabt für alle möglich ist, die musik zu bewerben, zu verteilen usw... ist aus unserer sicht also ne reine formsache...
;)

ich wünsch euch n tollen start in die woche!
 
Ich bin immer noch nicht zufrieden mit der Formulierung, aber finde es gut, dass Du Dich damit beschäftigst!

Die Formulierung "...überträgt die exklusiven ... Rechte ... zum digitalen und unkörperlichen Vertrieb" finde ich immer noch zu weitgehend. Schreibt doch genau rein, worum es Euch geht.

Mein Vorschlag:

"Insbesondere überträgt Partner DooLoad für die Dauer der Vertragsszeit die exklusiven und räumlich unbeschränkten Rechte an den Vertragsaufnahmen zum digitalen und unkörperlichen Vertrieb der Vertragsaufnahmen in Online-Shops von Drittanbietern."

Mit dieser Einschränkung finde ich "exklusiv" akzeptabel und damit ist auch völlig klargestellt, dass ich als Band immer noch die Möglichkeit habe, auf meiner Homepage einen eigenen Onlineshop aufzusetzen bzw. Songs zu verschenken.

Bin aber nun kein Profi, aber frag doch mal Deine Experten, ob "Online-Shops von Drittanbietern" für die hinreichend präzise ist.

Edit: ach so, Euer eigenes Shop-Tool müsste noch ergänzt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
das shop tool muss da nicht erwähnt werden, da wir ja eh die rechte eingeräumt bzw übertragen bekommen haben mit diesem vertrag...

mit dem einräumen der rechte an öffentlicher aufführung/zugänglichmachung hat jeder vertragspartner weiterhin das recht auf seiner homepage oder facebook oder myspace usw seine musik kostenlos oder gegen unbares wie emailadresse für newsletter eintragen u.ä. wir lassen uns die rechte dafür ja lediglich einräumen und nicht abtreten oder übertragen...

egal was wir schreiben würden, verkauf auf communities, bei bandcamp, bei sellaband oder justaloud oder oder oder ist weiterhin von uns erwünscht und erlaubt... allerdings hier die exakte präzise grenze zwischen itunes und konsorten sowie anderen websites zu ziehen ist aus meiner sicht nicht so einfach ohne den vertrag auf mehrere seiten auszuweiten. darüber hinaus gibt es bzw kann es auch zu probs führen wenn eine website für den eigenverkauf von bands dann sich wandelt zu einem offiziellen shop mit u.a. uns als vertragspartner(napster und youtube wären ggfs promi beispiele). darüber hinaus kommen immer weiter auch andere shops dazu, welche wir beliefern. auch ist "onlineshop von drittanbietern" dann auch die website bspw justaloud, womit wir auch KEINE probs haben/hatten(diese aber nicht beliefern) aber auch für den musiker ausschliessen würden.

du kannst ggfs einsehen, dass diese thema nicht so leicht komplett und glasklar abzugrenzen ist bei der fülle an anbietern im internet mit differenzierten angeboten...
es sei denn man steht auf endlos lange verträge, was wir von anfang an absichtlich vermeiden(keep it simple).

was wir zur lösung beitragen könnten wäre ggfs noch ein satz unten dran zu hängen, dass "Partner weiterhin das Recht hat seine Musik auf der eigenen Homepage zu verkaufen. Alle weiteren Verkaufsaktivitäten müssen mit DooLoad per Email vorab gekärt werden." somit hätten wir weiterhin die sicherheit, dass die musik nicht auf kanälen auftaucht wo es zu juristischen kollisionen führen könnte...

wir werden das mal interna besprechen, anregungen oder kritiken sind bis dahin und auch darüber hinaus werden weiterhin gern gelesen...
;)
 
Gibt es mittlerweile mehr persönliche Erfahrungen mit RECORDJET oder ZIMBALAM? Wir suchen einen guten Partner für den Onlinevertrieb und möchten kein Abomodell. Zu beiden Portalen hört man die unterschiedlichsten Einschätzungen, aber wenig eigene Erfahrungsberichte.
 
Auch wir sind auf der Suche nach einem digitalen Musikvertrieb für das kommende Album. Neben den hier schon erwähnten und teilweise dikutierten Anbietern haben wir uns noch den Vertrieb über Backstage Pro (läuft dann wohl über iMusician) und über http://www.newcomerszene.de/musikvertrieb.html angesehen. Kann jemand was zu diesen Anbietern sagen?
 
B
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: bitte die besonderen Regeln lesen und beachten
Ich hatte bisher schon mehrfach sehr ausführlichen und freundlichen Kontakt zu den Leuten von Newcomerszene (sitzen in der Nähe von HH). Die haben mir auf explizite Rückge bestätigt, dass es keinerlei Zwischenhändler gibt. Wir erhalten 100% der Ausschüttung des jeweiligen Shops (der natürlich vorher Geld vom Erlös einbehält)

Uns geht es letztendlich auch weniger um das Geld was wir hier nicht verdienen können, sondern um die Erreichbarkeit für jeden über die verschiedenen Wege/Shops.

Ich werde berichten wie es gelau, wenn wir die Sachen online haben.
 
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Hallo zusammen! Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen, aber ich habe letztlich selbst mal zu dem Thema das Internet durchwühlt und bin dabei auf diese Zusammenfassung gestoßen: http://www.musikkarriereblog.de/dig...ch-bandcamp-reverbnation-feiyr-und-recordjet/
Fand ich für den Anfang ganz hilfreich, bin aber leider selbst noch nicht dazu gekommen, selbst mal was hochzuladen etc. Steckt doch recht viel Arbeit dahinter...
 
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Danke für die Verlinkung. Recordjet sieht ja ganz gut aus ( https://www.recordjet.com/index.html ). Vor allen Dingen, da sie sofort abrechnen.
Bei zimbalam müssen wir immer ein Quartal warten. Und zur Zeit ist Zimbalam darüberhinaus in Verzug mit der Abrechnung.:mad:

Topo :cool:
 
Also, wir haben nun unser Album an Newcomerszene.de übergeben. Der Support im Vorfeld und auch bei der eigentlichen Abwicklung war aus meiner Sicht ohne jede Bemängelung. E-Mails wurden immer schnell beantwortet und auch nach zig Rückfragen (Wir wollten es sehr genau wissen) wurde uns immer freundlich geholfen.

Der Upload der Daten ging dann problemlos.

VÖ ist der 04.07. Dann soll das in allen Shops drin sein. Sobald es so weit ist, werde ich das mal testen und mich mit neuen Erfahrungen noch mal melden.
 
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VÖ ist der 04.07. Dann soll das in allen Shops drin sein. Sobald es so weit ist, werde ich das mal testen und mich mit neuen Erfahrungen noch mal melden.
und wie ist es dir ergangen? gibt es nach über einem jahr neue erkenntnisse? brummt der laden demaßen, dass kein feedback möglich ist?
 
Hallo alle zusammen,

ich weiß der Beitrag ist schon ein bisschen älter, aber denke für viele immer noch eine sehr aktuelle Thematik, deswegen wollte ich auch noch meine Erfahrung beitragen, vielleicht kann der ein oder andere von euch damit was anfangen:
Seitdem ich denken kann war Musik ein großer Teil in meinem Leben und seit ca. 2 Jahren mache ich mit einer gewissen Ernsthaftigkeit selber Musik (Hip-Hop & Pop), produziere Musikvideos, hatte schon diverse Interviews im Radio und eine Präsenz auf relevanten Medien des Genres. Zu Beginn habe ich den damals noch relativ frischen und unbekannten Vertriebsservice von Universal, Spinnup, genutzt. Es schien mir wie ein faires und attraktives Angebot. Ähnlich wie der Konkurrenzvertrieb Recordjet bieten sie einen 100 % Deal an und berechnen dafür eine jährliche Gebühr. Die sogenannten "Scouts" bei Spinnup wirkten zuerst auf mich wie eine coole Möglichkeit, stellten sich aber eher als aufgeblähtes "Extrafeature" raus. Der Service bei Spinnup hat mir zudem leider überhaupt nicht gefallen, Fragen an den Support blieben teilweise tagelang unbeachtet oder wurden im Endeffekt auch nicht wirklich beantwortet oder erst nach mehrmaligem Nachhaken. Es gab einen großen Verzug bei der Belieferung meines Releases an Spotify und Google Play, sodass ich am Release Day selber mein Release nur auf iTunes und Amazon fand. Auch die Trends meiner Verkäufe und Auswertung meiner Einnahmen ließ eine halbe Ewigkeit auf sich warten. Teilweise über 3 Monate! (vor zwei Jahren war das so und heute ist es immer noch so, also mit einem sehr großen Verzug) Diese Ungewissheit zu den Verkaufszahlen und der schlechte Support haben mich dazu bewegt, mein nächstes Release via Recordjet zu veröffentlichen.
Die Benutzeroberfläche war zu dem Zeitpunkt des Releases noch eine andere als heute, sie hat sich deutlich verbessert. Die Seite und die Aufmachung sind ganz gut und übersichtlich. Leider gab es auch hier leider erneut Fehler bei der Auslieferung meines Releases und es war nicht alles rechtzeitig in den Stores und dann eben auch teilweise mit Fehlern (Mehrere Artists als ein Artist in einem Feld zusammengeschrieben usw.). Der Support hat auf meine Anfrage relativ schnell geantwortet, aber bis die Fehler tatsächlich korrigiert waren und das Release in allen Shops auch online war, vergingen knapp zwei Wochen. Das fand ich unzufriedenstellend. Auch hat mir die gewisse Nähe und Erreichbarkeit vom Kundensupport gefehlt.
So habe ich mir bei dem darauffolgenden Release erneut eine neue Adresse (bzw. einen neuen Vertrieb) gesucht. Und diesmal stieß ich auf iGrooveNext, ein Schweizer Unternehmen aus Lachen Nähe Zürich. Kurz die Website angeschaut, machte alles einen soliden Eindruck. Faire Konditionen, nützliche Services und Tools im Angebot und das Konzept mit dem hauseigenen Shop (iGroove.eu), über den man seine Musik auch ganz einfach für Fans ohne Kreditkarte oder PayPal zum Kauf via SMS anbieten kann... Hat mir alles gut gefallen. Kurz durch die Referenzen und Artikel über iGrooveNext gelesen und dann kurzerhand die Telefonnummer (Schweizer Nummer) angerufen, die auf der Website stand. Verbunden war ich dann einem der Mitgründer von iGrooveNext. Ich habe ihm unzählige, teilweise auch sehr detaillierte Fragen gestellt und er hat mir mit sehr viel Geduld und Kompetenz auf so gut wie alles Antworten geben können. Das Telefonat ging ungelogen über eine Stunde, aber danach war für mich klar, dass ich mein nächstes Release gerne zusammen mit ihnen veröffentlichen möchte.
Vom Speed Upload (innerhalb von 24h online auf iTunes, Google Play und Spotify), über Instant Gratification (dass einzelne Songs aus dem Release die vorab schon als Single erscheinen dann auch auf iTunes erhältlich sind) bis hin zu einer fehlerfreien Einspielung der Releasedaten in alle Shops hat alles meinen Vorstellungen entsprochen. Die detaillierten Verkaufstrends, die mir auch stets ganz aktuelle Verkaufs- und Streamingstatiken liefern konnten, haben mir sehr gut gefallen. Riesenpluspunkt! iGrooveNext bietet auch eine Vielzahl an nützlichen Tools und Services, um seine Musik zu promoten. Gefällt mir gut! Die Auszahlung meiner ersten Gutschrift funktionierte auch problemlos und schnell.
Seit kurzem gibt es für Neukunden auch erstmal einen Bewerbungsprozess. Dies zeigt schon, dass sich das Team tatsächlich für qualitative Musik und für Künstler mit Potenzial interessiert, um ihnen ihre Strukturen und einen guten Service bieten zu können.
Alles in allem kann ich iGrooveNext jedem nur wärmstens empfehlen!
 
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